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Nitro-Spray
#1
Beim Stöbern im Buch "Crash-Kurs Heilpraktikerprüfung" tat sich mir folgende Frage/Grübelei auf:

Dem HP ist ja nicht gestattet, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen. Wenn nun ein Patient mit Angina Pectoris-Symptomen in die Praxis kommt, darf ich ihm keinen Nitro-Spray geben. Richtig?

Wenn er das Medikament (weil sein Arzt es ihm verschrieben hat) bei sich trägt, darf ich es ihm auch nicht geben. Richtig?

Wenn er in der Lage ist, wird er es sich vermutlich selbst geben. Aber was tut ein HP in dieser Situation wohl tatsächlich? Läßt er den Patient so lange leiden, bis der Notarzt da ist? (Wird er wohl müssen, oder?)

Andererseits, wenn jemand zu Hause einen derartigen Anfall erleidet, dann würde ihm doch seine Ehefrau vermutlich ohne Zögern das rettende Medikament verabreichen.
Aber ein HP darf es in einer Not-Situation nicht?

Irgenwie grad nicht ganz logisch. Aber scheint so zu sein. Was meint Ihr?

LG Kerstin
"Oft liegt das Ziel nicht am Ende des Weges, sondern irgendwo an seinem Rand." (L. Strauss)

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#2
Liebe Kerstin,

so wie ich es immer verstanden habe, darf ein HP in einem Notfall auch das Nitrospray geben.

Das Nitroglycerin darf aber nur dann gegeben werden, wenn der systolische Blutdruckwert über 120mmHg liegt.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zw. Angina pectoris und Herzinfarkt (Schockgefahr). Außerdem darf er keine Präparate wie Viagra oder Theophyllin-Präparat eingenommen haben = Herz-Kreislauf-Versagen

Liebe Grüße Steffi

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#3
Liebe Kerstin,

noch kurz ergänzend zu dem was Steffi schon sagte.
Im Notfall sind die bestehenden Gesetze aufgehoben, um Schaden von dem Notfallpatienten abzuwenden.
Ihr könnt also alles tun, um Schaden und unnötige Schmerzen vom Patienten abzuwenden.

Selbstverständlich müsst Ihr aber "sachgerecht" vorgehen und dürft keine Fehler machen, wie z.B. durch eine falsche Nitrogabe den Patienten in den Schock treiben.

LG Isolde
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#4
Danke für die Antworten.

Ich war verunsichert, weil in dem Buch (Crashkurs HP, Seite 21) davon die Rede ist, dass ein HPA Nitro als lebensrettende Maßnahme verabreicht (in einem Fallbeispiel bei der Mündlichen) und er deswegen durgefallen ist Dodgy

LG Kerstin
"Oft liegt das Ziel nicht am Ende des Weges, sondern irgendwo an seinem Rand." (L. Strauss)

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#5
Der Prüfling hätte eben zuerst den Blutdruck messen sollen, da Nitro nur verabreicht werden darf, wenn der systolische Blutdruckwert über 120 mmHg liegt.

Wenn du genau liest, ist er wohl eher wegen seiner etwas gereizten Anwort durchgefallen, da es in diesem Kapitel darum geht, dass eine Heilpraktikerüberprüfung auch eine Persönlichkeitsprüfung ist und wie der Prüfling in Stresssituationen reagiert, ob Ruhe bewahrt wird oder ob man sich verunsichern lässt.

Es ist ein Beispiel in dem Buch wie es eben nicht laufen soll. Freilich ist man aufgeregt, das kann man auch sagen und sich deswegen entschuldigen, aber immer schön freundlich bleiben.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#6
Noch ein paar Fragen zu Nitroglyzerin:

1) Wieso kommt es u.a. zu den Nebenwirkungen: Gesichtsrötung, Flush ?
(Es hat vermutlich mit der gefäßerweiternden Wirkung zu tun.
Aber warum manifestiert sich das v.a. im Gesicht?)

2) Kontraindikationen: Viagra, Theophyllin (gegen Asthma)
(weil diese Präparate auch gefäßerweiternd wirken?)
Bonnie
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