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GeBüH Kurs 2018 Start am 13.6.2018
#13
Hallo Silke, hallo liebe TN,

zuerst noch einmal ein herzliches Dankeschön für den ersten Teil dieses Webinars - es war schon gut etwas daraus "mitzunehmen".

Nun zu meiner Person und meinen Fragen:

ich bin bereits fertig ausgebildete Heilpraktikerin.
Meine Themen: Kl. Homöopathie, Ernährung nach den 5 Elementen auf Basis der Traditionellen Chinesischen Medizin, Biochemie nach Dr. Schüssler, Gemmotherapie, Therapie nach Dr. Steidl, Bachblüten, Touch for Health.

Daher auch diese Fragen nach Abrechnungsmöglichkeiten:

Homöopathie: wie rechne ich hier sinnvoll ab, insb. bei Folgeterminen des Patienten/bei Behandlung chron. Erkrankungen?
Einige Ziffern dürfen nur einmal pro Anamnese oder nur 3x pro Halbjahr genutzt werden? Wie ist es mit telef. Zwischenfragen/Rückfragen?
Fällt die "normale Eingangsuntersuchung" mit den Tätigkeiten: Blutdruck, Puls messen, Auskultieren, Zungendiagnose, Gewicht,... alles zus. unter Ziffer 1?

Ernährung: Diagnosestellung nach der TCM und daran anschließende Erstellung eines Ernährungsplanes: könnte so etwas gem. Hufelandverz. abgerechnet werden? Was wäre in diesem Zusammenhang mit den begleitenden Kosten für Z.B. Lebensmittellisten, Rezeptvorschläge als Hilfestellung z.B. zur Umstellung auf ein warmes Frühstück, Tipps zur Durchführung einer Ernährungsumstellung, einer Mappe für diese Unterlagen, nebst Ern.plan etc.? Auf einem HP-Kongress wurde mir gesagt, dass sich dieses nicht gut abrechnen lassen würde? Meine Meinung ist jedoch, dass über die Ernährung sehr viel möglich ist und diese neben anderen Maßnahmen bei einer Darmsanierung auch unbedingt mit einfließen sollte.

Stichwort: Darm: das ist das Thema, welches mich zur Zeit am brennendsten interessiert und wo ich mich weiterbilde/weiterbilden werde.

Wie würde man in diesem Zusammenhang abrechnen? z.B. Infusionen im Rahmen einer Darmsanierung: Wie rechnet man die zu verabreichenden Substanzen (Arznei/NaCl...) ab: sind das quasi "durchlaufende Posten", also der Preis, für den ich die sie beim Händler beziehe, gebe ich weiter?
Wie erfolgt eine Diagnosestellung für die Abrechnung, auch vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Behandlung versch. Infusionen nötig werden? Wie oft darf hier dieselbe Diagnose gestellt werden, damit man seine Leistung abrechnen kann?
Wie ist es hier auch mit "Nebenkosten", wie Infusionsbesteck, Desinfektionsmitteln, Handschuhen, Tupfer....wie würde man so etwas "umlegen" bzw. wieder "reinbekommen"?

Stichwort: Ausleitende Verfahren: z.b. Schröpfen

Stichwort: Ohrakupunktur

Wie rechnet man den Einsatz von Hilfsgeräten wie Bioscan, Bioresonanz, und manuelle Austestungen, z.B. kinesiologisch ab? Kann man eigentlich Austestungen mit einer Einhandrute/einem Tensor abrechnen?
Und: kann man so etwas wie z.B. bei Bachblüten das intuitive Greifen der richtigen Blüten aus einem Testsatz durch kleine Kinder, abrechnen?

Das sind jetzt ja einige Fragen geworden...
Sorry, dass ich die Mail erst jetzt losgesendet wird, aber wir haben hier seit einigen Tagen so häufig keine oder schlechte Internetverbindung : (.

Ich freue mich schon auf Mittwoch,

liebe Grüße an euch alle

Britta
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Nachrichten in diesem Thema
RE: GeBüH Kurs 2018 Start am 13.6.2018 - von brittaknag - 18.06.2018, 21:33

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