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HPP: Diagnose oder Verdachtsdiagnose?
#1
Ich habe in der Facebook-Gruppe von Norbert Stolze erfahren, daß der HPP keine Diagnose stellen darf, sondern immer nur eine VD.
Und bei der Überprüfung beim GA soll man dann bei Prüfungsfragen, in denen man eine Diagnose herausarbeiten soll, auch immer nur von einer VD sprechen. Diagnosen seien reine Arzt-Sache.
Stimmt das so?
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#2
Hat keine/r eine Antwort für mich???
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#3
Hallo Tanja, hallo miteinander,

meines Erachtens muss der HP/HPP eine Diagnose stellen (nach dem jeweils aktuellen Stand der Anamnese und den Erkenntnissen aus den durchgeführten diagnostischen Maßnahmen), ebenso wie der Arzt, denn eine Diagnose der Krankheit/des Leidens ist die Grundlage eines Therapieplanes, der mit dem Patienten abzustimmen ist und der Therapie. Eine vorläufige Diagnose ist keine Basis für eine Therapieplanung, sondern Anforderung, die Diagnose durch weitergehende diagnostische Maßnahmen (gegebenenfalls auch durch ärztliche Mithilfe, wenn erforderlich) zu verfestigen.

Natürlich ist keine Diagnose (weder durch einen Arzt oder einen Heilpraktiker) feststehend, sonder muss im Verlauf der Heilbehandlung anhand der sich aus den Behandlungsergebnissen ergebenden Beobachtungen und Erkenntnissen fort- und weitergeführt (gegebenenfalls auch revidiert) werden.
Genau dieses Vorgehen schreibt auch das Patientenrechtegesetz mit seinen Anforderungen an die Führung und Fortführung der Patientenakte vor.
In diesem Sinne ist natürlich jede Diagnose einer Krankheit (gleich, ob durch Ärzte/Ärzteteams oder durch Heilpraktiker) eine vorläufige Diagnose, da sie stets überprüft und weitergeführt werden muss.

GlG

Horst
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#4
Savina hat es ja im letzten Kurs am Mittwoch beantwortet, HPP dürfen auf jeden Fall eine Diagnose stellen bzw. müssen sogar, weil eine Therapie nur auf Verdacht zu beginnen wäre ja grob fahrlässig...

LG
Carina
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#5
Danke Horst und Carina für Eure Antworten. Habt einen schönen Sonntag!
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