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ich bin total irritiert aufgrund der Prüfungsfrage verganenen Mittwoch Gruppe B Aufgabe 51
Aufgabe 51 Einfachauswahl Gruppe B Welche Aussage zur Hygiene trifft zu? A= Bei der hygienischen Händedesinfektion ist eine vorgeschaltete Reinigung verpflichtend vorgeschrieben B= Eine hygienische Händedesinfektion ist vor und nach jedem Wundkontakt erforderlich C= Das Tragen steriler Handschuhe bei invasiven Maßnahmen macht eine Händedesinfektion überflüssig D= Vor Haut-/Weichteilpunktionen ist eine Sprühdesinfektion der Einstichstelle ausreichen E=Zur Vermeidung einer Krankheitsübertragung ist die hygienische Händewaschung ebenso wirksam wie die hygienische Händedesinfektion
A, C und E fallen definitiv raus.
Bei diversen vorläufigen Lösungsschlüssel wird die Lösung B angegeben uns ist dies jedoch nicht schlüssig. Für uns ist (auch) D richtig
Für Antwort D lt. Robert Koch Institut und kassenärztlicher Verband Hessen folgendes:
Hautantiseptik: Unmittelbar vor der Punktion ist eine Hautantiseptik unter Beachtung der vom Hersteller angegebenen (Mindest-)Einwirkzeit des Hautantiseptikums vorzunehmen. Zur Frage, ob das Hautantiseptikum durch Sprühen oder Wischen mit einem Tupfer aufgebracht werden soll, existieren nur wenige vergleichende Studien. Diese zeigen hinsichtlich der lokalen Desinfektionswirkung keinen Vorteil einer Wischdesinfektion; Studien mit klinischem Endpunkt existieren nicht [40, 41]. Das Hautantiseptikum kann daher aufgesprüht oder mittels Tupfer appliziert werden https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/216/28PtGnldlt8jI.pdf?sequence=1&isAllowed=y Seite 4.
Also es müsste auch D meiner Meinung nach richtig sein.