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21.03.2019, 21:41
Hallo in die Runde! Ich bearbeite gerade im Online Prüfungstrainer den p.-pathologischen Befund und mir ist bei u.st. Frage aufgefallen, dass die Antwort evtl. nicht passt. Hatte die Frage auch noch woanders gefunden und hier war nur 1,4,5 richtig. Bei Isolde zusätzlich die Nr. 3. Was meint ihr? Danke fürs Nachschauen !
Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Wenn Sie einen Patienten bitten, das Sprichwort: "Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein" zu erläutern,
1dann prüfen Sie das Abstraktionsvermögen.
2dann prüfen Sie das Orientierungsvermögen.
3können Sie bei Erfassen des Zusammenhangs eine leichte kognitive Störung ausschließen.
4können Sie dies bei Nichterfassen des Zusammenhangs mit dem psychopathologischen Begriffen des "Konkretismus" bezeichnen.
5kann dies bei Nichterfassen des Zusammenhangs ein Hinweis auf Schizophrenie sein.
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Hallo Sonja, der Begriff "Kognition" lässt sich definieren als Gesamtheit aller Prozesse, die mit dem Wahrnehmen und Erkennen zusammenhängen.
Meiner Meinung ist der Begriff "leichte kognitive Störung" als nosologisch unspezifisch einzustufen. Nach dem ICD 10 sind leichte kognitive Störungen durch Gedächtnisstörungen (Informationen aufzunehmen, zu speichern und später wieder abzurufen), Lernschwierigkeiten und die verminderte Fähigkeit, sich längere Zeit auf eine Aufgabe zu konzentrieren, gekennzeichnet. Oft besteht ein Gefühl geistiger Ermüdung bei dem Versuch, Aufgaben zu lösen. Objektiv erforderliches Lernen wird subjektiv als schwierig empfunden. Diese kann vor, während oder nach einer Vielzahl von zerebralen oder systemischen Infektionen oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten (Ende der Definition aus der ICD 10).
Ebenso können solche Ursachen von Lernschwierigkeiten, Konzentration und Merkfähigkeitsstörungen, Denkverlangsamung, etc. durchaus auch auf Substanzen, oder einfach bei einer Ermüdung oder auf Nebenwirkungen von Medikamenten zurückzuführen sein. Ebenso können sie bei affektive Störungen (Depression), oder der F4 (Neurasthenie) möglicherweise als Begleitsymptom auftreten.
Daher würde ich bei Erfassen des Sprichwortes, um dann eine mögliche leichte kognitive Störung auszuschließen, die Frage mit Nein beantworten. Somit als falsch, weil z. B. dies auch im Gedächtnis liegen kann, und das mit dieser Antwort nicht geprüft wird. Richtige Antwort 1, 4 und 5.
LG
Michael
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Danke, Michael, für deine ausführliche Antwort. Ich sehe das auch so wie ihr. LG
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Ihr habt das alle richtig gesehen!
Das muss ein Übertragungsfehler sein. Wird geändert!
Danke und liebe Grüße,
Savina
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Super, ich danke euch allen :-)!!!
Liebe Grüße