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(25.01.2017, 15:11)sunnyeve schrieb: Also scheinbar macht das jedes Finanzamt wie es will...
Hast du von deinem Finanzamt irgendetwas schriftliches bekommen, dass du kein Gewerbe anmelden musst?
Sie schicken mir ein Antragsformular und das muss ich ausfüllen und bekomme
meine Steuernummer.
Und von der Stadt die Dame hat mir gesagt, sollte ich doch mal von ihnen angeschrieben werden, dann schicke ich ihnen einfach die Steuernummer und die Bestätigung vom Finanzamt und dann wäre die Sache für Sie erledigt.
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STEFFI
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Hallo Eva!
Danke für die Broschüre ich finde sie sehr hilfreich, da damit immerhin klar ist, dass es unklar ist
Ich habe jetzt dem Finanzamt noch mal gemailt, und hoffe, dass sie mir bestätigen das ich Freiberufler bin.
Ich bin ja mal gespannt ob da wirklich jemand kommt und das prüft.
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das würde mich auch interessieren halte uns doch bitte auf dem Laufenden
Liebe Grüße Eva
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(25.01.2017, 20:58)sunnyeve schrieb: Hallo Eva!
Danke für die Broschüre ich finde sie sehr hilfreich, da damit immerhin klar ist, dass es unklar ist
Ich habe jetzt dem Finanzamt noch mal gemailt, und hoffe, dass sie mir bestätigen das ich Freiberufler bin.
Ich bin ja mal gespannt ob da wirklich jemand kommt und das prüft.
Es ist wirklich eine Klagelied, muss ich derzeit auch feststellen!
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So ich habe mich nun erstmal bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und von denen einen Bogen zum Ausfüllen bekommen...
Mal sehen was das kostet...
Das Finanzamt hat sich bisher noch nicht gemeldet.
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Sowohl bei ihr als HPP als auch bei Kollegen, die als Entspannungstherapeuten oder anderweitig beratend im Gesundheitswesen tätig sind, ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Pflicht. Sofern man keine Angestellten hat, ist das völlig kostenfrei. Vielleicht kann hörst ja nochmal dazu Stellung nehmen...?
LG
Monika
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Ja leider bin ich noch kein HP, und will nur eine Beratungspraxis aufmachen, daher fürchte ich, das ich etwas zahlen muss.
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Nein, denke ich nicht... wie schon geschrieben muss man eigentlich nur Beiträge zahlen, wenn man Angestellte hat... Du kannst aber auch unverbindlich dort nachfragen, die sind sehr nett.
LG
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(26.01.2017, 23:16)sunnyeve schrieb: Ja leider bin ich noch kein HP, und will nur eine Beratungspraxis aufmachen, daher fürchte ich, das ich etwas zahlen muss. Hallo Sunnyeve, hallo miteinander,
um auf der sicheren Seite zu sein:
- Anmelden bei der Gemeinde (Gewerbeschein; kostet etwas, aber wenig)
- Anmelden beim Finanzant (Kleinbetrieb - zum Anfang -)
- Anmelden bei der Berufsgenossenschaft (ohne Angestellte --> es fallen keine Mitgliedsbeiträge an!)
GlG Horst
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Danke Horst,
ich habe mich nun ja schon beim Finanzamt angemeldet aber bisher noch nicht beim Gewerbeamt, da ich dachte es sei nicht nötig.
Kann ich mich jetzt nachträglich noch beim Gewerbeamt anmelden?
Kommen da zusätzliche Kosten (Gewerbesteuer?) oder sonst etwas auf mich zu?
Liebe Grüße
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Also ich habe mich bei der BG angemeldet und wurde als psychologischer Berater der BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zugeordnet.
Allerdings stimmt es nicht, dass es nichts kostet. Obwohl ich keine Angestellten habe und in einem Umfang von unter €400,00 pro Monat arbeite, wurde ich unternehmenspflichtversichert. Ich habe sogar bei der BG angerufen, dort sagte man mir, dass alle Unternehmer pflichtversichert sind. Ausnahmen gibt es nur zum Beispiel, wenn man dann HPP oder HP ist, dann kann man sich freiwillig (weiter)versichern. Alle anderen müssen zahlen. Kosten tut der Spaß, sofern ich mich nicht verrechnet habe pro Jahr ca. € 180,00. Man zahlt es immer am Ende des Versicherungsjahres, nicht am Anfang und bekommt auch dann erst gesagt, was es tatsächlich kostet.
Liebe Grüße
Jeannine
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Sehe ich ganz genauso, Eva!
Es entscheidet das Bundesland, der Sachbearbeiter und der Einzefall.....wie so häufig.....
Herzlichst
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So das Finanzamt hat mir heute schriftlich bestätigt, dass ich freiberuflich tätig bin.
Jetzt bin ich auf die Antwort der Berufsgenossenschaft noch neugierig.
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Ich krame den alten Thread nochmal raus...
Wenn ich eine Beratungspraxis eröffne und dann einmal in der Woche jemanden den Raum putzen lasse, gilt das als Mitarbeiter?! Wie wirkt sich das aus? Muss ich dann horrend mehr zahlen?
Bei mir wird es sowieso noch spannend, ob ich dann in zwei BGs gemeldet sein muss...
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Ja - wenn jemand für dich arbeitet ( = putzt) ist das ein Mitarbeiter, außer es ist Bestandteil deines Mietvertrages das Putzen dazu gehört, dann ist das Vermietersache.
MA werden dann "angemeldet und pauschal besteuert" egal ob sie einmal pro Woche oder täglich für die tätig werden, solang sie nicht mehr als "geringfügig" verdienen - dann kommt sie Sozialversicherung dazu. Angemeldet werden sie aber überall.
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Danke liebe Silke für die prompte Antwort :-)
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