Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nutzungsänderung in Niedersachsen
#1
Hallo zusammen, ich bin am verzweifeln... 
Von vorn: Ich bin seit dem Frühjahr dieses Jahres Heilpraktikerin. Und schon lange hatte ich vor, einen Raum meines Hauses als Praxis zu nutzen. Ich werde invasiv arbeiten, deshalb wurde ein Waschbecken eingebaut. 
Vor ein paar Wochen rief ich dann das Gesundheitsamt an, um zu erfahren, wie ich meine Praxis anzumelden hätte. Der nette Mann am Telefon fragte mich ziemlich zuerst, ob ich denn schon einen Nutzungsänderungsantrag beim Landkreis gestellt hätte... Nein, hatte ich nicht... Ich war beim Bauamt meiner Gemeinde, habe mir von denen das OK geben lassen, dass ich in unserem Baugebiet überhaupt eine Praxis eröffnen dürfe. Bestellpraxis, Patientenbad, Parkplatz - alles geklärt...
Nun hatte ich mir, wegen der Frage vom GA den "Bauantrag" vom Bauamt heruntergeladen, ausgefüllt und zum Landkreis geschickt.
Inzwischen war der Herr vom Gesundheitsamt auch schon bei mir, es ist alles okay, die Anforderungen vom GA sind erfüllt... 
Nun bekam ich gestern Post vom Landkreis, dass ich einen "richtigen" Bauantrag stellen müsse, und dafür auch noch einen Architekten beauftragen müsse.
Das steht doch in überhaupt keinem Verhältnis! Mein Raum ist gerade 10qm groß/klein. Ich muss nichts umbauen, kann alles so bleiben wie es ist. Ich habe einen separaten Eingang, ein Extra-Bad und einen Parkplatz. Ich werde nur auf Bestellung arbeiten und das auch nur an 2 Tagen in der Woche...
Bitte sagt mir, was ich tun kann...
Antworten Zitieren
#2
Hallo Britt,
suche nochmal das Gespräch mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn beim LRA, ob auf die genannten baurechtlichen formalen Anforderungen nicht auf der Basis des § 60 Abs. 2 Nr. 1 u. 3 NBauO (verfahrensfreie Baumaßnahmen) verzichtet werden kann, da nach Angaben des GA und der Gemeinde keinerlei bauliche oder sonstige baurechtsrelevante Änderungen am bestehenden Gebäude erforderlich sind (gegebenenfalls durch einen Verzicht/Ausnahmeregelung).
Günstig hierfür wären natürlich noch vorhandene Baupläne des bisherigen Hauses und ein beglaubigter Katasterauszug (Gemeinde!) mit Angabe der Angrenzergrundstücke. Die Angrenzer könntest Du auch vorab befragen, ob und welche Bedenken sie haben.

Viel Glück und ganz liebe Grüße

Horst
Antworten Zitieren
#3
Hallo Horst, danke für deine Antwort! Aber sage mal, was ist der/die/das LRA? ? Sagt mir nix...
Ich hatte all meine Bauunterlagen, mit Raumberechnungen und Stempel und Unterschrift und auch eine aktuelle Flurkarte vom Katasteramt mit eingereicht. Ich bin ja froh, dass ich alles noch da habe vom Bau vor 13 Jahren. Ich habe die Sache vor einer Woche einer Anwältin übergeben, die wollte aber abwarten, bis die zuständige Sachbearbeiterin wieder aus dem Urlaub zurück ist. Wahrscheinlich taktisch klug, ich hatte mit ihrer Vertretung telefoniert, die konnte natürlich nur auf den Bauantrag bestehen...
Antworten Zitieren
#4
LandRatsAmt ;-)
It's gonna be okay in the end. 
If it's not okay, it's not the end.
Heart   
Antworten Zitieren
#5
Liebe Britt,

das ist das "Landratsamt".

Liebe Grüße und viel Erfolg!

Bernd
Eine Blume braucht Sonne um Blume zu werden.
Ein Mensch braucht Liebe um Mensch zu werden. Heart
(Phil Bosmans)
Antworten Zitieren
#6
Vielen lieben Dank euch!
Antworten Zitieren
#7
Sorry für meinen AküFi (AbkürzungsFimmel).

Das Abwarten auf die Sachbearbeiterin ist absolut richtig (einE UrlaubsvertreterIn) kann sich grundsätzlich nur an die exakten Buchstaben der Vorschriften halten; eine Auslegung nach dem Sinn und dem Ziel einer Vorschrift erfordert einfach Erfahrung).

Viel Glück und "möge die Vernunft obsiegen".

Horst
Antworten Zitieren
#8
... möge die Vernunft obsiegen" - ein frommer Wunsch, Horst.
Inzwischen hat die Rechtsanwältin mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen. Sie bewegt sich kein Stück ab von ihren Forderungen. Wahrscheinlich kann auch sie nichts anderes tun, als sich an ihre Vorschriften zu halten.
Am Montag gibt es ein Gespräch in einer Etage höher. Ich hoffe, dass man dort Nachsicht walten lassen kann....

Lieben Dank und schönes Wochenende!
Britt
Antworten Zitieren
#9
Ich drücke sämtliche Daumen, die ich habe!

Ganz liebe Grüße

Horst
Antworten Zitieren
#10
Ein kurzes Update: Das Bauamt bestand auf einen vollständigen, und von einem Architekten bearbeiteten, Bauantrag. Sad
Dieser liegt jetzt allerdings schon seit 2 Wochen in meinem Gemeindeamt, da dort auch nochmal eine Stellungnahme zu meinem Nutzungsänderungsantrag geschrieben werden muss. Und irgendwann wandert der Antrag von der Gemeinde zum Landkreis. Und irgendwann bekomme ich dann auch meine Genehmigung.... Irgendwann.....
Antworten Zitieren
#11
Hallo Britt,
da kann ich nur sagen - bei mir lag der Antrag ein Jahr, wurde dann abgelehnt, weil die Grundbucheintragungen bzgl. der öffentlichen Wege von allen Häusern hier falsch waren und geändert werden müssen. Dazu haben alle Anwohner bis 31.10.19 die Baulaständerungen zu beantragen, was aber für alle anderen gar keinen wirklichen Sinn macht und deshalb auch ohne rechtlichen Zwang nicht erfolgen wird. Wenn das mal irgendwann geklärt ist, darf ich neu beantragen und dann wird der Antrag nachträglich genehmigt - nach 11 Jahren angemeldeter Praxis hier im Haus. Es ist so ein Irrsinn, an dem die Bauämter durch die Bauantragsgebühren und die Anwälte durch die Auseinandersetzungen mit selbigen verdienen - unsere Patienten und wir sind die Leidtragenden :-(
Insofern drücke ich die Daumen, dass es bei Dir mit etwas weniger Wahnsinn und vor allem schneller klappt!!!

LG Christiane
Antworten Zitieren
#12
Oh nein, Christiane.... Das ist ja echt ärgerlich!  Angry Ich hoffe, dass das bei mir nicht ganz so lange dauert.  Undecided
Antworten Zitieren
#13
Ich habe in Niedersachsen exakt die selben Probleme und sehe es nicht ein daß es keinen Weg ohne Architekten zu geben scheint bei komplett fertigem dem Anlass passendem Gebäude, das bereits zugelassen ist als etwas ähnliches und bei dem alle bauamtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Mich würde es sehr interessieren wie es bei dir weitergeht.
Antworten Zitieren
#14
Hallo Frau Anders, ich habe zwischenzeitlich Post vom Landkreis bekommen. Es fehlen noch 4 Dinge, natürlich alles 3-fach und von einem Architekten bearbeitet. U.a. eine Grundrisszeichnung in die die Praxis rot eingezeichnet ist. Der Architekt hat in den Antragsformularen schwarz markiert und bezeichnet. Nun muss es aber rot sein... Und der Lageplan hat ein falsches Format... Und die Berechnung des umbauten Raumes muss aktualisiert werden... Und die Herstellungskosten müssen aufgeführt werden... Welche Kosten?
Als der Architekt das las, hat er sich sehr unschön geäußert, man kann es sich vorstellen. Er stellt solche Anträge ja nicht zum ersten Mal.
Nunja, auch die nun noch geforderten Formulare wandern zum Landkreis und dann warte ich mal ab, was ihnen noch so einfällt.
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Anzeigepflicht-Heilpraxis-Niedersachsen Horst 2 1.642 13.02.2020, 18:44
Letzter Beitrag: Horst

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: