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ich weiß, dass das Thema BB mischen oder mitgeben immer wieder zur Sprache kommt und allgemein irgendwie Unsicherheit herrscht. Ich weiß inzwischen, dass man dem Klienten KEINE Mischungen mitgeben bzw. verkaufen darf, wohl aber während der Beratung ein Glas Wasser mit BB anbieten.
Was ist eigentlich mit dem Verkauf von ganzen Stockbottels? Ich "übe" ein wenig an meiner Familie und meinen Freunden, was auch bereits gute Erfolgte gebracht hat (freu). Meine Freundin sagte, wenn sie eine Klientin von mir wäre, hätte sie ggf. auch Interesse an ganzen Stockbottels, d.h. wenn ich diese verkaufen würde, würde sie welche bei mir kaufen.
Wie ist das eigentlich mit dem Verkauf? Kann ich Stockbottels (natürlich neu und noch nicht geöffnet) auch verkaufen? Ich bin PB und habe ein Gewerbe angemeldet (Kleinunternehmer-Regelung) also könnte ich theoretisch (und praktisch) auch verkaufen? Und wie wäre es dann mit der MwSt? Müsste ich in meiner Rechnung dann die MwSt. ausweisen trotz Kleinunternehmer-Regelung?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da mich die Frage schon länger beschäftigt, mir bisher aber niemand darauf eine Antwort geben konnte...
Das ist ein Thema, das uns hier an der Schule schon viele Jahre beschäftigt.
Unser "schuleignerer" Jurist Horst hat dazu diesen Thread geschrieben: Bachblüten verkaufen
Hier noch der Ausschnitt aus dem Beitrag von Horst (Jurist unserer Schule) der Deine Frage beantwortet:
Sofern sich ein Heilpraktiker mit dem Gedanken spielt, Bach-Blüten zu verkaufen, wird darauf hingewiesen, dass der freie Beruf des Heilpraktikers umsatzsteuerbefreit ist, nicht aber der Verkauf von Lebensmitteln. Verkauft ein HP auch Lebensmittel (Bachblüten) im nicht vernachlässigbaren Umfang, kann seine gesamte berufliche Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig, d.h. auch die HP-Tätigkeit. Weiterhin kann er gewerbesteuerpflichtig werden und gegebenenfalls mitgliedspflichtig bei der IHK.
Liebe Grüße Gudrun Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
vielen Dank für deine Antwort. Im Thread wird von HP gesprochen, der ja nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Ich bin aber PB und habe bereits ein Gewerbe angemeldet. Das Verkaufen der BB, wenn ich die Umsatzsteuer ausweise, dürfte theoretisch also nicht so das Problem sein, oder? Schließlich kann sich der Klient die BB ja auch selbst irgendwo kaufen oder im Internet bestellen, daher verstehe ich nicht, warum ich ihm die Stockbottels nicht auch direkt verkaufen dürfte? Gibt es außer der Umsatzsteuer hier ggf. auch noch ein anderes rechtliches Problem?
Mir geht es hier hauptsächlich auch noch um die Frage der Umsatzsteuer. Durch die Kleinunternehmer-Regelung bin ich ja umsatzsteuerbefreit. Müsste ich die Umsatzsteuer dennoch ausweisen?
Es scheint wirklich ein kompliziertes Thema zu sein Gibt es hier keine PBs unter uns, die mit BB arbeiten und diese ggf. auch verkaufen würden?
ich bin in der gleichen Ausgangssituation wie du. PB mit (Klein-)Gewerbeanmeldung.
Verkaufst du mittlerweile die Stockbottles in deiner Praxis?
Wie nehmen die Klienten das auf? Immerhin müssen sie nicht mehr zur Apotheke
Oder gab es da doch Probleme, bzw. hat sich was geändert?
Dein Post ist ja schon ein Jahr alt ^^