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Verkauf von NEM und nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln
#1
Hallo zusammen,

ich werde nun auch endlich meine Praxis eröffnen und überlege, ob es Sinn macht auch NEM und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel, die ich empfehle auch direkt zu verkaufen.
Was muss ich da beachten, ausser dass ich ein Gewerbe anmelden muss? Brauche ich einen Sachkundenachweis oder so etwas?
Mein Praxisraum ist tatsächlich nur ein Raum. Müsste ich Heilpraktikertätigkeit und Verkauf räumlich trennen ode reicht es, wenn ich es bürokratisch trenne, also zwei EÜR`s mache, 2 verschiedene Konten, Rechnungsstellung für die Heilbehandlungen als HP unter der Praxisadresse und z.B als "Naturprodukte XY" unter der Privatadresse den Verkauf? Oder wie macht ihr das?
Gibts noch andere "heiße" Tipps?

Lieben Dank schonmal im Voraus.

Verena
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