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Liebe Chiara-Renee,
ich würde Dir raten in negative Artikel und Fernsehsendungen aller Art überhaupt keine Energie und auch keine Emotionen zu geben. Es gibt ständig negative Berichte über die Naturheilverfahren. Manche Ärzte kämpfen sogar richtig verbissen seit Jahren dagegen. Am besten ignoriert ihr sie, sonst bekommen sie ein noch größeres Gewicht - und das steht ihnen nicht zu.
Ich schaue mir solche Sendungen nicht an und lese solche Artikel nicht - es ist nur schade um die Zeit und das ärgerliche Gefühl, das dann doch aufkommt.
Jeder der hier ist und den HP-Weg geht, hat selbst positive Erfahrungen mit der Naturheilkunde gemacht - und es geht Euren späteren Patienten ebenso. Auch ihnen sind solche Artikel ganz egal, für sie ist es nur wichtig, dass es ihnen besser geht. Und wenn sie am eigenen Leib (oder im Verwandten- und Bekanntenkreis) erfahren haben, wie gut die Homöopathie und die Bachblüten wirken, kommen sie immer wieder - trotz aller Anfeindungen von außen.
GLG Isolde
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Hallo,
ich denke den Artikel über die Bachblütentherapie in doc-check kann man gleichsetzen mit der 1 000 000 $ die es in Amerika geben würde, wenn man die Wirksamkeit von Homöopathie auf den Grundlagenstudien der Allopathie nachweisen könnte; also bestimmte Patientenzahl - bestimmte Krankheit - doppelt blind und natürlich randomisiert - und was da sonst noch so alles dazu gehört.
Daneben gibt es aber doch noch einen wichtigeren Satz und der ist für die Patienten ausschlaggebend und den kennen wir ja alle
Wer heilt hat recht - und dass man auch mit Bachblüten heilen kann wissen wir ja! Ich lass mich da nicht beirren - aber es ist schon traurig diesem Treiben zuzusehen und manchmal auch ausgesetzt zu sein.
LG
Barbara
Patenkind von Andrea Rapp
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(10.06.2010, 11:37)Isolde Richter schrieb: Bei den Bachblüten (BB) hat sich eine wichtige Änderung ergeben:
Sie gelten nicht mehr als Arzneimittel, sondern als Nahrungsmittelergänzung!!
In dieser Hinsicht müsst Ihr das Skript "Gesetzeskunde", wer das schon hat, berichtigen.
Daraus, dass BB kein Arzneimittel mehr sind, ergibt sich, dass man sie nicht mehr als (alleiniges) Mittel, zur Behandlung von Krankheiten verwenden darf. Ihr würdet ja sonst etwas zur Therapie benutzen, das keine nachgewiesene Wirksamkeit hat. "Behandlungsbegleitend" könnt Ihr sie aber einsetzen.
Wer die BB als Nicht-HP (also als Lebensberater oder Gesundheitsberater) einsetzt, kann sie benutzen, wie vorher auch, denn dabei geht es nicht um die Behandlung von Krankheiten.
Was ist den die Antwort?
Darf man Bachblüten alleine einsetzten?
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Hallo ihr lieben,
interessante Fragestellung. Naja bis ich soweit bin wird sich ja bestimmt etwas dazu ergeben haben.
Aber: Sollte jemals ein Patient zu mir kommen und seine Beschwerden schildern und ich nach gründlicher Untersuchung zu dem Ergebnis kommen das eine Ernährungsumstellung und eine Einnahme von Bachblüten den erwünschten Erfolg bringen könnte so würde ich ihm das sagen und mit den Bachblüten (Therapieren). Die Bachblüten, die frische Luft, etwas Bewegung und mehr (was weiß ich) Fischprodukte sind ja nur begleitend da ich ja direkt eher eine Gesprächstherapie begonnen habe in dem ich die Situation bei ihm auch analysiere, also weniger Stress usw.
Also darf ich auch Bachblüten und Ernährungsumstellung anraten ohne andere AM zu verschreiben. Psychologisch gesehen Therapiere ich ja ach nicht immer mit AM sondern auch schon mal mit einer Lebensumstellung und auch da gehört das Essen oder Nahrungsergänzungsmittel (Bachblüten) dazu.
Also sehe ich das im Moment nicht so schlimm, es wäre nur besser wenn man Bachblüten als AM einsetzen darf.
Gruß
Christian
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(08.05.2012, 16:25)muckeline schrieb: (10.06.2010, 11:37)Isolde Richter schrieb: Bei den Bachblüten (BB) hat sich eine wichtige Änderung ergeben:
Sie gelten nicht mehr als Arzneimittel, sondern als Nahrungsmittelergänzung!!
In dieser Hinsicht müsst Ihr das Skript "Gesetzeskunde", wer das schon hat, berichtigen.
Daraus, dass BB kein Arzneimittel mehr sind, ergibt sich, dass man sie nicht mehr als (alleiniges) Mittel, zur Behandlung von Krankheiten verwenden darf. Ihr würdet ja sonst etwas zur Therapie benutzen, das keine nachgewiesene Wirksamkeit hat. "Behandlungsbegleitend" könnt Ihr sie aber einsetzen.
Wer die BB als Nicht-HP (also als Lebensberater oder Gesundheitsberater) einsetzt, kann sie benutzen, wie vorher auch, denn dabei geht es nicht um die Behandlung von Krankheiten.
Was ist den die Antwort?
Darf man Bachblüten alleine einsetzten?
Liebe Muckeline,
ich verstehe Deine Frage nicht. Die Antwort steht doch schon direkt darüber.
Man kann sich natürlich nur wundern, über die derzeitige rechtliche Situation. Wenn Ihr die BB als alleiniges Mittel einsetzt, kann es sein, dass Ihr abgemahnt werdet.
Ich persönlich finde das ein absolutes Unding, denn dann dürfte man ja auch nicht als alleinige Therapie mit Ernährungsumstellung behandeln (wie Christian schon geschrieben hat.
Selbstverständlich könnt Ihr, wenn Ihr abgemahnt werden solltet, Euch dagegen zur Wehr setzen, was ich auf jeden Fall anraten würde.
GLG Isolde
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Ok. Ich hab es nicht richtig gelesen. Ich dachte es wäre noch offen, ob es stimmt.
Code: Ich habe mir zu dieser Änderung die letzten Tage Gedanken gemacht.
Das würde ja heißen, dass Lebensmittel gar nicht alleinig zu Heilzwecken eingesetzt werden dürften.
Beispiel: Man dürfte einen Rheumapatienten nicht ausschließlich mit Ernährungsumstellung behandeln.
Und wie ist das mit Kneipp-Anwendungen, da wird das Wasser nicht mal getrunken, sondern nur auf die Haut aufgebracht ...
Wie ist das, wenn ich zu einem Neurodermitiskranken sage, er soll keine Milchprodukte und keinen Zucker essen - und sonst keine Therapieempfehlungen gebe. Ist das dann in Ordnung, weil ja hier eine Unverträglichkeit bestimmter Nahrungsmittel vorliegt?
Hat da jemand eine Idee - oder habe ich mich total verrannt???
Durch den letzten Satz "hab ich mich verrannt?" habe ich alles in Frage gestellt, und dann auch die folgende Diskussion falsch gelesen!
Danke für die Aufklärung.
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Hallo,
ich würde gerne wissen, woraus sich dieses "Verbot" ableitet....aus dem HPG?
Wenn ich abgemahnt werden kann wegen einer Therapie ausschließlich mit Bachblüten, dann muss es ja einen entsprechenden Gesetzestext geben.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss irgendwo stehen, dass der HP verpflichtet ist, Arzneimittel anzuwenden, wenn er therapiert, oder?
Für welche Therapiemethoden gilt denn diese Einschränkung sonst noch?
Dürfte ich jemanden allein mit Reiki behandeln als HP?
verunsicherte Grüße
Kristina
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Liebe Kristina,
bei all diesen Fragen geht es vornehmlich um die Werbung für eine Heilbehandlung mittels einer bestimmten Therapiemethode.
Ihr könntet evtl. eine Abmahnung bekommen, wenn Ihr damit werbt, dass Ihr Krankheiten ausschließlich mit Bachblüten behandelt, da für Bachblüten keine therapeutische Wirkung nachgewiesen ist.
Bei homöopathischen Mitteln kann das nicht passieren (s.o.), weil diese als Arzneimittel zugelassen sind (nicht aber Bachblüten).
Für Diäten gelten gesonderte Bestimmungen (s. tini81)
Der (unterstützende) Einsatz von Bachblüten (oder Reiki) in der Behandlung stellt hingegen kein Problem dar.
Therapiemethoden (wie Reiki oder Hydro-Therapie) sind nicht zulassungspflichtig.
GLG Isolde
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Hallo Isolde,
ah, jetzt hab ichs verstanden! Dankeschön!
Viele Grüße
Kristina
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