YERSINIA PESTIS
Def.: Erreger der Pest
Info:
- Stäbchenbakterium
- Familie der Enterobakterien
- Verursacher der Pest
- Vorkommen: Südamerika, Zentral- und Südafrika, Zentral- und Südostasien, bei uns seit Jahren keine Fälle bekannt
PEST
Def.: Zooanthropoonose, die als Beulen-, Lungen oder Pestsepsis verlaufen kann
Ink.-Zeit:
- Beulenpest 2-5 Tage
- Lungenpest wenige Std bis 2 Tage
Ansteckung:
* per Flohbiss => Beulenpest => Lungenpest
* per Staub => aerogen => Lungenpest
* vom infizierten Menschen per Tröpfcheninfektion => Lungenpest
Symptome:
* Bubonenpest...
- plötzlicher Beginn mit Fieber, Kopfschmerzen, Erbrechen, Durchfällen, Tachykardie
- Einstichstelle meist ohne Befund
... selten kleine Bläschen, selten Pestkarbunkel
- Anschwellen der regionalen Lymphknoten
... meist Leiste, mit hämorrhagischen-nekrotischen Entzündungen und eitrigen Einschmelzungen
- kann ausheilen, sich zur Lungenpest oder zur Pestsepsis entwickeln
- hochakute Pneumonie mit Schüttelfrost, hohem Fieber, Atemnot, Husten mit blutigem Auswurf
- unbehandelt fast immer tödlich durch Lungenödem oder Herz-Kreislauf-Versagen
- manchmal primär, meist jedoch als Folge der Bubonen- oder Lungenpest
- befallen sind Hirnhäute, Gehirn, Haut, Milz, Leber, Niere => Versagen der betroffenen Organe
... Haut => Gangröse Hautnekrose = schwarzer Tod
- Schüttelfrost mit hohem Fieber, Blutungen der inneren Organe und der Haut
- Folge: septischer Schock und Herz-Kreislauf-Versagen
- Multiorganversagen
- Herz-Kreislauf-Versagen
- Schock
- Herzinsuffizienz
DD:
- Beulenpest: Lymphknoten-TB, Toxoplasmose, Tulärmie, Lymphogranulomatose, Brucellose, grippaler Infekt
- Lungenpest: Pneumonie anderer Ursache
Diagnose:
- Beulenpest im Lymphknotenpunktat
- Lungenpest im Sputum
- Sepsis im Blut
Prophylaxe:
- lang andauernde Immunität nach durchstandener Erkrankung
- Hygiene
- Chemophropylaxe bei Reisen in Endemiegebiete
Therapie:
- Arzt -> Antibiotikum
Behandlungsverbot:
* bei VET gemäß §§ 8 und 6 IfSG
Behandlungsverbot:
* lt. §§ 24, 6, 7 und 34 IfSG
Alle Krankheiten, die wir als Heilpraktiker auch melden müssen, sollten wir sehr gut kennen. Man kann sich dabei daran orientieren welche im §6 des Infektionsschutzgesetz stehen. Es ist egal, ob sie bei uns ewig nicht vorgekommen sind, solange sie vorkommen könnten, sollten wir in der Lage sein sie frühzeitig zu erkennen. Denkt daran das wir die Pest schon bei Verdacht melden müssten.
So nun einen guten Start in die neue Woche,
motivierende Grüße Gini
![Wink Wink](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/wink.gif)