ich habe mich durch alte Beiträge geschmökert, aber so richtig bin ich nicht schlau geworden hinsichtlich meiner derzeitigen Fragezeichen.
Ich bearbeite grade mit jemandem der sich damit auskennt (also der das beruflich macht) den ganzen Google Ads Kram um darüber zu werben.
Nun geht es an die Gestaltung dieser kleinen Mini-Anzeigen - und ist es wieder, das altbekannte Problem: stehe ich mit einem Bein schon in der Heilmittelwerbegesetz-Teufels-Küche?
Ist das der Grund, warum kaum ein HP Google Ads so richtig nutzt - oder doch eher, weil es unfassbar kompliziert ist (und ziemlich teuer werden kann, wenn man sich nicht auskennt)?
Beispiel:
Aderlass nach Hildegard von B. | traditionelle Naturheilkunde | entstauend und entgiftend
Anzeige www.naturheilpraxis-wegweise.de
Traditionell eingesetzt bei Bluthochdruck, Tinnitus, Klimakterischen Beschwerden. Auch bei Herz-/Gefäßerkrankungen, Asthma, Durchblutungsstörungen, Migräne, Polyzythämie
anderes Beispiel:
Blutegel gegen Entzündungen | Traditionell angewendet | Praxis Wegweise in Potsdam
Anzeige naturheilpraxis-wegweise.de/blutegel-gegen/entzündung
Blutegeltherapie wirkt blutverdünnend, entzündungshemmend & vor allem schmerzlindernd. Blutegel sind meine Lieblingsdisziplin unter den alten Naturheilverfahren - Termine hier
Sowohl zu Aderlass als auch zu Blutegeln gibt es Studien über die Wirksamkeit - die kann ich aber in einer Werbeanzeige schlecht zitieren.
"Entzündungshemmung" ist sehr allgemein. Die gleiche Anzeige mit "Blutegel gegen Tennisarm" wird wohl schon nicht mehr funktionieren...?
Ist das schon Teufels Küche oder noch im Rahmen des HWG?
Und kann die URL schon problematisch werden? Also ich meine: wasserdicht getexteter Text, aber in der URL steht "blutegel-gegen/entzündung"?
Auch die Rechtsanwälte, welche Seiten darauf hin überprüfen, müssen doch irgendein Maß haben nach dem sie entscheiden? Kann man da selbst mit zurecht kommen, oder brauchts am Ende einen Rechtsbeistand für jede Anzeige?
Wer weiß was?
Ich danke und Grüße Euch
Christine