da ich mit meiner Praxis (derzeit noch Coaching und psychologische Beratung), ab Herbst dann hoffentlich endlich HPP, umgezogen bin, überlege ich derzeit, ob ich meine Postkarten in Flyergröße im umliegenden Wohngebiet einwerfen darf?
Natürlich ist mir klar, was ich nach UWG und HWG beachten muss.
Dennoch bin ich unsicher, ob überhaupt Flyer in Briefkästen mit erlaubter Werbung verteilt werden dürfen, wenn diese inhaltlich mit keinem Gesetz in Konflikt treten.
Gibt es hier möglicherweise einen Unterschied zwischen Coach/Berater und HPP?
Für eine kurze juristische Aufklärung bedanke ich mich im Voraus recht herzlich.
liche Grüße