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Nun bin ich schon den ganzen Morgen damit beschäftigt herauszufinden, in welchem Jahr nun genau die große Wende kam und Heilpraktiker wieder zugelassen wurden, wenn auch nur mit Erlaubnis. Bei Isolde steht im Jahre 1964, bei Elvira steht, dass schon 1957 die Tätigkeit des Heilpraktikers durch einen Richterspruch als Beruf anerkannt wurde. In meinem Lexikon war es im Jahre 1954. Auf der Homepage des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker lese ich Folgendes:
1949 wird durch die Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Deutschen Heilpraktikerschaft e.V., dem heutigen Fachverband Deutscher Heilpraktiker, erstmals der Versuch unternommen, die grundgesetzwidrige Zugangs - und Nachwuchssperre sowie das Verbot der Ausbildungsstätten aus der leidvollen nationalsozialistischen Ära zu beseitigen. Am 24. Januar 1954 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, dass nach rechtsstaatlichen Grundsätzen jeder Berufsbewerber, der die durch das Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Zulassung erfüllt, einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Berufserlaubnis besitzt. In einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 20. Januar 1966 wird u. a. ausgeführt, dass sich mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes die Struktur des Heilpraktikergesetzes von 1939 geändert hat. Ein Gesetz, das bestrebt war, den Ärzten auf dem Gebiet der Heilkunde alle Befugnisse zuzuteilen, wurde durch die verfassungskonforme Auslegung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu einem, den Heilpraktikerstand zu neuem Leben erweckenden Gesetz.
Ich würde gern wissen, in welchem Jahr es welche Änderung im Grundgesetz gab. Welche wichtige Änderung hat zudem das Verbot von Heilpraktikerschulen aufgehoben?
Auch das Beste stiftet, falsch verwendet,
Ein Unheil an, das seine Herkunft schändet.
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Hallo Laila,
warum bitte ist das so wichig,gibt es einen besonderen Grund?
Ich habe nachgelesen das 1952 das Verbot auf der Grundlage des Grundgesetzes als verfassungswidrig Ausserkraft gesetzt wurde.
Aber in Berlin trat schon am 28.10. 1945 die Fachgruppe Deutscher Heilpraktiker in Funktion.Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Herzliche Grüße:
Werner
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Lieber Werner,
es interessiert mich einfach und es ist doch merkwürdig, dass überall ein anderes Datum erwähnt wird. 1952 habe ich auch auf Wikipedia gelesen, aber das was dort steht, nehme ich immer nur begrenzt ernst. Ich würde einfach gerne wissen, wie es damals abgelaufen ist. Wenn also jemand Genaueres weiß, bin ich für jede Erklärung sehr dankbar.
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Liebe Laila,
Hier die Stellungnahme unseres „Hausjuristen“:
Das Grundgesetzes vom 23.5.49 enthält das Grundrecht der Berufsfreiheit (gem. Art. 12 Abs. 1) und damit das grundsätzliche Recht den Beruf eines Heilpraktikers zu ergreifen.
Die Einschränkung des Heilpraktikergesetzes (HPG) vom 17.2.1939, wonach nur in begründeten Ausnahmefällen die Neuzulassung als HP möglich war, verstößt gegen dieses Grundrecht. Deshalb klagten viele gegen diese Ausnahmeregelung im HPG und bekamen von verschiedenen Gerichten Recht. Diese Urteile galten jeweils nur für den betroffenen Kläger. Erst 1964 wurde diese Rechtsauffassung allgemein von der Verwaltungspraxis übernommen.
Die von Dir weiteren genannten Daten betreffen wichtige Einzelurteile in dieser Angelegenheit.
LG Isolde
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Oh super, vielen Dank für die Mühe, dem noch mal nachzugehen!
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