Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zwangseinweisung mit Polizei - Arzt dabei???
#1
Question 
Hallo ihr Lieben,

ich wiederhole vor anstehender mündlicher Prüfung nochmal meine Unterlagen und bin da auf unterschiedliche Aussagen zur Zwangseinweisung gestoßen:

Hier in Bayern hat man bei akuter Selbst/Fremdgefährdung (wegen psychischer Erkrankung etc.)
wohl direkt die Polizei zu kontaktieren.
Soweit so gut Rolleyes ...

Nun lese ich aber in einem anderen Buch, dass für eine Zwangseinweisung ja ein ärztliches Gutachten benötigt wird und deswegen auch immer der Notarzt kommt (?).
Und dass es psychologisch besser wäre, wenn der Notarzt noch vor der Polizei eintrifft.

Ich habe schon viel gegoogelt, aber ich finde im Internet überhaupt keine Informationen darüber Confused

...Bedeutet dies etwa, dass ich im Notfall nicht nur die Polizei, sondern auch den Notarzt anrufen soll???

Oder ist das mit dem Notarzt nur optional, und das ärztliche Attest wird vom untersuchenden Arzt in der psychiatrischen Klinik erstellt?


Weiß jemand einen Rat für mich und meine Verwirrung ?!?
Bin sehr verwirrt, was die korrekte Antwort in der mündlichen Prüfung wäre.

Liebe Grüße!
Antworten Zitieren
#2
Hallo,

ich habe für mich entschieden, beim Gesundheitsamt nachzufragen, was die aktuelle Vorgehensweise ist.

Damit hoffe ich die für mich gültige gesetzliche Regelung und auch die Besonderheiten durch Covid-19 abzudecken. Der Soziale Dienst hat z. B. geänderte Öffnungszeiten und eingeschränkte Verfügbarkeit.

Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig.

Ich drücke Dir die Daumen für Deine anstehende Prüfung.

Yvonne
Antworten Zitieren
#3
Hallo Yvonne,

lieben Dank für deine Antwort.

Das mit dem Anrufen ist eine gute Idee...ich habe das vor einpaar Monaten schon gemacht, um mich zu vergewissern.

Bei uns ist das Landratsamt zuständig und ich habe den Zuständigen Hernn für Unterbringungsrecht kontaktiert.
Dieser war einwenig verwundert, weil ich nach der Vorgehensweise fragte...Nachdem er meinte, dass das eigentlich mein Lernstoff sei und ich lieber lernen sollte, hat er mir dann doch gesagt, dass in akuten Fällen die Polizei zu rufen wäre   Rolleyes

Auch der Sozialpsychatrische Dienst sagte mir, dass sie da eher nicht zuständig sind, sondern dass ich die Polizei anrufen soll.


Über die Möglichkeit eines Notarzte habe ich damals nicht nachgedacht und somit leider nicht erfragt. Doch aufeinmal lese ich davon in zwei Büchern als wäre das selbstverständlich, dass ein Notarzt dabei ist Huh

Jetzt nochmal bei dem Herrn vom Landratsamt anzurufen wär gar nicht gut, find ich Blush


Ist das vielleicht einfach regional unterschiedlich und in meinem Fall wäre KEIN Notarzt dabei und das Ärztliche Attest wird in der Klinik geschrieben (nachdem die Polizei denjenigen dort eingeliefert hat?)

Liebe Grüße
Inna
Antworten Zitieren
#4
...und vielen Dank fürs Daumen drücken, drücke dir auch die Daumen, falls deine Prüfung noch bevorstehen sollte Smile Heart
Antworten Zitieren
#5
Liebe Inna,
also, wenn dir klar ist, wer warum eingeschaltet wird, ist es vielleicht weniger verwirrend :-)

Grundsätzlich kann ja die Polizei überhaupt nichts zu dem "Zustand" eines Patienten sagen bzw. diesen nicht beurteilen. Daher MUSS natürlich ein Arzt dazu, der das beurteilen kann. Der Richter wird auch den Arzt fragen bzw. das , was er sagt, als Grundlage für seine Entscheidung nehmen, ob derjenige gegen seinen Willen festgehalten (stationär) werden darf oder nicht.

Von daher macht die Anwesenheit eines Arztes schon Sinn :-) Wer den dann ruft, kann dir ja eigentlich egal sein. Wenn es in Bayern so ist, dass du bei Selbst- und Fremdgefährdung die Polizei rufen sollst, dann mach das bzw. sag das. Und dann kannst du ja erwähnen, dass die Polizei das natürlich nicht alleine entscheiden kann und dann noch ein Arzt zu Rate gezogen wird. Ich gehe mal schwer davon aus, dass die Polizei den dann ruft - die kennen ja ihr Vorgehen :-)

Wenn du die Polizei rufst, wird dir kein Polizist sagen: "Waaaaaas? Die haben KEINEN Arzt angerufen? Ja, dann müssen wir den Patienten jetzt gehen lassen und Sie haben einen groben Fehler gemacht!!!" - sondern sie werden einen Arzt rufen :-)

Liebe Grüße,
Savina
We cannot change the cards we are dealt, 
just how we play the hand. (Randy Pausch)
Antworten Zitieren
#6
Liebe Savina,

vielen Dank für deine Antwort Heart
Das klingt ja absolut einleuchtend!

So wird es wohl sein. Die Polizei wird also beim Anruf die nötigen Schritte einleiten, wenn es am Telefon klar um Zwangseinweisung geht.
...und stattdessen nicht gleich mich statt den Patienten einsacken, weil ich den Arzt vergessen hab...hihi Big Grin

Gott sei Dank, das hat meine Verwirrung nun entwirrt Smile 

Lieben Dank nochmal und liebe Grüße,
Inna
Antworten Zitieren
#7
Liebe Inna,

wir haben das diesen Sommer erlebt - die Notrufnummer 112 angerufen wegen angekündigtem Suizid und der Beamte, der mein Gespräch entgegennahm, hat dann alles direkt organisiert: Streifenpolizisten mit Hund, die nach der betreffenden Person gesucht haben und zwei Rettungswagen mit einem Notarzt und uns beruhigt und gesagt, was wir jetzt tun können.

Bei uns hat dann der leitende Polizeibeamte etwa zehn Minuten später angerufen (da waren alle schon vor Ort) und hat sich nach weiteren Details erkundigt. Das ging alles sehr schnell und super professionell!
Der Betreffende konnte gefunden werden und wurde später nach Gespräch mit Notarzt und Polizei in eine psychiatrische Klinik gebracht.

Vielleicht hilft dir dieser kleine Einblick, allerdings sind wir nicht aus Bayern, aber das wird wohl überall ähnlich ablaufen.

Liebe Grüße
Sabine
Antworten Zitieren
#8
Liebe Sabine,

vielen Dank für den Einblick! Heart

Ich habe so etwas noch nie erlebt und würde mir wünschen, dass es im Fall der Fälle auch genauso abläuft, wie von dir geschildert.

Ich denke auch, dass wenn man hier bei uns "versehentlich" den Notruf statt die Polizei anruft, werden die wohl auch untereinander schon alles organisieren.
Wenn der Arzt vonnöten ist, wird er auch organisiert werden Smile

Ps: Hoffentlich bekommt derjenige gute Hilfe und kann seine Sichtweisen ändern.

Liebe Grüße,
Inna
Antworten Zitieren
#9
Unterbringung psychisch Kranker durch die Polizei (Link)

Hallo Inna,

ich habe dir einen Link beigefügt, der dir bestimmt bei deiner Frage weiterhilft, ob ein Notarzt oder die Polizei bei psychisch Kranken zu verständigen wäre.

Die Polizei ist bei Gefahr im Verzug grundsätzlich dafür zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren oder bereits eingetretene Störungen zu beseitigen.

Stell dir hierzu ein mögliches Szenario vor, die psychisch kranke Person würde ein Messer unverhofft zücken und den Notarzt oder andere Beteiligten damit bedrohen, oder sogar damit verletzen. Dann ist die Polizei dafür zuständig, diese drohende Gefahr abzuwehren. Folglich ist es sehr zu empfehlen, die Polizei zu rufen, damit diese Gefahren abwehren kann, die ggf. von psychisch Kranken ausgegehen können. 

Wenn die Polizei die Situation unter Kontrolle hat, spricht natürlich nichts dagegen, anschließend einen Arzt und die andere zuständigen Stellen hinzuziehen. Das macht die Polizei dann von sich aus und ist auch gesetzlich vorgeschrieben (siehe beigefügten Link).

Das mit dem Notarzt ist also "nur optional" und das ärztliche Attest wird im Normalfall vom untersuchenden Arzt in der psychiatrischen Klinik erstellt.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Prüfung und hoffe ich konnte dir zu der Frage behilflich sein.

Lieben Gruß

Michael
Antworten Zitieren
#10
Lieber Michael,
danke für deine Recherchen :-)
Ich habe die Frage als nicht so allgemein empfunden, sondern als Frage nach dem konkret vorgegebenen Vorgehen, wie wir das im Unterricht besprochen haben.
Aber deine Überlegungen hierzu sind super :-)
Liebe Grüße,
Savina
We cannot change the cards we are dealt, 
just how we play the hand. (Randy Pausch)
Antworten Zitieren
#11
Lieber Michael,

vielen Dank für deine ausführliche Info! Allgemein zu wissen, wie die Polizei das handhabt finde ich auch sehr interessant. Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen Blush
Ich habe mir das PDF gerade durchgelesen und beschäftige mich da grad noch tiefer mit diesem Themengebiet.

Und wie das so ist, tauchen immer mehr Fragen auf Shy 

1) Es heißt ja z.B auch, dass aufgrund von Sucht und Fremd/Selbst-Gefährdung eine Unterbringung möglich ist.
Da habe ich mich gefragt, woher denn der Polizist denn weiß, dass eine Sucht vorliegt, wenn jemand zum Beispiel schwer alkoholisiert andere Menschen bedroht?
Muss da denn da bereits eine Diagnose vorliegen? Oder muss in dem Fall "nur" die öffentliche Ordnung bedroht sein? Fällt häusliche Gewalt in Kombination mit Sucht überhaupt darunter?

Dazu fällt mir ein, dass ich selbst einmal in eine Situation hinzugekommen bin, in der ein Mann seine Partnerin mit Baby mit einem Spaten angegriffen hat und auch wirres Zeug geredet hat, ...versucht hat Türen einzutreten, Gewalt angedroht hat...
Dieser Mann hat wohl täglich hohe Mengen von Alkohol konsumiert, sodass absolut von einer Sucht auszugehen ist, selbst wenn er noch nie in Behandlung war.
In jedem Fall wurde die Polizei verständigt. Der Polizist sagte, dass eine Unterbringung nicht in Frage kommt. Sie haben ihn für einen Tag in Gewahrsam genommen und dann wieder nach Hause zu seiner Partnerin geschickt, die dann natürlich flüchten musste.

2) Eine weitere Frage, die aufgetaucht ist, wäre, ob der Richter jeden vorläufig eingewiesenen Patienten persönlich in der Klinik besucht? Wäre das nicht ein Vollzeit-Job?
Ist das wirklich die gängie Praxis oder verlässt sich der Richter in manchen Fällen auch einfach nur auf das ärztliche Gutachten bei seiner Entscheidung?


Vielen Dank auf jeden Fall an alle, für eure bereits so hilfreichen Tipps Heart
Antworten Zitieren
#12
Liebe Savina,

vielen Dank für die Info. Ich war beim Unterricht nicht dabei und bin eigentlich ganz zufällig auf Inna`s Frage gestoßen.

Ich denke, dass es kein konkret vorgegebenes Vorgehen als sogenannte "Dienstanweisung" gibt. Diesen "Hut" wird sich wohl kein Politiker oder Dienstvorgesetzter anziehen, hoffe ich zumindest.

Im Normalfall sind alle Rettungskräfte gleichzeitig vor Ort, z.B. Notarzt, Polizei, Feuerwehr, Krisenmanager usw. Alle Rettungskräfte stehen hierbei miteinander in Kontakt und sind verbunden. Wer da zuerst und von wem gerufen wird, sollte eigentlich keine Rolle spielen. Es setzt jedoch immer eine Einzelfallbeurteilung der Lage voraus, dies haben aber die gerufenen Einsatzkräfte zu verantworten.

Aber bekanntlich läuft ja nicht immer alles optimal.

Liebe Grüße und danke nochmal für deine Info

Michael
Antworten Zitieren
#13
Liebe Inna,

herzlichen Dank für deine auch so ausführliche Antwort.

Mir geht es ähnlich. Je mehr ich mich mit einer Frage bzw. Problem beschäftige, umso mehr Zwischenfragen tauchen dann auf und umso unsicherer werde ich letztendlich. Das ist aber nicht optimal.

Deshalb habe ich mir in letzter Zeit angewöhnt, mehr auf mein "Bauchgefühl" zu hören, wenn zuviel Informationen auf mich einprasseln.

Bestimmt bringt dir dein Bauchgefühl auch die richtige Antwort bzw. Lösung.


Alles Liebe für dich

Michael
Antworten Zitieren
#14
Lieber Michael,

danke für deinen Tipp Smile

Ich versuche mich an den prüfungsrelevantesten Dingen zu orientieren, aber frage mich ständig wie alles im Detail denn aussieht.
Echt schwierig wenn man nicht so viel Erfahrung hat, sich die Sachverhalte alle theoretisch vorstellen zu können.

Ich wünsche dir auch schonmal alles Liebe und viel Erfolg auch für deine Prüfung!
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Zwangseinweisung für psychisch Erkrankte Isolde Richter 2 5.796 05.01.2014, 15:03
Letzter Beitrag: Hella

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: