da meine Frage auch rechtlich ist, schreibe ich sie hier hinein. Falls das falsch ist, bitte verschieben und verzeihen.
Ich mache eine Ausbildung zum HP. Eine Bekannte auch. Die meinte, dass der "große" HP den "kleinen" (extra in "") HP beinhalten würde. Außerdem meinte sie, dass sie dann automatisch ohne Zusatzausbildung alles machen dürfte, was man beim "kleinen" HP darf. Sprich: Sie möchte sich ein Praxisschild machen lassen, auf dem in etwa stehen würde:
Maria Musterfrau
Heilpraktikerin
Heilpraktikerin Psychotherapie
Sie meinte, dass sie so ein größeres Spektrum an Kunden bedient und dass Personen einen "normalen" HP nicht mit Psychotherapie in Verbindung bringen würden, sie das aber gerne zusätzlich machen würde.
Geht so etwas? Wenn ich mir die Ausbildungsinhalte beim "kleinen" HP anschaue, sind die doch wesentlich intensiver als beim "großen" (im Bereich Psychologie), oder?
Beim "großen" wäre das hier, wenn ich es richtig sehe, 1 Lehrbrief, die andere Ausbildung geht meist über mind. 1 Jahr, was ja inhaltlich mehr als 1 Lehrbrief sein sollte und wahrscheinlich auch mehr in die Tiefe geht.
Wenn man das nicht so machen darf, müsste man dann eine Zusatzausbildung machen, um beides aufs Praxisschild schreiben zu dürfen? Was für eine Zusatzausbildung wäre das dann?
Verwirrte Grüße, Melli
Nachtrag:
*kreisch*
Jetzt habe ich die Frage in einem anderen Teil des Forums gefunden... Ich dachte, das sei eine rechtliche Frage, deswegen hab ich nur hier geschaut.
Wenn ich die Antworten richtig verstanden habe, darf ich mich so nennen und rein vom Gesetz her auch so arbeiten, ohne mich weiter fortzubilden. Natürlich würde es Sinn machen, das steht außer Frage... aber ich darf auch ohne Zusatzausbildung? Find ich irgendwie eigenartig...
Was für Fortbildungen wären denn sinnvoll? Ich habe irgendwie wenig in der Richtung gefunden bei Fernschulen. Meist den Psychologischen Berater und dann noch die Vorbereitung auf den HPP...