heute mal eine Info aus der aktuellen Rechtsprechung zum Heilpraktikerrecht:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 11.03.2021 entschieden, dass Laser-Tatto-Entfernungen seit dem 31.12.2020 nicht mehr durch Heilpraktiker, sondern nur noch durch Ärzte durchgeführt werden dürfen.
Nach der seit dem 31. Dezember 2020 geltenden Vorschrift des § 5 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) dürfe die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up nur noch von approbierten Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiter- oder Fortbildung ausgeübt werden.
Die vom 29.011.2018 erlassene Verordnung trat nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren am 31.12.2020 in Kraft.
Ganz liebe Grüße
Horst