eine Gewerbeanmeldung brauchst du eigentlich nur wenn du "Sachen" verkaufst, wenn du als Berater tätig bist reicht eine Steuernummer die du von deinem Finanzamt bekommst.
Frag da einfach nach, die geben gerne Auskunft.
Ich weiß ja nicht ob du es Hauptberuflich machen möchtest, wenn du es aber neben deinem Job als Nebentätigkeit machen willst dann musst du das deinem Arbeitgeber mitteilen.
Da kann ich dir einen Musterbrief per Email Senden wenn du magst.
Wenn du ein Gewerbeschein beantragen musst, dann formuliere dein Gewerbe so allgemein wie möglich. Wenn du es nachher nochmals ändern willst dann geht das nicht so gut wie bei einer ersten Anmeldung.
Wenn du "Sachen" verkaufen willst dann bist du auf alle Fälle MwSt. pflichtig und musst das in deiner Steuererklärung angeben für dein Gewerbe.
Aber das ist immer eine Einzefallentscheidung von dem Finanzamt, ich würde aber den Punkt Ernährungsberatung nicht unbedingt nennen sondern eher Gesundheitsberatung.
Eine Ernährungsberatung ist ja in der Gesundheitsberatung eingeschlossen.
Das Problem bei dem Ernährungsberater bei der Gewerbeanmeldung ist ... also kann sein ... Das dein Finanzamt sagt, ja wenn du eine Ernährungsberatung machst dann musst du ein Dipl. oder ein Studium oder was ähnliches nachweisen. Bei einem Gesundheitsberater ist das eher nicht so. Also taste dich da mal vorsichtig ran.
Ist aber echt abhängig von deinem Finanzamt.
hoffe ich habe dich noch nicht mehr verwirrt.
Grüße
Uli