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Geschützter Grundsatz?
#1
Hallo zusammen,

ich möchte eine Beraterpraxis für Ayurveda eröffnen. Ich habe den Ayurvedapraktiker hier bei Gudrun gemacht und an jedem Webinarabend hat sie uns den Ayurveda-Grundsatz vorgelesen:

Ein gutes und gesundes Leben im Einklang mit allem
was lebt sollte das Ziel eines jeden sein.
Gesundheit ist das höchste Gut.
Sie dauerhaft zu erhalten ist das oberste Gebot.


Dieser Grundsatz gefällt mir so gut, dass ich ihn gerne mit in meine Praxis integriert hätte (Hompage, Flyer, evtl. Schild in der Praxis).
Kann mir jemand sagen, ob das ein geschützer Leitsatz ist oder ob ich diesen bedenkenlos verwenden kann?


Vielen Dank schon mal für die Unterstützung.
Liebe Grüße
Manuela
Denken müssen wir doch eh, warum dann nicht gleich positiv   Kuss
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#2
Hallo Manuela, hallo miteinander,

die Quelle des genannten "Ayurveda-Grundsatzes" konnte ich leider nicht ermitteln, obwohl er schon bei einigen Ayurveda-Instituten in deren Veröffentlichungen enthalten ist (allerdings ohne Herkunftshinweis).

Von der Aussage her erinnert mich dieser Grundsatz nach Inhalt und Wortwahl an die oft zitierten Lebensweisheiten Epikurs, obwohl ich auch bei ihm kein entsprechendes Zitat finde konnte.

Wenn es tatsächlich ein historisch zuordenbares Zitat sein sollte (gleich ob vedisch oder griechisch antik) ist es als Leitspruch einer Beraterpraxis nicht geschützt und kann m-E. frei verwendet werden.

Vielleicht kann ein Forumsteilnehmer die Herkunft dieses Grundsatzes erhellen?

Ganz liebe Grüße

Horst
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#3
Lieber Horst,

lieben Dank für die Mühe und die Info.

Ich habe ebenso im Web recherchiert, konnte aber nichts genaues finden.
Aber wenn schon verschiedene Ayurveda-Institute diesen Grundsatz verwenden und keinen Herkunfstnachweis angeben, werde ich das eventuell ebenso machen.

Ganz liebe Grüße Smile
Manuela
Denken müssen wir doch eh, warum dann nicht gleich positiv   Kuss
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