Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage zu Gesetzlichem- HP-Taetigkeit pro bono erlaubt!
#1
Hallo Giny, hallo zusammen,

wie ist es eigentlich, wenn man mit abgeschlossener Fachausbildung u.erfolgreicher Hp-Pruefung, wenn man einen festenPraxissitz hat, nebenbei ein Charityprojekt mit vlt.anderen Hps fuer Patienten bzw.Menschen in Not anbieten moechte zb. eine regelmaessige kostenlose TCM- Sprechstunde in einem Fluechtlingslager o.sozialen Brennpunkt in einer Raeumlichkeit eines zb.Wohlfahrverbandes?  

Geht sowas, wenn man es mit dem hiesigen Gesundheitsamt abstimmt?  Unlauterer Wettbeweeb ist esdoch nicht, weil man ja niemandem Kunden klaut,die Leute haben ja keine "KV und auch nicht die monetaere Moeglichkeit was zu zahlen?

Danke vorab u.liebe Gruesse Susi
Antworten Zitieren
#2
Hallo Susi,

das kann ich Dir nicht beantworten, daher habe ich die Frage in den Bereich der rechtlichen Fragen verschoben.
Vielleicht kann wer anderes oder Horst als Fachmann etwas dazu sagen?

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
Antworten Zitieren
#3
Hallo Susi, hallo miteinander,

dein Vorschlag ist ehrenhaft und kann sicherlich für viele hilfreich sein. Dessen Umsetzung kann aber als Verstoß gegen § 3 HeilprG (die Erlaubnis nach § 1 HeilprG berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen) gewertet werden.
Unter einer Ausübung der Heilkunde im Umherziehen versteht man/frau z.B. das Behandeln von Menschen, die nicht von sich aus den HP beauftragt/bestellt haben, sondern der HP bietet seine Dienste auf einer "Veranstaltung" an, ohne vorher vom Patienten gerufen worden zu sein.

Das Vorhaben sollte daher unbedingt mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgesprochen werden (wobei sich dieses wahrscheinlich schwertun wird).

Liebe Grüße

Horst
Antworten Zitieren
#4
Hallo zusammen!

Es gibt doch auch Organisationen wie "Heilpraktiker ohne Grenzen". Die behandeln doch Menschen kostenlos, die sich sonst einen HP nicht leisten könnten. Vielleicht würde ich dort mal nachfragen, wie die das lösen. Die haben aber - glaube ich - eine feste Praxis als Anlaufstelle. Ansonsten gilt natürlich - wie Horst schreibt - auf keinen Fall starten ohne hoch offizielle Genehmigung.

Ich wünsche dabei viel Erfolg.

Liebe Grüße,
Sabine
Heart Go placidly amid the noise and the haste and remember what peace will be there in silence. Heart
Antworten Zitieren
#5
Ganz lieben Dank euch,wenn ich mal alle Pruefungen in der Tasche habe, mache ich mich auf jeden Fall schlau und berichte dann.Es waere so toll, wenn viele Menschen auch das tolle Gebiet der Naturheilkunde nutzen koennten,liebe Gruesse und ein schoenes Restwochenende,
Susi
Antworten Zitieren
#6
Wende dich mal an:
https://naturheilpraxis-ohne-grenzen.de

Es gibt inzwischen schon mehrere Standorte und dort kannst du dich ehrenamtlich als HP einbringen!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
Antworten Zitieren
#7
Danke liebe Silke?
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Exclamation Frage zu Corona-Schnelltests silkeschuber 9 3.232 27.10.2021, 10:00
Letzter Beitrag: SleepyJoe
  Dringende Frage zum HWG!!! silkeschuber 7 2.541 17.07.2021, 06:35
Letzter Beitrag: Claudia Scholz
  §24 IfSG geändert - Frage dazu Gini 3 2.470 07.04.2021, 15:14
Letzter Beitrag: Horst
  Punktieren als HP erlaubt? Mirabella 8 5.434 17.05.2017, 09:10
Letzter Beitrag: Horst
  Eigenblut Therapie für HP nicht mehr erlaubt? simonewo 4 5.382 05.05.2017, 09:05
Letzter Beitrag: Steffi

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: