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Liebe Silke,
ich habe nur den zweiten Teil, die Abrechnung gebucht, deswegen habe ich das leider verpasst. Vielleicht buche ich die Praxisgründung dann auch noch, um genauer zu erfahren wo die Grenzen ect. sind.Vor allem bezüglich der DSGVO vermutlich wichtig
Danke!
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Silke meinte mal, man müsse für zb Darmgesundheitsberatungen ein Gewerbe anmelden. Aber das wäre doch etwas was unter meine Heilpraktiker Tätigkeit fällt und kann meiner Meinung nach unter Heilbehandlung laufen..
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Liebe Kira,
nein wenn du Heilpraktikerin bist, also eine Heilerlaubnis hast, machst du ja nicht nur eine "Darmgesundheitsberatung" ( Berater*in ist in Deutschland nicht geschützt, jeder darf sich "Berater*in" nennen), sondern:
du stellst in der Regel eine Diagnose und machst eine dazu passende Therapie.
Ich habe nie gesagt, das du als HP in diesem Zusammenhang ein Gewerbe benötigst!
Ein Gewerbe benötigst du dann, wenn du außerhalb der Heilkunde tätig sein möchtest.
Das ist bei Anbietern, die keine Heilbehandlungen anbieten dürfen immer erforderlich. Für Beratung, Verkauf usw.
Berater dürfen auch keine Diagnosen stellen, also auch keine Labordiagnostik und daraus resultierende Therapieempfehlungen abgeben, sondern nur über bestimmte Sachverhalte allgemein aufklären!
Auch wenn es oft anders dargestellt wird oder vermutlich auch stattfindet, stößt dies juristisch an die Grenze des HPG und ist nicht erlaubt.
Für Ärzte*innen öde Heilpraktiker*innen ist es immer Konetext bezogen:
eine (kurative oder präventive) Beratung zur Thema Ernährung oder Gesunderhaltung usw. für Patient*innen ist in der Regel der Heilbehandlung zuzuordnen!
Für dich als Heilberuflerin:
deine Darmtherapie wird sehr wahrscheinlich kein Gewerbe benötigen (Ausnahme: Verkauf oder Provisionszahlungen!).
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen