ich habe eine Verständnisfrage zu der Einordnung von Zwangsstörungen und posttraumatischen Belastungsstörungen unter dem Punkt der "Angstzustände".
Im Begleitskript (S.81) waren diese beiden zusammen mit der generalisierten Angststörung und den Panikstörungen unter dem Punkt aufgelistet und dabei ging es darum, dass hier die Angst selbst im Vordergrund steht.
Bei den generalisierten Angststörungen und den Panikstörungen macht das für mich auch total Sinn, weil es da um die Angst an sich geht und da kann man sie direkt beobachten. Im normalen Skript (S. 56f) waren da auch nur diese beiden Störungen aufgelistet und die Zwangsstörungen haben einen eigenen Punkt gebildet, bei dem ich dachte, dass da eben der Zwang im Vordergrund steht, der eben diese hintergründige Angst zu reduzieren versucht. Und die posttraumatischen Belastungsstörungen waren bei den Belastungs- und Anpassungsstörungen dabei, die alle gemeinsam hatten, dass ihnen eine schlimme/belastende Situation vorausgeht.
Jetzt bin ich verwirrt, wo ich das einordnen muss und was jetzt dafür sprechen würde, dass die Zwangsstörungen und PTBS zu den Angstzuständen zählen und warum dann genau diese beiden und nicht zum Beispiel eine Phobie, bei der ich persönlich finde, dass die Angst da noch eher im Vordergrund oder ersichtlich ist als bei jemandem, der nur zum Hundertsten Mal checkt, ob der Herd aus ist.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Vanessa