Die Antwort ist:
Nein
Rechtlich gibt es in Deutschland keine Vorschriften, wie umfassend sich der Heilpraktiker für das von ihm verwendete Heilverfahren ausgebildet haben muss. Allerdings muss man bedenken, dass jeder, der einen Beruf ausübt, dies mit der erforderlichen Sorgfalt tun muss. Nun ist es nicht immer einfach festzustellen, wann die „erforderliche Sorgfalt“ erfüllt ist. Besitzt man ein Zertifikat, so ist das ein starkes Indiz, dass man sich „sorgfältig“ auf das gewählte Therapieverfahren vorbereitet hat. Allerdings ist ein solches Zertifikat nur so viel wert, wie das Institut, das dieses erteilt hat. Nehmen wir an, ein „schwarzes Schaf“ unter den Ausbildungsstätten bietet einen Wochenendkurs „Homöopathie“ an – vielleicht noch gegen horrende Kursgebühren - und erstellt danach goldgerahmte Zertifikate, ohne dass es eine irgendwie geartete Überprüfung des Wissens und der vermittelten Fähigkeiten gab. Ein solches Zertifikat ist nichts wert und wird auch im Streitfall vor Gericht kein Gewicht besitzen.
Ein Zertifikat von einem renommierten Institut, das mit einer umfassenden Ausbildung einhergeht und mit einer Abschlussprüfung und7oder einer Hausarbeit einhergeht, hat natürlich – auch vor Gericht – eine andere Wertigkeit. Nun fällt es einem natürlich schwer, einen Streitfall zu konstruieren, bei dem ein solches Homöopathie-Zertifikat eine Rolle spielen könnte.
Eine ganz andere Sache ist, dass man einen schweren Fehler begeht, indem man homöopathisch behandelt, obwohl bei diesem Patienten eine schulmedizinische Therapie hätte eingesetzt werden müssen oder sogar ein Notfall, bei dem man nicht den erforderlichen Notarzt verständigt und sich auf die Homöopathie verlassen hat. Aber in einem solchen Fall nützt einem auch das schönste Zertifikat nichts, weil hier ein schwerer Behandlungsfehler vorliegt, für den man dann zur Rechenschaft gezogen würde. Dieser Fehler ist in einem solchen Fall nicht der Homöopathie anzulasten, sondern der unzulänglichen Diagnose und dem mangelnden Erkennen der Krankheitsschwere.
Aufgaben eines Homöopathie-Zertifikats:
• Es bestätigt dem Besitzer: „Ich bin fit und kann wirklich die Homöopathie einsetzen“.
• Ein Nachweis, dass man sich sorgfältig auf diese Heilweise vorbereitet hat.