herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Liebe Angelika, in Österreich ist der Begriff "Lebens- und Sozialberater" (LBS) gesetzlich geschützt. Um als LBS tätig sein zu dürfen muss man:
Abschluss einer entsprechenden Ausbildung: Diese Ausbildung umfasst theoretische und praktische Inhalte, einschließlich Supervision und Praktikum.
Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt: Nach Abschluss der Ausbildung muss die Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Die Bezeichnung "Psychologischer Berater" (PB) ist dagegen nicht geschützt. Wichtig ist es in Österreich darauf zu achten, dass man sich nicht als "Psychologe" bezeichnet, da dieser Titel eine entsprechende akademische Ausbildung und eine Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologen oder Klinischen Psychologen gemäß dem Psychologengesetz erfordert. Die Bezeichnung Berater, Coach, Mentaltrainer, Lebensberater (ohne den geschützten Zusatz "Sozial") ist erlaubt.
Dies ist mein Wissensstand. Es ist aber erforderlich, dass du dir alles direkt in Österreich bestätigen lässt.