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Isoldes Thread über die Bachblüten hat mich darauf gebracht hier mal nachzufragen, wie das aussieht, wenn ich Blütenessenzen, die in Brasilien hergestellt, aber schon in Europa verkauft werden, auch in Deutschland einsetzen möchte.
Allerdings ist das Einsatzgebiet dieser Blütenessenzen mehr psychischer Natur. Aber wie wir alle wissen gehören Geist, Psyche und Körper zusammen.
Weiss jemand, was der Gesetzgeber dazu sagt?
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids
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Liebe Petra,
Die IWK Zoll hat meine ich Auskunftspflicht.
Schau mal hier rein; Tom
http://www.zoll.de/infocenter/index.html
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Danke Tom. Bin mir da aber nicht sicher, da es sich ja um ein Land der EU handelt, aus dem Blütenessenzen nach D geliefert werden sollen.
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids
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In Erinnerung habe ich Handelsfreiheit gilt nur innerhalb der EU.Bei Ländern aus Übersee u.s.w. gelten andere Einführungsrichtlinien und -Gesetzte.
Herzliche Grüße:
Werner
Pate von Nicci
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Allso wenn Du etwas aus einem anderem EU-Land einführen möchtest geht es hier wohl nicht so sehr um die zollrechtliche Frage, sondern mehr um die Frage, ob die Mittel die Du im speziellen einsetzen möchtest auch einführen darfst.
Frag ruhig auf dem Zollamt an, die kanalisieren Dich an die richtige staatliche Stelle die Dir Auskunft geben kann.
Saludos Tom
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