es kommt allein auf die Absicht an mit der der Patient zu Dir kommt. Und das hängt natürlich davon ab, wie Du Deine Arbeit ankündigst und erklärst.
Steht z.B. in Deinem Flyer, dass es bei Deiner Behandlung um Wellness, Gesunderhaltung ... geht, kommt der Patient mit dieser Erwartungshaltung.
Wenn aber im Flyer steht, dass durch diese Behandlungen Krankheiten geheilt werden, fällt das unter das HPG.
Hast Du aber "Gesunderhaltung" versprochen und es verschwinden dabei körperliche Symptome ohne, dass dies vorher irgendwie thematisiert wurde, so fällt das nicht unter das HPG.
Falls Du einen Flyer oder Homepage oder ähnliches hast, schaue ich es mir gerne mal an, ob sich da irgendwo Probleme ergeben könnten.