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Liebe Isolde,
wie ist das eigentlich mit der Meldepflicht wenn man von Verbrechen erfährt?
Beim Missbrauch von Minderjährigen ist klar, dass man da einen Verdacht weitergibt.
Aber wie ist es bei Verbrechen unter Erwachsenen?
Was macht man wenn einer mit einer Schussverletzung kommt oder eine Frau nach einer Vergewaltigung, die nicht zur Polizei gehen will?
Oder man bekommt irgendwas erzählt, was man eigentlich gar nicht hören will.
Und wie ist es mit Bissverletzungen durch Hunde?
Muss man sowas auch dem Gesundheits- oder Veterinärmat melden?
Es kann ja auch da Fälle geben mit nicht so schweren Verletzungen, die nicht zum Arzt gehen wollen.
LG
Antje
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(24.10.2010, 17:13)Antje schrieb: Aber wie ist es bei Verbrechen unter Erwachsenen?
Was macht man wenn einer mit einer Schussverletzung kommt oder eine Frau nach einer Vergewaltigung, die nicht zur Polizei gehen will?
Oder man bekommt irgendwas erzählt, was man eigentlich gar nicht hören will.
Liebe Antje, das fällt unter die Schweigepflicht.
Gerade den Vergewaltigungsopfern muss es freigestellt bleiben, wie sie damit umgehen.
Etwas anderes ist es, wenn man annimmt, dass von einer bestimmten Person ein Gewaltverbrechen begangen werden könnte. Da muss man die Polizei informieren.
(24.10.2010, 17:13)Antje schrieb: Und wie ist es mit Bissverletzungen durch Hunde?
Muss man sowas auch dem Gesundheits- oder Veterinärmat melden?
Es kann ja auch da Fälle geben mit nicht so schweren Verletzungen, die nicht zum Arzt gehen wollen.
Bissverletzungen werden zum Arzt geschickt. Dieser überprüft den Impfstatus. Außerdem erfordert eine solche Verletzung eine sachgerechte Wundbehandlung.
Also, als HP nimmt man eine Erstversorgung vor und schickt zum Arzt.
Ausnahme: bei Tollwutverdacht muss der HP melden. Zur Zeit gibt es in Deutschland jedoch keine Tollwuterkrankungen mehr - könnte höchstens ein eingeschleppter Fall auftreten.
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Vielen Dank Isolde, das ging aber schnell.
Jetzt ist mir alles klar.
LG
Antje
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Hallo
ich denke eine Schussverletzung muss gemeldet werden. Kann mjr beim Besten Willen nicht vorstellen das es zur Schweigepflicht fällt
lg Andrea
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Also ich frage mal einen befreundeten Familienrichter, der das sicher genau weiß. Da dauert die Antwort aber sicher.
Aber sicher ist sicher: Wenn man schon mal eine Mafiosi als Patienten hat, dann möchte man sich ja auch richtig verhalten!
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Eben :-)
Ich denke hier koennte man auch die Behandlung verweigern. Ich glaube nicht das ich eine Kugel raus operieren kann. :-))
Andrea
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Da hast Du natürlich recht, liebe Andrea. Das würde einem die Sorgfaltspflicht verbieten.
Aber ich nehme an, Antje hat folgende Überlegung angestellt:
Vielleicht hat eines Tages die Mafia ausgerechnet vor meiner Praxis eine Schießerei angezettelt. Einer der Angeschossenen torkelt nun (wie im Film) in meine Praxis.
Dann stellt sich natürlich die Frage: Muss ich das melden??? (Abgesehen davon, dass ich jetzt keine Notoperation durchführen, sondern höchstens eine Erstversorgung vornehmen würde.)
Jetzt müssen wir auf die Antwort noch etwas warten. Ich habe dem erwähnten Richter bereits eine Mail geschrieben.
Wie man weiß, arbeiten die Gerichte ja nicht soooo rasend schnell. Also heißt es, sich noch etwas in Geduld zu üben.
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Hallo Isolde,
eine Frage habe ich da noch sind Schießereien in Familien den so häufig, das ein Familienrichter eine gesicherte Antwort kennt?
Herzliche Grüße:
Werner
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Soweit ich das jetzt gelesen hab, gibt es auch für Ärzte in solchen Fällen keinen Zwang zum Melden.
Zu schießen ist ja auch kein schwereres Verbrechen als z.B. eine Vergewaltigung oder ein schweres Drogendelikt.
Und es war genau das meine Überlegung, ob man das melden muss wenn man davon erfährt.
Egal ob man behandelt oder wieder wegschickt nach einer Erstversorung.
Für mich ist das gar nicht so abwegig mit einer Schießerei aber ich freu mich wenn ihr Spaß habt.
LG
Antje
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Hallo Antje,
das eine Notfallsituation eintreten kann ist nicht so abwegig. Auch Schussverletzungen können immer wieder passieren.
Die Zahl der Jäger nimmt wohl zu und da kommt es auch zu Unfällen.Manchmal solle die ja auch tüddellig im Kopf sein.
An dieser Stelle einen kleinen Witz: ,,Treffen sich zwei Jäger,einer Tot".
Darum ist es sicher wichtig zu wissen wie geseteskonform umgegangen wird.
Herzliche Grüße:
Werner
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Auweiha Werner, an die Jäger hab ich ja gar nicht gedacht in unserem Bekanntenkreis sondern eher an ein paar andere Gestalten.
Ein Jäger kann ja ohne Probleme ins Krankenhaus gehen, ohne Angst vor den Gesetzeshütern zu haben.
Wenn er nüchtern ist natürlich nur, kenne ein paar von früher die gerne mal einen zuviel trinken während der Jagd.
Die könnten dann sicher auch in Frage kommen.
LG
Antje
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25.10.2010, 21:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.10.2010, 14:47 von Isolde Richter.)
(25.10.2010, 16:36)Antje schrieb: ... Für mich ist das gar nicht so abwegig mit einer Schießerei ...
???
Liebe Antje,
wo wohnst Du denn???
Was mich bei der Sache allerdings wirklich ins Grübeln gebracht hat:
Ok, wie man aus dem Fernsehen weiß, dass mit den Mafiosi und der Schießerei kommt ja schon recht häufig vor - aber!
Geht der Mafiosi dann wirklich zum HP, um sich die Kugel naturheilkundlich entfernen zu lassen??
Sorry, Antje, das konnte ich mir jetzt einfach nicht verkneifen.
Aber ich versuche nur die Zeit zu überbrücken bis wir eine fundierte Antwort haben.
@Lieber Werner,
der Familienrichter weiß diesbezüglich alles - da kannst Du Dir sicher sein.
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Liebe Isolde,
ich wohn auf´m Land.
Ich möcht da auch nichts weiter zu schreiben hier.
Hab dir eine PN geschickt.
Allerdings denke ich auch, je dunkler die Gestalten sind umso wahrscheinlicher ist es, dass die ihre eigenen Ärzte haben.
LG
Antje
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Da stimme ich zu,über das haben die auch ihre eigenen Anwälte,die alles wieder glatt bügeln.
Herzliche Grüße:
Werner
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Ich habe mittlerweile die fundierte Antwort zur Schweigepflicht bei Straftaten per Mail erhalten:
Grundsätzlich umfasst die Schweigepflicht alle Tatsache und Umstände, zumal es keine allgemeine Verpflichtung gibt, begangene Straftaten anzuzeigen. Lediglich die Nichtanzeige geplanter Straftaten, die in § 138 StGB stehen, ist strafbar. Allerdings ist dies in § 139 StGB für Geistliche und Berufsgruppen mit Schweigepflicht stark eingeschränkt (Mord, Völkermord, Menschenraub, Geiselnahme, terroristische Angriffe). Im Übrigen muss bei den anderen Straftaten gem. § 138 StGB ein Bemühen gegeben sein, die Straftat zu verhindern.
Die Verletzung der Schweigepflicht selbst steht gem. § 203 StGB unter Strafe. Diskutiert, aber nicht eindeutig entschieden ist, ob eine Verletzung dieser Verpflichtung bei Verletzung höherrangiger Rechtsgüter, insbesondere im Bereich des Kinderschutzes, zur Straffreiheit führt. Geplant ist auch eine Einschränkung der Schweigepflicht von Kinderärzten, möglicherweise auch generell von Heilberufen auf Anfragen der Jugendämter gem. § 8a SGB VIII.
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Liebe Isolde,
vielen Dank.
LG
Antje
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Oh weia, also dürfte sogar ein Patient erzählen, das er jemanden umgebracht hat, oder ein Kind misshandelt hat? Und ich hätte dann Schweigepflicht?
Heftig! Da muss man ja auch mit umgehen können...!
Vielen Dank Isolde
Andrea
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Liebe Andrea,
zumindest in Hinblick auf das Kind sehe ich das anders, hier gilt es das Interesse des Kindes zu schützen - und wer einmal ein Kind misshandelt hat, bei dem besteht die Gefahr, dass er es wieder tut (also gilt es diese Straftat zu verhindern).
Aber sonst sage ich jetzt zu diesen Fällen nichts mehr. Denn das sind Fälle für einen Juristen nicht für einen HP.
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