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Hallo,
jetzt bin ich schon so viele Jahre in der Schule aber wusste gar nicht von der Möglichkeit auch rechtliche Fragen stellen zu können.
Mich beschäftigen folgende Fragen:
Darf in später im meiner Praxis, selbst gesammelte Tees als Getränk anbieten?
Darf ich in div. Einrichtungen z. B. Yogastudio, Apotheken, usw. Visitenkarten auslegen?
Im Golfclub hier liegen Flyer von privat Ärzten aus, wo ich mich sehr gewundert habe.
Was fällt unter selbst zusammen gemischte Arzneimittel?
Auch ein handeslübliches Hautöl z.B. Mandelöl plus einige Tropfen ätherische Öle?
Mein selbsthergestelltes Johanniskrautöl darf ich warscheinlich nicht anwenden? Bzw kann man das anmelden? Registrieren lassen?
Macht das Sinn?
Ich wäre dankbar für "Erleuchtung"
Vielen lieben Dank
Daniela
Liebe Grüsse Daniela
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Liebe Daniela,
gerne beantworte ich deine Fragen. Ich schreibe die Antworten in Blau direkt zu deinen Fragen:
Darf in später im meiner Praxis, selbst gesammelte Tees als Getränk anbieten?
Daran sind strenge Vorgaben geknüpft (siehe unten). Wenn du als "freundliche Geste" Tees anbieten möchtest, dann rate ich dir "Fertigprodukte" zu nehmen. Dann hast du überhaupt kein Problem.
Ansonsten gilt:
1. Du gibst den selbst gesammelten Tee aus therapeutischen Gründen ab, beispielsweise zur "Beruhigung vor der Behandlung", dann wird er rechtlich als "Arzneimittel" eingestuft. Dafür bedarf es einer Zulassung.
2. Teeausschank als "freundliche Geste":
Dann fällt das unter das Lebensmittelrecht (weil du es selbst hergestellt hast). Dann gelten strenge Vorschriften, Liebensmittelhygiene-Verordnung, Registrierung bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde und Kennzeichnungspflicht.
Es kommt noch ein rechtliches Risiko hinzu: Risiken durch Verwechslung oder Kontamination, Pflanzenschutzgesetz und unklarer Gehalt an Inhaltsstoffen.
Darf ich in div. Einrichtungen z. B. Yogastudio, Apotheken, usw. Visitenkarten auslegen?
Ja. Das ist problemlos
Im Golfclub hier liegen Flyer von privat Ärzten aus, wo ich mich sehr gewundert habe.
Das müssen die Ärzte mit ihrer Berufsordnung abklären.
Was fällt unter selbst zusammen gemischte Arzneimittel?
Auch ein handeslübliches Hautöl z.B. Mandelöl plus einige Tropfen ätherische Öle?
Ja. Wenn du Mischungen in deiner Praxis herstellst, dann muss du das dem Gesundheitsamt sorgar mitteilen.
Mein selbsthergestelltes Johanniskrautöl darf ich warscheinlich nicht anwenden?
Das darfst du keinesfalls anwenden.
Bzw kann man das anmelden? Registrieren lassen?
Das kannst du.
Macht das Sinn?
In meinen Augen nicht. Der Aufwand ist immens. Und es gibt wirklich gute Fertigprodukte.
Ich würde dir raten, in der Praxis überhaupt NICHTS einzusetzen, das du in irgendeinerweise selbst hergestellt hast. Du darfst auch keine Produkte aus deinem Garten abgeben, z.B. Salbei, damit sich der Patient daraus einen Tee kocht.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
GLG Isolde
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Hallo liebe Isolde,
ich habe es befürchtet.
Vielen Dank Dir für Deine Mühe.
Liebe Grüsse Daniela
Liebe Grüsse Daniela
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Liebe Daniela,
ja, manchmal weiß man nicht so recht, ob man über die vielen Vorschriften lachen oder weinen soll.
Andererseits sage ich mir - irgendwann ist einmal etwas passiert, wie z.B. dass jemand einen leckern Salat mit Bärlauchblättern machen wollte und versehentlich Maiglöckchen genommen hat - und deshalb wurde die Bestimmung erlassen.
Von daher ist es wieder gut ...
Andererseits lähmt es einfach die Spontaneität - und das ist mega-schade.
GLG Isolde