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DD-Rätsel: Frau 30 Jahre, Arm gelähmt = gelöst
#21
Liebe Meike,
das war eine echt beeindruckende Glanzleistung. Da kann man nur noch sagen "Hut ab"!! Unglaublich, was Ihr alles wisst,

Liebe Andrea,
kannst Du denn noch erklären was eine neuralgische Schulteramytrophie bzw. eine Armplexusparese ist - und wie man sich so etwas einfangen kann.
Und: was ist eine "hochfrequente KG"???

Ich glaube auf die Antwort bin nicht nur ich gespannt! Wink
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#22
Armplexusparese: dabei handelt es sich um eine Lähmung, die die Schulter, den Ober- oder Unterarm oder auch die Hand betreffen kann. Die Ursache liegt in einer Schädigung des plexus brachialis.Diese Schädigung kann aufgrund eines Unfalls, eines Traumas - häufig bei der Geburt, Tumors, Nach Chemo, oder aufgrund einer Neuritis auftreten.

neuralgische Schulteramytrohie:es handelt sich um eine neurologische Erkrankung unklarer Ursache. Dabei kommt es zu einer Entzündung des Plexus brachialis (durch Immunkomplexe).


Hochfrequente KG = Krankengymnastik die häufig pro Woche stattfindetSmile
Im Arm sitzt ja das Nervengeflecht, dass den Arm versorgt. Kommt es zu Schädigung in diesem Bereich kommt es zu Lähmungen oder auch Sensibilitätsstörungen.

Bei meiner Freundin war es so, dass der Arzt davon ausging, dass Grippeviren in den Armplexus gelangt sind und diesen auf diese Weise geschädigt haben.

Bei meiner Freundin traten - wie beschrieben - massive Schmerzen und Lähmungserscheinungen im Oberarm auf. Ellbogen und Hand waren bei ihr nicht betrofffen.

Die Diagnose wurde aufgrund von MRT und Elektromyographie gestellt.

Durch die krankengymnastischen Übungen kamen die Funktionen wieder. Die Rehalbilitation hat aber ca. 6 Monate gedauert.
LG Andrea

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#23
Hurra, ich habe das erste Mal ein Rätsel gelöst! Smile

Das war aber auch wirklich toll und hat total Spaß gemacht! Vielen Dank, Andrea!

Schade, die Frage wegen der Meldepflicht bei Polioverdacht in diesem Fall wurde noch nicht eindeutig geklärt. Das hätte mich schon sehr interessiert. Die meistens waren ja dafür, zu melden. Aber hätte das gemusst?

keinplan
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#24
Liebe Meike,
der Gesetzestext ist eindeutig:
Es muss schon der Verdacht gemeldet werden: "Als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt."

Bei Polio kann es "aus voller Gesundheit" zu Lähmungserscheinungen kommen, es muss also kein "Erkältungsstadium" vorausgegangen sein.
Was die Schöpfer des IfSG vermutlich nicht bedacht haben, nach dem Gesetzestext muss ich auch jede schlaffe Lähmung melden, auch wenn ich den Verdacht habe, dass ein Schlaganfall vorliegt.

Also, die Frage kann ich Euch nicht beantworten. Es wäre gut, wenn Ihr mal bei Eurem Gesundheitsamt anruft und fragt, wie sie das Gesetz interpretieren. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Arzt, z.B. bei einem älteren Mann mit Fazialislähmung, eine Meldung "Polioverdacht" vornimmt - obwohl meiner Meinung nach müsste er es vom Gesetzestext her.

Aber vielleicht hat jemand von Euch dazu noch weitere Infos??
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#25
Das war halt auch meine Vermutung, dass es solche Grenzfälle mit akuten schlaffen Lähmungen gibt, die wir nicht sofort melden müssen. Könnte mir auch vorstellen, dass tatsächlich einfach immer alles gemeldet wird. Bin gespannt, ob wir´s herausfinden.
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#26
(29.12.2010, 14:41)Meike schrieb: Bin gespannt, ob wir´s herausfinden.


Bestimmt, liebe Meike! Hast Du schon bei Deinem Gesundheitsamt angerufen? Smile

Und, wenn wir schon dabei sind:
Hättest Du nicht Lust mal wieder ein Rätsel zu betreuen?
Dein letztes war echt suuuper! Heart
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#27
Big Grin

Klar, gerne!

Und ja - ich habe grade mal bei unserem zuständigen Gesundheitsamt angerufen. Die wusstens auch nicht sofort. Die Kollegin fragt morgen die Ärztin, schaut in einem schlauen Buch nach und ruft mich dann zurück. Smile
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#28
(29.12.2010, 15:24)Meike schrieb: Big Grin

Klar, gerne!

Und ja - ich habe grade mal bei unserem zuständigen Gesundheitsamt angerufen. Die wusstens auch nicht sofort. Die Kollegin fragt morgen die Ärztin, schaut in einem schlauen Buch nach und ruft mich dann zurück. Smile

Hallo Meike,

darf ich fragen, ob ein Rückruf erfolgt ist und was dabei raus kam?

Liebe Grüße
Ana
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#29
Liebe Ana,
so weit ich mich an das Gespräch mit Meike erinnere, sag das Gesundheitsamt es so:
Es muss nur der begründete Verdacht gemeldet werden. Wenn es also "klar" ist, dass es ein Hirnschlag ist, dann muss nicht gemeldet werden.
Obwohl man sich sofort fragt, ist das wirklich klar?? Es kann doch auch ein älterer Mensch an Polio erkranken.
Resumee wie das juristisch so schön heißt: Es bleibt letztendlich "Ermessensfrage", wie das im Einzelnen zu sehen ist.
GLG Isolde
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