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Und weil ihr so gut seid, gleich noch eine ...
Welche der genannten Tätigkeiten darf der Heilpraktiker ausüben?
1.) Verordnung von Betäubungsmitteln (für Schmerztherapie)
2.) Verordnung von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln
3.) Empfehlung von Impfungen
4.) Nicht notfallmäßige Geburtshilfe
5.) Behandlung von Patienten mit Prostatakarzinom
A) nur 2 ist richtig
B) nur 3 und 5 sind richtig
C) 1, 2 und 3 sind richtig
D) nur 2, 3 und 5 sind richtig
E) 1 - 5, alle sind richtig
Liebe Grüße
Moni
"Das Leben ist Veränderung" sprach der Stein zur Blume und flog davon!
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Ich sage D.
1)ne,das dürfen wir nun wirklich nicht
2)klar,weil die ja dann rezeptfrei sind und das ist uns erlaubt
3)empfehlen ist klar,nur nicht selber impfen
4)nur im Notfall
5)aber sicher doch,die Erkrankung selber begleitend,aber wenn der Ärmste noch eine Bronchitis hat,dürfen wir dei selbstverständlich behandeln
Liebe Grüße
Petra
..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)
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Ich bin auch für D,
Petra hat es ja schon super erklärt.
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Einfach richtig ist "D"weil so schön von Petra erklärt wurde.
Frage: Können wir Petra nicht mit in die Prüfung nehmen?
Herzliche Grüße:
Werner
Pate von Nicci
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Ihr habt natürlich recht, D ist richtig
.
Liebe Grüße
Moni
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Ich schließe mich den anderen an. Petra hat super erklärt.
Antwort D.
LG Angelika
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Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern zuviel Zeit, die wir nicht nützen. (Seneca)