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Hallo zusamen,
in einem anderen Thread ( hier zu lesen) haben wir diskutiert, ob eine Hustenteemischung fertig gemixt aus dem Teebeutel aus dem Supermarkt empfehlenswert ist oder nicht.
Dabei kam die Frage auf, ob die Fertigmischungen aus den Märkten qualitativ schlechter seien als die aus der Apotheke.
Ich stelle das hier mal zur Diskussion - was wissen wir denn gesichert über die Qualität, bzw. was sind die gesicherten Unterschiede?
LG,
Heike
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Ganz einfach: Tee aus dem Supermarkt fällt im Normalfall unter das Lebensmittelrecht, Tee aus der Apotheke unter das Arzneimittelrecht.
Ich habe im anderen Thread auch schon verlinkt, setzte es aber hier gerne nochmal rein:
Man unterscheidet hier genauso wieder zwischen Arzneitee und Lebensmittel.
Das heißt, der Tee aus der Apotheke hat Arzneibuchqualität, während der Tee aus dem Supermarkt "nur" nach Lebensmittelrecht geprüft ist.
Was wiederum heißt, daß der Tee aus der Apotheke den Wirksamkeitsnachweis anhand von wirksamen Inhaltsstoffen in Mindestanforderungen erfüllen muß, während der Tee aus dem Supermarkt häufig (nicht immer!) nur unter das Lebensmittelrecht fällt und damit wesentlich geringere Anforderungen erfüllen muß. So müssen beide zwar Schadstofffrei sein, aber der Arzneitee enthält zum Beispiel einen höheren Mindestgehalt an ätherischen Ölen (bei Pfefferminze zum Beispiel)
Das ist immer ganz schön vertrackt und kompliziert.
Herzliche Grüße
Caia
Vos qui transitis...
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Super, Caia - da haben wir die Expertin ja gleich im Boot. Vielen Dank, dass du es hier nochmal reingesetzt hast!
Da habe ich auch gleich eine aktuelle Frage. Gestern im TV habe ich Werbung für den Tee aus der Apotheke von Sidroga (Fertig abgepackt im Beutel) gesehen. Kannst du uns sagen, ob dieser Tee auch Arzneibuchqualität hat?
Ist allen Mitlesenden hier im Forum hier der Begriff Arzneibuchqualität bekannt? Caia hat es eben auch schon erwähnt, aber war das für alle so verständlich?
Zur Verdeutlichung (auch des höheren Preises von Apothekenteedrogen) - vielleicht kann uns Caia ja netterweise mal beschreiben, was ein Apotheker alles tun muss, wenn er aus dem Großhandel eine Tüte losen Pfefferminztee geliefert bekommt. Soviel gleich vorweg: er stellt es nicht wie im Supermarkt direkt ins Regal zum Verkauf.
Ich fand das alles (DAB-Qualität, Prüfung, etc.) sehr beeindruckend und seitdem rechtfertigt sich für mich auch der Preis.
LG,
Heike
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(23.01.2011, 14:29)Caia schrieb: Ganz einfach: Tee aus dem Supermarkt fällt im Normalfall unter das Lebensmittelrecht, Tee aus der Apotheke unter das Arzneimittelrecht.
Ich habe im anderen Thread auch schon verlinkt, setzte es aber hier gerne nochmal rein:
Man unterscheidet hier genauso wieder zwischen Arzneitee und Lebensmittel.
Das heißt, der Tee aus der Apotheke hat Arzneibuchqualität, während der Tee aus dem Supermarkt "nur" nach Lebensmittelrecht geprüft ist.
Hm, mein Tee aus der Drogerie ist Arzneitee. Der hat sogar eine Zulassungsnummer, die ich schon fleißig gegooglet habe
Ich weiß nicht, was Arzneibuchqualität bedeutet bzw. was das jetzt über meinen Arzneitee aussagt.
Patenkind von KatrinZ
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(23.01.2011, 14:44)Heike schrieb: Zur Verdeutlichung (auch des höheren Preises von Apothekenteedrogen) - vielleicht kann uns Caia ja netterweise mal beschreiben, was ein Apotheker alles tun muss, wenn er aus dem Großhandel eine Tüte losen Pfefferminztee geliefert bekommt. Soviel gleich vorweg: er stellt es nicht wie im Supermarkt direkt ins Regal zum Verkauf.
Ich fand das alles (DAB-Qualität, Prüfung, etc.) sehr beeindruckend und seitdem rechtfertigt sich für mich auch der Preis.
Danke für die Blumen, Heike, und schön, daß Du hier so aktiv mitmischst. Mir vergeht immer die Lust, wenn ich für Qualität plädiere und alle anderen immer nur billig wollen....
Ich fasse das morgen mal zusammen und schaue mir ein Beispiel aus dem Arzneibuch raus, einverstanden?
(23.01.2011, 16:57)Freya schrieb: Hm, mein Tee aus der Drogerie ist Arzneitee. Der hat sogar eine Zulassungsnummer, die ich schon fleißig gegooglet habe
Ich weiß nicht, was Arzneibuchqualität bedeutet bzw. was das jetzt über meinen Arzneitee aussagt.
Freya, wenn der Tee eine Zulassungsnummer hat, ist er nach Standardzulassung im Handel und läuft damit als freiverkäufliches Arzneimittel.
Und Arzneibuchware ist die, die den Anforderungen des Arzneibuchs entsprechen muß. Was das genau ist, erklär ich dann morgen und was wir dafür alles anstellen müssen.
Herzliche Grüße
Caia
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(23.01.2011, 17:14)Caia schrieb: Ich fasse das morgen mal zusammen und schaue mir ein Beispiel aus dem Arzneibuch raus, einverstanden?
Ich hab das ganze mal im Pharmazie-Forum zusammengefaßt: Klick
Herzliche Grüße
Caia
Vos qui transitis...
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Vielen Dank für die Zusammenfassung, Caia!
Was wir für uns da ableiten können ist, dass der Tee aus der Apotheke einer bestimmten, gesicherten (geprüften) Qualität mit einem Mindestmaß an Inhaltsstoffen aus dem Europäischen Arzneibuch enthält. Und andersherum auch nicht eine Grenze an schädigenden Stoffen überschreitet. Diesen können wir als HP also sorglos und guten Gewissens verordnen.
Dagegen können wir über die Supermarkt-Tees, die nur dem Lebensmittelrecht unterliegen, nicht sagen, ob und welche Wirkung sie wissenschaftlich überprüft sie wirklich haben. Das heißt allerdings im Umkehrschluss nicht, dass diese generell schlecht sind.
Bei der Kamille ist das wohl mal untersucht worden, da schnitten die wirkgebenden Inhaltsstoffe in der Supermarkt-Ware allerdings schlecht ab.
Auch wenn wir selber Pflanzen sammeln, wissen wir natürlich nicht, wie gehaltvoll unsere Pflanzen sind, oder wie belastet sie eventuell durch Abgase, Düngung, Pestizide, Hundepippi und Co sind. ;o) Sowas also nicht verordnen, sondern nur mal im Selbstversuch für den Eigengebrauch testen - und vielleicht nicht unbedingt am Autobahnstraßenrand oder im Stadtpark sammeln;o)
LG,
Heike
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