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(23.01.2011, 14:44)Heike schrieb: Zur Verdeutlichung (auch des höheren Preises von Apothekenteedrogen) - vielleicht kann uns Caia ja netterweise mal beschreiben, was ein Apotheker alles tun muss, wenn er aus dem Großhandel eine Tüte losen Pfefferminztee geliefert bekommt. Soviel gleich vorweg: er stellt es nicht wie im Supermarkt direkt ins Regal zum Verkauf.
Ich fand das alles (DAB-Qualität, Prüfung, etc.) sehr beeindruckend und seitdem rechtfertigt sich für mich auch der Preis.
Danke für die Blumen, Heike, und schön, daß Du hier so aktiv mitmischst. Mir vergeht immer die Lust, wenn ich für Qualität plädiere und alle anderen immer nur billig wollen....
Ich fasse das morgen mal zusammen und schaue mir ein Beispiel aus dem Arzneibuch raus, einverstanden?
(23.01.2011, 16:57)Freya schrieb: Hm, mein Tee aus der Drogerie ist Arzneitee. Der hat sogar eine Zulassungsnummer, die ich schon fleißig gegooglet habe
Ich weiß nicht, was Arzneibuchqualität bedeutet bzw. was das jetzt über meinen Arzneitee aussagt.
Freya, wenn der Tee eine Zulassungsnummer hat, ist er nach Standardzulassung im Handel und läuft damit als freiverkäufliches Arzneimittel.
Und Arzneibuchware ist die, die den Anforderungen des Arzneibuchs entsprechen muß. Was das genau ist, erklär ich dann morgen und was wir dafür alles anstellen müssen.