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Hilfe, ich bin gerade beim Skript Gesetz und nun komplett verwirrt, was die Meldepflicht für den HP angeht.
Bei § 8 des IfSG steht, dass der HP alle unter § 6 Abs. 1 aufgelisteten Krankheiten melden muss. Das sind allerdings viel weniger aufgelistet als in § 7.
Welche Krankheiten von welchem Paragraphen muss man jetzt auswendig kennen?
Hm, ich glaub ich habe die Lösung.
Ich habe § 6, die Meldepflicht mit dem § 7, dem Behandlungsverbot verwechselt. Glaube ich.
Vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen....
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids
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09.02.2011, 09:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2011, 09:48 von Gini.)
Ich habs mir so gemerkt, vielleicht hilfts Dir:
§6 => alle meldepflichtigen Krankheiten für Arzt und HP
§7 => alle meldepflichtigen Erreger für Arzt
§8 => sagt das HP zu den meldepflichtigen Menschleins gehören, die Krankheiten melden müssen, die in §6 auftauchen
§24 => spricht dann Behandlungsverbot aus und zwar in Verbindung mit dem §6 (meldepflichtige Krankheiten) und §7 (meldepflichtige Erreger = Arzt muss melden, weil wir keinen Erregernachweis führen dürfen)
Im Prinzip muss man ja unterscheiden das wir einmal melden müssen, einmal nicht, aber trotzdem auch Behandlungsverbot haben, wenn es sich um eine Krankheit handelt, die zwar nicht gemeldet werden muss von uns, deren Erreger uns aber bekannt sein muss, weil dadurch wieder ein Behandlungsverbot auftreten kann.
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Puh, danke Gini. Das ist sehr hilfreich....
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids
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