Wichtige Info
Notfallpaket für Heilpraktiker
Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 beschlossen, der 10. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreib- ungsverordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes ... zuzustimmen.
Damit ist die letzte Hürde genommen, die schon 2009 vom Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht gefasste Empfehlung (wir berichteten) bezüglich der Notfallmedikation bei anaphylaktischen Reaktionen nun umgesetzt.
Die Verordnung erlangt erst mit der Verkündigung im Bundesanzeiger Gesetzeskraft und tritt am 1. März in Kraft
Für die Heilpraktikerschaft ist diese Verordnung von besonderer Bedeutung, dann sie bringt Klarheit für die evtl. Erstversorgung von Notfällen in der Praxis, in dem sie den Zugang zu 2 wichtigen Notfallmedikamenten möglich macht, die bisher unter uneingeschränkter Verschreibungspflicht standen.
In der VO heißt es jetzt:
b) Die Position „Dexamethason und seine Ester“ wird wie folgt gefasst:
„Dexamethason und seine Ester (verschreibungspflichtig – Red.) – ausgenommen Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes –“.
c) Die Position „Epinephrin“ wird wie folgt gefasst:
„Epinephrin (verschreibungspflichtig – Red.) – ausgenommen Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes –“.
In der Begründung heißt es u.a.:
Auf Grund dieser Neuregelung bedürfen die genannten Arzneimittel keiner ärztlichen Verschreibung, sofern sie bei den im Weiteren genannten therapeutischen Anwendungen angewendet werden.
Für Dexamethasondihydrogenphosphat gilt dies im Hinblick auf Arzneimittel zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/-Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) für die Notfallbehandlung bei anaphylaktischen Reaktionen; bezüglich Epinephrin gilt die Regelung für Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung bei anaphylaktischen Reaktionen.
Petra
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Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)