Hallo Ihr Lieben!
Habe gerade den neuen Newsletter vom BDH bekommen, da steht folgende Meldung drin:
Nach Redaktionsschluss:
Notfallpaket für Heilpraktiker
Seit dem 1. März. 2011 sind
* Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) und
* Epinephrin-Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
aus der Verschreibungspflicht entlassen worden und stehen Heilpraktikern für die gennante Anwendung zur Verfügung.
Inzwischen ist auch geklärt, wie die Abgabe durch den Apotheker zu erfolgen hat:
Unter Vorlage Ihrer „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ und des Personalausweises sowie unter Nennung des Anwendungszweckes (für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie) können Sie (nur) persönlich diese Arzneimittel erwerben.
Jetzt weiß ich wenigstens wo ich die Mittelchen herbekomme, wenn es denn mal soweit ist.....!
GLG, Steffi