Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Infusionen bei Notfällen
#1
Ich muss hier mal nachfragen und ich bin sicher,ihr könnt mich wieder auf die Spur bringenSmile

Bei einem Notfall soll ja in vielen Fällen eine Infusion gelegt werden.Bei der Hypoglykämie Glucose und bei Herzinfarkt habe ich gelesen,sollte Ringerllösung gegeben werden.Beides steht uns ja wohl nicht mehr zur Verfügung weil es verschreibungspflichtig ist.

Was infundiere ich denn dann???HuhHuh

Bin irgendwie gerade etwas schlauständig.Wer hilft mir da runter??
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#2
Das mit dem Zugang legen ist sehr umstritten! Man soll es nur machen, wenn man richtig geübt ist. Die Notärzte sind nicht erfreut, wenn man die letzte Möglichkeit des Zugangs zerstochen hat. Ich denke man muss das im Einzelfall abwägen, und wenn man den Notarzt geholt hat, der kann das besser! Ist eine Diskussion wert! LG Ulrike
Antworten Zitieren
#3
Da gebe ich dir uneingeschränkt recht!Smile

Nur ich denke,wenn ich in der Prüfung gefragt werde,dann sollte ich schon sagen,welche Notfallmassnahmen durchgeführt werden sollten.
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#4
Hallo Petra,

bist du sicher, dass Ringerlösung verschreibungspflichtig ist?
Guck mal in die Rote Liste, da steht nichts davon.

Und bei der Glucose muss man eben die 5%ige anhängen wenn man einen Zugang gelegt hat.
Die wollen es ja nicht anders.

Wobei ich sagen würde, dass die meisten Hypoglykämien anders abzufangen sind weil die Leute noch bei Bewußtsein sind.

Oder wenn die ein Notfallset dabei haben kann man das spritzen.

Und noch zum Herzinfakrt.
Bist du sicher, dass da Ringerlösung gegeben werden soll?
Ich denke mal, höchstens zum Aufhalten eines Zugangs im Schneckentempo, oder?

LG
Antje
Antworten Zitieren
#5
Antje,guck mal hier.

http://www.hufelandschule.de/Newsdetails...845.0.html
Demnach würde ja auch die 5%ige Glucose Lösung nicht gehen,oder??

Ich meine,gelesen zu haben,dass Ringer -Laktat auch nicht zugängig ist für unsConfused

Und ja,es wäre wohl zum freihalten des Zugangs,denn es soll mit minimal Geschwindigkeit gegen werden
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#6
Petra, ich hab keine Ahnung, was richtig ist.
Ich les immer in der Roten Liste und hoffe stark, dass es richtig ist, was da steht.Wink

LG
Antje
Antworten Zitieren
#7
Naja,mal sehen,vieleicht haben wir ja noch einen Rettungssanitääter hier oder Isolde guckt mal rein und klärt uns auf.
Ich weiss nämlich,dass das schon einigen in einer mündlichen Prüfung das Genick gebrochen hat.Blush
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#8
Wir haben auch Apotheker hier.
Die müssten eigentlich wissen ob die Rote Liste zuverlässig ist.

Mit einer 5%igen Glukoselösung wird man im wirkichen Notfall wahrscheinlich sowieso nicht viel ausrichten können.

LG
Antje
Antworten Zitieren
#9
Hallo Petra, falls du sehr gut Zugänge legen kannst, würde ich Nacl 0,9% laufen lassen - zum Offenhalten d. Gefäßes.
Falls man aber zig mal stechen muss - lassen wir besser die Finger davon.

LG Eveline
Antworten Zitieren
#10
Danke Eveline

An NaCl dachte ich auch schon,aber da war ich noch unsicherer,ob das infundiert werden kann.

grundsätzlich würde ich es mir jetzt noch gar nicht zutrauen eine Infusion zu legen.Dazu habe ich vviel zu wenig Übung.Mir geht es hauptsächlich auch erstmal darum was sage ich dem Prüfer,bei einem imaginärem NotfallpatientenSmile
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#11
Ich vermute mal, dass hier verschiedene Fragen durcheinandergeraten sind. Zunächst:

Ringerlösung ist nicht verschreibungspflichtig.
5 %-ige Glukoselösung ist nicht verschreibungspflichtig.

Beim hypoglykämischen Schock dem Patienten solange Bewusstsein vorhanden ist, Glukose oral verabreichen. Ist kein Bewusstsein vorhanden, Glukose i.v. !!! injizieren.
Ringerlösung braucht Ihr beim hypoglykämischen Schock nicht als Erste-Hilfe-Maßnahme geben. Es liegt ja kein Kreislaufversagen vor.

Wenn Ihr dazu noch andere Fragen habt, bitte neuen Thread eröffnen, damit alles schön übersichtlich bleibt.

Ansonsten werde ich Marco bitten, nochmal über diese Antwort zu schauen, wie er das als Rettungsassistent sieht.
Antworten Zitieren
#12
Liebe Isolde

Danke erstmal,dass wir hier ein bisschen Licht isn Dunkel bringen konnten.Das Ringer für uns zugänglich ist,speicher ich nun mal so für mich abSmile

Glucose oral bei ansprechbarem Patienten ist für mich auch völlig klar.
Ich habe auch schon gehört,dass wir statt Glucos i.V so eine glucosehaltige Creme auf die Mundschliemhaut geben können.Das wurde in einem anderen Forum von einem Rettungsassistenten geschrieben.
Wäre das eine Alternative zu einer Glucoseinfusion??
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#13
Die Ringer ist beim Herzinfarkt nur zum freihalten des Zugangs. Glykose darf auch nur langsam verabreicht werden, da es Venenreizungen verursacht. Ich denke, dass man genug mit Grundlagen beschäftigt ist bis der Arzt da ist. Das Legen eines Zuganges sollte gut gekonnt sein und ist auch nicht immer so einfach.

Von einer Glykose Creme habe ich noch nie gehört...

Liebe Grüße
Stefan
Antworten Zitieren
#14
Stefan hat Recht. Glucose sollte nur äusserst langsam infundiert werden, da es stark Venenreizend ist, was bis hin zu Necrosebildung führen kann.
Ob Ringer oder NaCl gegeben wird, ist Hupe. Es soll ja nur den Kanal, also den Zugang, wenn er denn schon ordentlich sitzt, offen gehalten werden, damit man im Ernstfall noch Medis geben kann.
Und Glaubt mir, der Notarzt frittiert euch, wenn er einen Käseigel vorfindet.

Der Trent für die invasiven Massnahmen ist rückläufig. So wird selbst von der Bundesärztekammer empfohlen, eher die Basismassnahmen zu machen. Back to the Roots. Selbst im Rettungsdienst verzichtet man auch mal gern auf den Zugang, wenn er nicht so wirklich dringend benötigt wird und man in den nächsten Minuten nicht von einem Kollaps ausgeht.
Zugang legen will gelernt sein. Gerade in der Stresssituation wenn man nicht geübt ist, fängt man leicht an zu zittern und haut das Ding auch gern mal daneben. Man muss keine Heldentaten machen, um einem Menschen zu helfen.
Als Beispiel. Selbst in der Drogenhilfe ist es so. Mensch hat Überdosis, kippt vom Stuhl mit Atemstillstand. Wir sind im günstigen Fall zwei Rettungsassistenten und legen selbst in diesem Moment keinen Zugang. Gute Basismassnahmen wie eine vernünftige und effektive Beatmung, Basismonitoring (Blutdruck, Puls, Pulsoximeter, Blutzucker, Wärmeerhalt und ggf. Temperatur) Damit sind wir dann auch schon genug beschäftigt und zwar zu zweit.

Bevor man Glucose gibt, sollte man sich die Algorhythmen zur Hypoglykämie durchlesen. Dort steht mitunter, dass man 2 G-40 direkt und zwei G-40 in die Infusion geben soll und dann den Vorgang notfalls wiederholen, falls der Mensch noch nicht wach ist. Aber wie gesagt, der Zugang müsste 100 Pro liegen und die Ringe- oder NaCl Lösung auf Schuss laufen lassen, da es sonst im schlimmsten Fall zu Necrosebildung führen kann.

Beides ist im übrigen NICHT Verschreibungspflichtig.

Bei einem Herzinfarkt gilt das Gleiche.
Aber Achtung.
Wenn ihr einen Zugang legt und ne Lösung anhängt, bitte nicht auf Schuss laufen lassen. Womöglich hat er eh schon zum Beispiel ein Lungenödem. Ihr würdet ihn nur noch mehr absaufen. Ausserdem ist zuviel Flüssigkeit nur eine weitere Belastung fürs Herz. Und das hat ja grad eh schon genug zu kämpfen.
Also schön sutsche und Dröpsche für Dröpsche
in omnia paratus
-zu allem bereit-
Antworten Zitieren
#15
Hallo Manu,

soweit ich weiß ist Glucose 40% inzwischen verschreibungspflichig.
Guck mal in der Roten Liste.

Das man bei i.v. Drogenabhängigen eher keinen Zugang legt sondern das lieber dem NA überlässt kann ich verstehen.
Das kann sehr schwierig sein.

Ansonsten denke ich, dass die meinsten Rettungsleute absolut routiniert sind im Legen von Zugängen.
Hab jedenfalls bisher noch nichts anderes gesehen.

LG
Antje
Antworten Zitieren
#16
Ich glaube auch, dass man den HP´s die 40% Glykose abgenommen hat....

Es gibt aber so einen Notfallpen für Diabetiker, evtl kommt man ja da dran, sonst nen Diabetiker im Bekanntenkreis fragen ;-)
Antworten Zitieren
#17
ist dieser Notfallpen denn für die Hypoglükämie? Nicht das das Insulin ist. Auweiha
in omnia paratus
-zu allem bereit-
Antworten Zitieren
#18
Hallo,
Notfallpen ist für den Fall der Hypoglykämie also im Falle einer lebensgefährlichen Unterzuckerung und heißt z.b. Gluca Gen Hypokit enthalten ist 1 mg Glucagon als Pulver und Lösungsmittel zur s.c, i.m Injektion.Das Ganze ist bedingt haltbar im Kühlschrank!

Aber warum sollte ein insulinpflichtiger Diabetiker das Ding abgeben?Ist doch eine Art Lebensversichung!Big Grin
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
Antworten Zitieren
#19
ok, danke dir Werner. Das war mir nicht klar
in omnia paratus
-zu allem bereit-
Antworten Zitieren
#20
Wir haben bei uns einen Typ 2 Diabetiker. Er hat bei uns im Aufenthaltsraum ein Notfallset hinterlegt.
Wir sind auf dieses Notfallset eingewiesen um ihm im Notfall helfen zu können. Im Set sind, wie Werner
schon beschrieben hat, Glucagon und ein Lösungsmittel enthalten.

LG Erwin
LG Erwin

Es gibt viele Dinge im Universum, die nur darauf warten, dass unser Verstand etwas schärfer wird.
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: