Ringelröteln
(Erythema infectiosum acutum)
Es handelt sich um ein Krankheitsbild, das ähnlich wie Röteln verläuft,
allerdings durch ein anderes Virus verursacht wird.
Erreger
Parvovirus B 19
Vorkommen
Weltweit
Betroffene
Meist Kinder zwischen dem
6. bis 15. Lebensjahr
Ansteckung
Tröpfcheninfektion.
Die Ansteckungsfähigkeit besteht kurz nachdem das Virus aufgenommen wurde bis zum Auftreten des Exanthemausbruchs, d.h. nach Auftreten des Hautausschlages gilt der Erkrankte nicht mehr als infektiös.
Inkubationszeit
Meist 6 bis 14 Tage (18 Tage)
Symptome
Inapparente (symptomlose) Verläufe sind häufig.
Bei einem manifesten Krankheitsverlauf kommt es zu mäßigem Fieber und allgemeinem Krankheitsgefühl mit einem zunächst schmetterlingsförmigen Erythem im Gesicht bei perioraler Blässe. Die Rötung der Wangen hat zu der umgangssprachlichen Krankheitsbezeichnung „Ohrfeigenkrankheit“ geführt. Über einen Zeitraum von ca. 10 bis 14 Tagen kommt es dann zu einem ring- und girlandenförmigen Hautausschlag, der manchmal auch Urtikaria ähnliche juckende, rote Quaddeln zeigen kann. Die Hauterscheinungen können während dieser Zeitspanne abblassen und sich wieder neu bilden.
Bei Erwachsenen kann es zu Gelenkentzündungen und Gelenkschmerzen kommen.
Komplikationen
Infiziert sich eine Schwangere, kann es beim Kind zu Schäden kommen.
Bei Patienten mit chronischer hämolytischer Anämie kann es zur aplastischer Krise kommen, bei Abwehrgeschwächten z.B. zur chronischen Anämie, Thrombozyto- und Granulozytopenie, Myokarditis, Hepatitis.
Prophylaxe
Die mütterlichen Antikörper können das Kind vorgeburtlich schützen und über die Muttermilch auch noch nach der Geburt.
Es steht lediglich eine passive Impfung zur Verfügung.
Diagnose
Über Antikörper- bzw. Virus-DNS-Nachweis.
Therapie
Eine Therapie ist in der Regel nicht notwendig, da die Erkrankung meist spontan ausheilt.
Beim Auftreten von Komplikationen muss symptomatisch behandelt werden.
Meldepflicht
Es besteht keine Meldepflicht
Behandlungsverbot
Es besteht keine Behandlungsverbot. Aber eine Schwangere müssen Sie aufgrund der Gefahr für das ungeborene Kind bei Verdacht auf Ringelröteln zum Arzt schicken.