erst einmal lich Willkommen hier. Ich bin ja schon ganz außer Atem, wenn ich Deinen Beitrag nur lese.
Da hast Du Dir aber ordentlich was vorgenommen und ich drücke Dir die Daumen für ein schnelles Erreichen Deines Ziels.
Aber nun zu Deiner Frage: Die schulinterne Prüfung ist "nur" für Dich zur Lernkontrolle gedacht und dient nicht als Voraussetzung, um zur amtsärztlichen Prüfung zugelassen zu werden. Das ist ganz unabhängig davon zu sehen.
Heike
Patenkind von Melanie, Lernschwester von Tabbi,
Patin von Katy und Heike A.
Im Wald sind Dinge, über die nachzudenken man jahrelang im Moos liegen könnte. (Franz Kafka)