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Hallo ihr beiden,
was versteht ihr denn unter Suizidalität? Suizidalität kann ja auch sein, dass jemand "nur" Suizidgedanken hat, aber noch keine konkreten Pläne. Dann würde ich jeden einweisen, der Suizidgedanken hat, aber noch keine Suizidimpulse oder konkrete Vorhaben?
Ansprechen würde ich das Thema immer, deshalb habe ich A angekreuzt.
Rechtlich ist das so, dass, wenn ein Suizidpakt vorliegt, der Behandler abgesichert ist, deshalb macht man den ja auch schriftlich.
Wenn ich mir unsicher wäre, würde ich auch einen FA Psychiatrie hinzuziehen, der ggf. dem Patienten noch Sedativa verordnen kann.
Ich bin mal auf die richtige Antwort gespannt.
LG, Kerstin
Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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Hallo Kerstin,
ich hab auch zu erst gedacht, dass nur A richtig ist.
Eben weil man ganz sicher nicht jeden einweist.
Mein Problem ist die Fragestellung, ist mir ein bisschen zu schwammig weil ich nicht wirklich weiß, was gemeint ist.
Bei jemand, der z.B. ständig zwischen Suizid oder nicht pendelt, würde ich das Thema sicher nicht immer wieder ansprechen und da wäre A dann falsch.
LG
Antje
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Nun verstehe ich gar nichts mehr? Vielleicht liegt das an 23 Jahren Psychiatrie?Merkt man mir das eigendlich schon an?
Um eine Person einzuweisen in eine geschlossene Psychiatrie mit verschlossenen Türen und Ausgangsbeschränkung zu seiner Sicherheit, geht das nur mit Beschluß eines Richters oder Einweisung eines Arztes der Psychiatrie, danach muß ein Richter nach Inspektion des Patienetn innerhalb einer Frist den Beschluß rechtsicher machen.Ausnahme bei Gefahr macht das auch die Polizei,danach kommt aber auch ein Richter und urteilt über den Verbleib!
Das kann und macht also niemals ein HPP.
Das mit einem Pakt ein Behandler abgesichert ist, ist wohl schön und für den Behandler wichtig,aber wo in der Welt hat ein Pakt einen Menschen abgehalten, sein Wollen in die Tat umzusetzen,die Aussage finde ich wohlwollend sehr blauäugig.
Herzliche Grüße:
Werner
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Was den Antisuizidpakt angeht, da gebe ich dir Recht, Werner. Natürlich ist das auf eine gewisse Art blauäugig, aber das ist nunmal die Praxis.
Bezüglich Einweisung kann auch ein HPP dafür sorgen, nämlich indem er die Polizei anruft, die dann den Patienten in die Psychiatrie bringt und für den richterlichen Beschluss sorgt.
Übrigens, Werner, deine 23 Jahre Psychiatrie merkt man dir nicht an
LG, Kerstin
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☼ Sybille Disse
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Ui, das ist ja eine spannende Diskussion
Da bin ich ja noch auf ein paar andere Meinungen gespannt
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Gibt es auch die Antwort, nix ist richtig?
LG
Antje
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Hallo!
Ich tippe ebenfalls A.
Suizidalität kann ja, wie Kerstin schon geschrieben hat, auch heißen, dass der
Pat. "nur" mal an Suizid gedacht hat. Von konkreten Suizidabsichten steht da ja nix.
Lieben Gruß
Julia
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Hallo ihr Lieben,
was sagt ihr denn zum zweiten Teil der Antwort A
"und immer wieder darauf eingehen"?
Das halte ich für falsch wenn das so pauschal da steht.
LG
Antje
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Hallo zusammen,
ich kann nur bestätigen, was Kerstin schon geschrieben hat:
1. Man muss immer mit dem Patienten über Suizidgedanken sprechen!!! (also A ist richtig und B sicher nicht!)
2. Nach Gabe von Antidepressiva steigt erstmal das Aktivitätsniveau, welches eine Gefahr darstellt, da derjenige genug Energie für einen Suizid zur Verfügung hat (klingt makaber, ist aber so)
3. Naja, nicht jedes Anzeichen von Suizidgedanken bedarf der klinischen Einweisung, das würde ja bedeuten, das z.B. der Mensch, der verlassen wurde oder dessen Partner verstorben ist und auf der nächsten Party seinen Anvertrauten sagt: "Mein Leben hat keinen Sinn mehr" damit rechnen muss, direkt eingeliefert zu werden.
Also, ich sage: nur Antwort A ist richtig und hoffe, dass Sybille uns aufklärt.
Sonja
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(08.01.2012, 17:54)Antje schrieb: Hallo ihr Lieben,
was sagt ihr denn zum zweiten Teil der Antwort A
"und immer wieder darauf eingehen"?
Das halte ich für falsch wenn das so pauschal da steht.
LG
Antje
Hallo Antje,
das verstehe ich so, dass ich den Patienten regelmäßig im Gespräch auf das Thema Suizid anspreche, ggf. auch noch mal gegen Ende eines Gesprächs. Solange Suizidalität vorliegt (auch wenn's nur Suizidgedanken sind), muss ich immer wieder aufs Neue abklären, ob sich da was verändert (verschlimmert - verbessert) hat.
LG, Kerstin
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Hallo Kerstin,
wenn das Fälle sind, wo nur vorübergehend eine Suizidalität vorliegt kann ich das nachvollziehen.
Aber was machst du mit Leuten, deren ganzes Leben oder über lange Zeiträume immer ein möglicher Suizid im Raum steht?
Die haben dann oft auch schon etliche Therapieversuche, Psychiatrieaufenthalte und medikamentelle Einstellversuche hinter sich und stehen oft kurz vor der Zwangseinweisung.
Bei denen auf die Suizidalität einzugehen wenn Anzeichen dafür da sind ist oft ein Drehen im Kreis und bringt gar nichts mehr.
Da sind ja ständig Anzeichen da und da muss ein anderer Therapieansatz her als immer wieder auf das Thema einzugehen.
Solche Leute werden dir evtl. auch keine Antwort geben können wenn du sie fragst ob sich ihr Zustand verbessert oder verschlimmert hat.
Ist zumindest meine Erfahrung in solchen Fällen.
Bin halt doch praxigeschädigt.
Deshalb stört mich diese Pauschalantwort A auch so.
LG
Antje
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Auf die Auflösung bin ich gespannt.Möglicherweise ist der diese Fragestellung in dem bestimmten Fragenkatalog A richtig.
Meine Erfahrungen hierzu sagen etwas anders.
Herzliche Grüße:
Werner
Pate von Nicci
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Hallo Antje und Werner,
dass die Praxis anders aussieht weiß ich auch. Und als HPP hätten wir solche Patienten, die über Monate kurz vorm Suizid stehen, auch nicht, denn die gehören eindeutig in die Hände eines FA für Psychiatrie oder in eine Klinik, da ohne Psychopharmaka und ggf. Überwachung bei denen das Leben schon längst Geschichte wäre.
Ich kenne auch so jemand. Sie war bestimmt 2 Jahre suizidal, davon war das 1. Jahr wirklich sehr kritisch. Es war ein permaneter Medikamentenwechsel, denn erst das 7. oder 8. Andidepressivum hat angeschlagen, dazwischen immer wieder Klinikaufenthalte inkl. Verlegung auf die geschlossene Abteilung nach Suizidversuch. Als die Medikamente dann so langsam anschlugen, sich die Stimmung langsam aufhellte, geriet das Thema Suizidalität immer mehr in den Hintergrund. Aber auch heute ist das noch regelmäßig ein Thema, das in der ambulanten Psychotherapie abgefragt wird.
LG, Kerstin
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☼ Sybille Disse
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Hallo Ihr Lieben,
Momentan läuft das Internet gut, das muss ich nutzen.
Also, die richtige Antwort ist ... nur Antwort a) ist richtig!!!
Ich denke auch, dass das keine optimale Antwort ist, aber wenn man die Auswahl betrachtet, die einzig Richtige...
Manchmal denke ich, dass die den Prüfling auch etwas schwitzen lassen wollen?
Zur Belohnung eine etwas eindeutigere Frage:
Ihr Patient sieht auf der Straße einen Strohhalm liegen und weiß ganz bestimmt, daß er für ihn dorthin gelegt wurde, um ihm zu zeigen, daß er einen anderen Weg einschlagen soll. Worum handelt es sich hier am ehesten?
a) Wahnwahrnehmung
b) Beeinflussungserlebnis
c) illusionäre Verkennung
d) Halluzination
e) Wahnstimmung
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(09.01.2012, 13:40)Kerstin Mischor schrieb: dass die Praxis anders aussieht weiß ich auch. Und als HPP hätten wir solche Patienten, die über Monate kurz vorm Suizid stehen, auch nicht, denn die gehören eindeutig in die Hände eines FA für Psychiatrie oder in eine Klinik, da ohne Psychopharmaka und ggf. Ü
Hallo Kerstin,
das ist die einzige logischen Schlussfolgerung für mich, mit der man die Antwort rechtfertigen könnte.
So, dann weiter mit dem Strohhalm.
LG
Antje
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Vor 2000 Jahren hätte man sagen können es ist der Weg nach Betlehem der den drei Weisen aus dem Morgenland den Weg zeigt!
Herzliche Grüße:
Werner
Pate von Nicci
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(09.01.2012, 13:45)Sybille schrieb: Zur Belohnung eine etwas eindeutigere Frage:
Ihr Patient sieht auf der Straße einen Strohhalm liegen und weiß ganz bestimmt, daß er für ihn dorthin gelegt wurde, um ihm zu zeigen, daß er einen anderen Weg einschlagen soll. Worum handelt es sich hier am ehesten?
a) Wahnwahrnehmung
b) Beeinflussungserlebnis
c) illusionäre Verkennung
d) Halluzination
e) Wahnstimmung
Hier würde ich A ankreuzen,
denn
a) eine Wahnwahrnehmung ist eine reale Wahrnehmung, die in eine wahnhafte Bedeutung interpretiert wird (hier der Strohhalm als "Zeichen für den anderen Weg")
b) ein Beeinflussungserlebnis ist von Außen gemacht, kann z. B. als Leibesmissempfindung i. S. v. Elektrisierung, Bestrahlung u. a. interpretiert und erlebt werden (1. Rangsymptom Schizophrenie nach K. Schneider)
c) bei der illusionären Verkennung wird ein realer Gegenstand z. B. aufgrund schlechter Beleuchtung, Ermüdung, affektiver Anspannung etc. als etwas anderes verkannt; wenn hier in dem Fall z. B. der Patient den Strohhalm als Baseballschläger verkannt hätte.
d) bei der Halluzination handelt es sich um Wahrnehmungen ohne entsprechenden Sinnesreiz von außen; hier liegt aber der Strohhalm auf der Straße
e) in der Wahnstimmung erscheint dem Patienten die Welt unheimlich verändert und bedroht; scheidet hier also auch aus.
GLG, Kerstin
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Ich würde ebenfalls A ankreuzen und schließe mich den Erklärungen von Kerstin an.
Sonja
☼ Sybille Disse
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Klasse! und gut erkannt
Dann mal weiter!
Die soziale Phobie wird verhaltenstherapeutisch in der Regel behandelt durch
a) systematische Desensibilisierung nach den Grundsätzen der klassischen Konditionierung
b) operante Konditionierung in Verbindung mit progressiver Muskelrelaxation
c) Aversionstherapie
d) Implosionstherapie
☼ Sybille Disse
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Hallo Ihr Lieben,
Ich nehme mir bis Ende des Monats eine Pause, da ich beruflich sehr stark eingebunden bin.
Netterweise hat sich Kerstin bereit erklärt, so lange die Psychologiefragen zu moderieren und auch die Lerngruppe zu übernehmen.
Dafür bin ich Dir sehr dankbar Kerstin
Ganz liebe Grüße
Eure Sybille
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