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*** schubs ***
(10.01.2012, 21:07)Sybille schrieb: Die soziale Phobie wird verhaltenstherapeutisch in der Regel behandelt durch
a) systematische Desensibilisierung nach den Grundsätzen der klassischen Konditionierung
b) operante Konditionierung in Verbindung mit progressiver Muskelrelaxation
c) Aversionstherapie
d) Implosionstherapie
Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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Anwort D ist richtig, aber auch nicht unumstritten.
Zur Erklärung: Eine "innere Explosion" belastender Ängste wird von manchen Verhaltenstherapeuten dadurch angestrebt, daß (anders als bei der schrittweisen Desensibilisierung) mit einem maximalen Angstreiz begonnen wird.
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Da sich sonst niemand zu der Frage geäußert hat, hier die Lösung:
Antwort A ist richtig, die systematische Desensibilisierung
Hier eine neue Frage:
In der Psychoanalyse ist die Abstinenzregel einer der Kernpunkte der Behandlung .
Welche der folgenden Aussagen treffen zu?
1 . Die Abstinenzregel besagt, dass der Patient alles, was ihm während der therapeutischen Sitzung in den Sinn kommt, unzensiert erzählen soll .
2. Die Abstinenzregel beschreibt, dass jeder Patient derAufdeckung unterbewusster Wünsche und Regungen Widerstände entgegensetzt.
3. Die Abstinenzregel empfiehlt dem Therapeuten, sich aller wertenden Stellungnahmen zu enthalten .
4. Die Abstinenzregel besagt, dass der Therapeut nicht in eine unreflektierte Gegenübertragungsreaktion verfallen darf.
5. Die Abstinenzregel besagt, dass sich der Patient während der Therapie aller Libido-Strebungen enthalten soll.
Viel Spaß dabei
GLG, Kerstin
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☼ Sybille Disse
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schubs und Danke an Kerstin für so eine tolle Frage
☼ Sybille Disse
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schubs
Evtl. ist die Frage zu schwer ???
Wer kann denn erklären was die Abstinenzregel ist?
Dann kommen wir vielleicht der richtigen Antwort auf die Schliche
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Die Abstinenzregel ist ein Begriff aus der Psychoanalyse, der sowohl den Therapeuten als auch den Patienten verpflichtet, ihre Beziehungsphantasien und -wünsche nicht im Handeln zum Ausdruck zu bringen.
Leider weiß ich zuwenig darüber, aber ich verstehe es so, dass es hierbei auch um das sexuelle Beziehungsverhältnis zwischen Therapeut und Patient geht............
Von daher würde ich Antwort 5 wählen.......* ohne Gewähr*
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Die Abstinenzregel besagt folgendes:
Der Therapeut darf im Rahmen der Arzt-Patient-Beziehung seine eigenen Beziehungsprobleme nicht thematisieren und ausagieren. Er darf keinen Kontakt zum Patienten außerhalb der Therapie pflegen, keine weiteren Informationen über sich selbst vermitteln und nicht verführerisch sein. Außerdem soll er keine Kontakte zu Bezugspersonen des Patienten pflegen.
zu 1. da ist die freie Assoziation beschrieben,
bei 2. der Widerstand
Richtig sind die Aussagen 3 und 4
GLG, Kerstin
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☼ Sybille Disse
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Prima
Hier eine neue Frage:
Fahruntüchtigkeit besteht bei:
a) Alkoholeinfluß
b) Drogeneinfluß
c) endogenen Depressionen
d) Psychosen
e) Erschöpfungszustand
☼ Sybille Disse
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schubs
Ich glaube die Frage ist zu einfach
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Nein, Sybille, die Frage ist nicht zu einfach!
§315c StGB (Strafgesetzbuch) regelt die Gefährdung des Straßenverkehrs:
"(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. [...]
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar"
Also könnten alle Antworten richtig sein.
LG, Kerstin
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☼ Sybille Disse
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Hallo Kerstin,
Super gelöst und super Erklärung
Alle Antworten sind richtig.
Ich möchte euch ermuntern bei den Fragen einfach mal zu schreiben, was ihr denkt! Es geht gar nicht darum, sofort die richtige Lösung anzugeben, sondern es wäre toll wenn wir jede Frage etwas diskutieren
Hier als Belohnung eine neue Frage:
Welche Aussagen zur Bulimia nervosa treffen zu?
1. es besteht eine andauernde gedankliche Beschäftigung mit dem Essen
2. die Patientinnen bemühen sich, eine Gewichtszunahme durch Erbrechen oder Mißbrauch von Laxanzien zu verhindern
3. Heißhungerattacken mit anfallsartigem hastigem Verzehr großer Nahrungsmengen treten bis zu mehrmals am Tag auf
4. das Bulimie-Syndrom ist oft gepaart mit einem depressiven Syndrom
5. es kommt zu Störungen des Stoffwechsels und des Elektrolythaushaltes
☼ Sybille Disse
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schubs
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Liebe Sybille,
meine Antwort ist:
alle Antworten treffen zu, weil sie die typischen Leitsymptome der Bulimie nervosa beschreiben.
Liebe Grüße
Sonja
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Ich würde die Antworten 1, 2 und 5 ankreuzen.
zu 3: Die Heißhungerattacken sollen lt. ICD10 innerhalb von 3 Monaten mindestens 2 Mal pro Woche vorliegen. Mehrmals täglich kann ich mir da nicht vorstellen, würde die Antwort daher ausschließen.
zu 4: Da stört mich das Wort "oft". Natürlich kann bei der Bulimia nervosa als Komorbidität eine Depression auftreten, aber auch Angststörungen (v.a. soziale Ängste), Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit. Ich würde es daher nicht ankreuzen.
LG, Kerstin
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Oh hallo Kerstin * freu*
Wann ist dein Tag? * Schon gewesen? Oder kurz davor*
Ich denke, du hast bestimmt recht mit deiner Antwort.......bist ja schließlich hier der Profi, so wie ich das beurteilen kann.
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Hallo Sonja,
wenn ich schon fertig wäre, dann "dürfte" ich doch gar nicht mehr mitmachen ... Und immer Recht habe ich eh nicht
LG, Kerstin
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☼ Sybille Disse
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Hallo Ihr Zwei!
Vielen Dank für eure Antworten!
Tatsächlich sind lt. Lösungsschlüssel alle Antworten richtig!
Die "Fressanfälle" können bis zu mehrmals am Tag auftreten.
Bezüglich der Depression/ affektive Störungen sollte man differentialdiagnostisch daran denken. Außerdem an Abhängigkeiten, Persönlichkeitsstörungen, ADHS, Angststörungen.
Hier eine neue Frage:
Welche körperlichen Krankheiten können auch auf eine Alkoholkrankheit hinweisen?
1. Polyneuropathie
2. Magenschleimhautentzündung
3. Bauchspeicheldrüsenentzündung
4. Leberzirrhose
5. Zerebrale Krampfanfälle
Evtl. wundert ihr euch jetzt, aber diese Frage wurde tatsächlich schon mal so gestellt... Also, vielleicht könntet ihr die Erkrankungen für die Beginner kurz erklären?
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Hurra, ich hab richtig geraten..... * freu freu*
Aber, Kerstin:
Echt? Fertige HPs dürfen nicht mehr mitspielen?
Das wär ja ein Grund, die Prüfung aufzuschieben......
Ne, Spaß beiseite, ok, dann mal
ich denk nochmal über die neue Frage nach........
Liebe Grüße
Sonja
☼ Sybille Disse
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Liebe Forumsmitglieder,
Hier darf nun wirklich jeder mitspielen!
Von Beginner über Fortgeschrittener bzw. fertiger HP/HPP bis hin zur Chefin
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(08.03.2012, 16:33)Sybille schrieb: Welche körperlichen Krankheiten können auch auf eine Alkoholkrankheit hinweisen?
1. Polyneuropathie
2. Magenschleimhautentzündung
3. Bauchspeicheldrüsenentzündung
4. Leberzirrhose
5. Zerebrale Krampfanfälle
Evtl. wundert ihr euch jetzt, aber diese Frage wurde tatsächlich schon mal so gestellt... Also, vielleicht könntet ihr die Erkrankungen für die Beginner kurz erklären?
Meine Antwort: alles richtig
Polyneuropathie ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Nervenschäden.
Der Rest dürfte klar sein von den Krankheitsbildern her.
Krampfanfälle treten öfter im Alkoholentzug auf, allerdings auch im Entzug von Heroin und Medikamenten.
LG
Antje
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