http://www.soziales.niedersachsen.de/liv...&_psmand=2
Ein Auszug aus der Seite:
"Bei der Prüfung zum „Heilpraktiker- beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" werden folgende Sachgebiete abgefragt:
Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde beschränkt auf Psychotherapie ohne Approbation als Psychotherapeut(in),
Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden bei der Ausübung einer Tätigkeit als Heilpraktiker(in) beschränkt auf Psychotherapie,
Kenntnisse über die Abgrenzung psychischer von somatischen Störungen, insbesondere von Volkskrankheiten, Stoffwechselerkrankungen, Systemerkrankungen und degenerativen Erkrankungen,
Erkennung akuter Notfälle und lebensbedrohliche Zustände,
Kenntnisse von Symptomen und Erscheinungsbildern derartiger psychischer Störungen, die Gefahren für Patienten(innen) und dritte Personen darstellen, so dass deren Behandlung ausschließlich durch Psychotherapeuten(innen) mit Approbation angezeigt ist,
ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das seelische Krankheitsbild,
Kenntnisse in psychologischer Diagnostik, in Psychopathologie und klinischer Psychologie,
Grundkenntnisse der entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologischen Grundlagen der Psychotherapie,
Grundkenntnisse der Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen,
Grundkenntnisse der psychosomatischen und der psychiatrischen Krankheitslehre,
medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse im Bereich der Psychotherapie,
die Fähigkeit, die Patienten entsprechend ihrer Diagnose zu behandeln,
Ausschluss von Gefahren bei Äthologie, Indikation und Therapieplanung, Dokumentation, Evaluation, Kooperation mit den anderen Berufsgruppen des Gesundheitswesens."
Ich werde die genannten Themen bei der Lerngruppenplanung Psychologie berücksichtigen und die Lerngruppe entsprechend strukturieren!
Außerdem ist die Kenntnis des Kapitel V (F00-99= Psychische und Verhaltensstörungen) der ICD10 von Vorteil, welches man z.B. hier einsehen kann:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/dia...pter-v.htm
Anmerkung: Näheres zur ICD 10 besprechen wir in der Lerngruppe. Die ICD ist eine internationale statistische Klassifikation von Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen, die von der WHO herausgegeben wird und in der die Diagnosen verschlüsselt sind.
Wenn ihr schon mal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten habt, steht auf dem Teil, der für die Krankenkasse bestimmt ist, eine Kombination von Buchstaben und Zahlen. Bsp.: ein F würde für eine psychische bzw. Verhaltensstörung stehen, ein J für Krankheiten des Atmungssystems. F10 ist z.B. die Codierung für: Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol
Hierfür sind dann noch Untergruppen verfügbar, was jetzt aber zu weit führen würde.
Was für den (werdenden) Heilpraktiker (eingeschränkt für Psychotherapie) interessant ist, dass die ICD sehr hilfreich sein kann (manche Lehrbücher und viele Fallbeispiele werden bereits nach ICD10 strukturiert).
Für Ärzte und Krankenhäuser in Deutschland ist die ICD10 in der jeweils aktuellen Fassung übrigens verpflichtend!
Was ich mit diesem Thread sagen möchte ist, dass die Inhalte und Überprüfung der Heilpraktiker (eingeschränkt für Psychotherapie) oft unterschätzt werden und deshalb viele scheitern.
Hättet ihr gedacht, dass "der kleine HP" doch recht umfangreich ist??? Und was können die, die bereits HP für Psychotherapie sind und die, die sich auf die Überprüfung vorbereiten, den Mitlernern für Tipps mit auf den Weg geben??? Bin gespannt auf eure Antworten!
Eure Sybille