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Ihr Lieben
Anscheinend soll es für Selbständige nicht möglich sein, von ihrer privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln.
Nun würde mich interessieren, ob es diesbezüglich ein Gesetz gibt.
Tante Google hat mir nicht viel interessantes gezeigt. Vielleicht weiss ja jemand von euch Bescheid.
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids
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Ohne den Gesetzestext hier wörtlich weitergeben zu können,es ist richtig was Du schreibst.Selbstständige die einmal von der Gesätzlichen in die Private gewechselt sind können so nicht wieder zurückwechseln.
Für Selbstständige bieten die Gesetzlichen die freiwillige Versicherung an.
Meistens aber gehen Selbstständige aber in die Private, weil es oft und gerade wenn sie jung sind viel billiger ist.Ein Zurück ist dann nicht mehr möglich,ausser die versicherte Person nimmt wieder eine abhängige Beschäftigung an.
Ähnlich geht es vielen angestellten Privatversichten sie aufgrund ihres Verdienstes in die Private wechseln können und es gemacht haben.
Gehen sie nun später in Rente so ist ein zurück nicht möglich und sie zahlen dann sehr hohe Beiträge weil der Arbeitgeberzuschuß wegfällt.
Ein Verbleib in der Gesetzlichen ist auch für den Personenkreis die über die Beitragsbemessungsgrenze verdienen möglich in Form einer freiwilligen Versicherung,hier zahlt der Versicherte prozentuale Beiträge bis zur Bemessungsgrenze und bekommt einen Arbeitgeberzuschuß.
Sollte er, der Versicherte, sein Rentenalter erreichen und Rente bekommen zahlt er davon die Krankenkassenbeiträge die in der Regel dann günstiger als bei den Privaten sind.
Das ist mein aktueller Wissenstand!
Herzliche Grüße:
Werner
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Danke Werner. Das ist ja vielleicht doof. Was ist denn, wenn man die PKV nicht mehr bezahlen kann?
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids
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Dann ist man eine kurze Zeit noch "nachversichert" so ist es z.b. bei der Gesetzlichen.
Ob das bei der Privaten auch ist kommt auf die Versicherung und auf eventuell schon entstandene Kosten (z.b. Krankenhausaufenthalt hier kommen schnell ein paar tausend € zusammen)an.
Ist man ohne Einkommen und kann das nachweisen muß seit einiger Zeit die Private einen ich sage mal Sockeltarif (Grundtarif)anbieten.
Herzliche Grüße:
Werner
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Danke Werner .
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids
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Hallo Petra...
ja es ist wirklich eine Sch.... mit dem Wechsel der PKV zur GKV. Leider kann ich da selber mitreden.
Ich weiß aber auch, das die Versicherungsgesellschaften eine PKV für den "kleinen" Geldbeutel haben, diese Art der Versicherung deckt eben die sog. Grundversorgung ab.
Ich möchte Dir dringend empfehlen mit deinem Berater einen Termin zu vereinbaren....Der kann Dir genaueres sagen.
Eine andere Möglichkeit ist folgende...du nimmst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, dann bist du auch wieder bei der GKV versichert und erhältst regelmäßig dein Gehalt. Selbstständig kannst Du dennoch weiterhin arbeiten (du darfst aber nicht über einen gewissen Betrag im Jahr verdienen, Stichwort: "Beitragsermessungsgrenze"). Auch kann ich Dir ein Forum empfehlen: www.krankenkassentalk.de. Leider wird dich der Admin dort persönlich freischalten-d.h. es kann sein dass du etwas warten musst.
Ich wünsche Dir vieeeel Glück
Markus
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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Hallo Markus
Danke für Deine Infos. Leider kann ich mit meiner derzeitigen Selbständigkeit keinen weiteren Job annehmen. Ich könnte höchstens im Winter einen 400 Euro Job machen.
In meinem Alter ist die PKV gar nicht mehr billig und ich denke, dass ich nicht viel mehr als die Grundversorgung habe und trotzdem ganz schön viel bezahle.
Liebe Grüsse
Petra und die Furkids
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Hallo Petra,
hier noch die gesetzlichen Grundlagen:
Die GKV ist per Gesetz geregelt und findet sich im SGB V (Sozialgesetzbuch Teil 5).
Dort sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 b versicherungspflichtig
"Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
haben und
a) [...]
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn,
dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen
gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört
hätten."
§ 5 Abs. 5: "Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer
hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist."
Ich bin selbst auch in der PKV. Für die PKV gelten je nach Versicherer deren entsprechenden Tarife. Meine PKV biete auch einen solchen Grundtarif für die Standardversorung an. Da solltest du mal deinen Versicherungsvertreter kontaktieren.
Übrigens besteht auch keine Versicherungspflicht bei geringfügigen Beschäftigungen (sprich 400 EURO-Job) § 7 Abs. 1 SGB V.
LG, Kerstin
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Danke Kerstin.
Absatz 5 finde ich ja interessant. Ich dachte immer, in Deutschland ist die Versicherungspflicht gesetzlich.
Ich seh schon, ich komm da nicht mehr raus. Ist halt alles so wahnsinnig teuer...
Liebe Grüsse
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So einen kleinen Umweg gibt es noch.
Gründe eine GmbH und stelle dich selbst ein.
Da gibt es aber viele Regeln zu beachten - also Steuerberater fragen!
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Hallo Susanne,
das ist richtig eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit allen Risiken und auch Vorteilen.
Auch hinsichtlich der Bilanzierungspflicht und der Kapitalbeschaffung.
Beim Gehalt des Geschäftsführer der GmbH muß echtes Geld fließen,das muß auch vorhanden sein!
Natürlich ist die Haftungsbeschränkung für die Gesellschaft interessant,für die Geldgeber sprich Gläubiger aber auch!
Herzliche Grüße:
Werner
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Ich denke, dass sich für mich als Kleinunternehmer eine GmbH nicht lohnt.
Liebe Grüsse
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(16.07.2011, 12:44)petrakoschak schrieb: Danke Werner. Das ist ja vielleicht doof. Was ist denn, wenn man die PKV nicht mehr bezahlen kann?
(16.07.2011, 12:51)wernerbergner schrieb: Dann ist man eine kurze Zeit noch "nachversichert" so ist es z.b. bei der Gesetzlichen.
Ob das bei der Privaten auch ist kommt auf die Versicherung und auf eventuell schon entstandene Kosten (z.b. Krankenhausaufenthalt hier kommen schnell ein paar tausend € zusammen)an.
Ist man ohne Einkommen und kann das nachweisen muß seit einiger Zeit die Private einen ich sage mal Sockeltarif (Grundtarif)anbieten.
Also wenn du dir irgendwann die PKV nicht mehr leisten kannst, als erstes mit der PKV sprechen, auf den Standardtarif (sprich das was die GKV auch an Leistungen übernimmt) runter und wenn das nicht reicht, zum Arbeitsamt(Jobcenter) und Leitungen beantragen. Die übernehmen in der Regel dann die Kosten für die KV.
Ganz später dann, wenn Rente ins Haus steht, ist das ebenso, nur dann gibts die Leistungen wieder vom Sozialamt.
Die Ämter sind auf jeden Fall bestrebt, das eine bestehende KV auch erhalten bleibt, weil eine Versicherung über den § 264 kommt den Ämtern teurer.
LG Anja
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Danke Anja,
das Du noch ergänzt hast und weiterhelfen kannst.
Herzliche Grüße:
Werner
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Danke Anja, das ist gut zu wissen.
Liebe Grüsse
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(20.07.2011, 19:20)wernerbergner schrieb: Danke Anja,
das Du noch ergänzt hast und weiterhelfen kannst.
Ist ja mein Job
LG Anja
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Ich befürchte ja ausserdem auch nocht, dass die Privaten nicht Jeden nehmen.
Was denn dann eigentlich?
Da kommt man aus dem Ausland, wo man sich privat versichern musste, weil es nicht anders geht. In Deutschland zurück, dann also auch in die Private. Und wenn dann Erkrankungen vorliegen - hast halt Pech gehabt?
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Susanne, in deinem Fall würde ich mich jetzt im Vorfeld mal mit GKV in Verbindung setzten. Euer Fall ist ein Spezialfall und wie dies geregelt wird weiß ich nicht.
Hier wäre die Frage, werden die Versicherungszeiten im Ausland anerkannt oder nicht. Nimmt euch demzufolge überhaupt eine Kasse oder zählt ihr in D als nicht versichert?
Einige Versicherungen haben auch einen "Info-Chat", wo man alle Fragen schnell klären kann, falls Telefonieren zu teuer wird.
LG Anja
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So, da ich heute per PN auf diesen Thread angeschrieben wurde, möchte ich mal kurz bekannt geben, ich hatte in den letzten 3 Wochen einen Kurs bzgl. Krankenversicherung. *Ichhabjasonstnichtszulernen*
Wer Fragen hat kann mich gern nochmals anmailen oder PN . Kurz euer Problem schildern und ich seh mal, was ich so behalten hab. Nur Geduld müsst ihr haben.
LG Anja
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