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*** Mündliche Prüfungsfragen Heilpraktiker Psychotherapie ***
#21
Das Wort stammt eindeutig aus dem Griechischen. Wenn ich mal meine Griechisch-LK Kenntnisse aus der Schule hervorkrame, würde ich den Begriff folgendermaßen übersetzen:

a = Verneinung, wie im Deutschen "in-" / "un-"
lexi = heißt Wort, kennen wir heute insbesondere als Lexikon = "Wörterbuch"
thymos = ist das Herz als Sitz der sanften und heftigen Gemütsbewegungen, z. B. Leben, Lebhaftigkeit (Mut, Zorn ...), Empfindungsvermögen, Geist und Verstand

So, dann setzen wir mal zusammen:
Alexithymie müsste sowas heißen wie "kein Wort/keine Wörter für Gemütsbewegungen", wahrscheinlich ist der Patient nicht in der Lage, seine Gefühle/Emotionen mit Wörtern zu beschreiben?

LG, Kerstin

Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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#22
Hallo Kerstin,
Klasse Heart

Alexithymie bedeutet Gefühlsblindheit.
Die Patienten können Gefühle nicht verspüren und nicht beschreiben.
Es wird auch von "eingemauerten Gefühlen" gesprochen.

Nun die nächste Frage:

Was meint "Double Bind"???
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#23
*schiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieb* Big Grin
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#24
Bevor Sybille noch mal schieb Big Grin, probiere ich es mal, Double bind an einem Beispiel zu verdeutlichen:

Sagt die Frau zum Mann: "Nie bringst du mir Blumen mit!". Daraufhin kommt der Mann am nächsten Tag von der Arbeit und hat einen riesigen Blumenstrauß dabei. Ist die Frau nun hocherfreut? - Nein, denn sie denkt, "typisch, nur weil ich gesagt habe, dass er mir nie Blumen mitbringt, kommt er heute damit an" und stellt die Blumen einfach in eine Vase. Der Mann ist irritiert, "Warum freut sie sich nicht und fällt mir um den Hals?"

Lg, Kerstin

Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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#25
Also ich verstehe die Frau(EN) nicht.... war doch nett, mit den Blumen ! ! !
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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#26
Männer Big GrinBig GrinBig GrinBig Grin

Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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#27
Hihi,
Bin gespannt auf weitere Rückmeldungen zum Double bind.

Schon mal soviel: es ist ein paradoxes Kommunikationsmuster Big Grin
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#28
Okay, dann schreib ich mal, was Double bind eigentlich bedeutet: Es ist ein Kommunikationsmuster, bei dem zwei widersprüchliche Botschaften gleichzeitig gesendet werden.

Anderes Beispiel: Ich werde gefragt, wie es mir geht (typische Floskel!). Auf die Frage antworte ich "Gut!", obwohl meine Stimme und Mimik das krasse Gegenteil aussagen. Mit meinem mürrischen Tonfall lasse ich erkennen, dass ich am liebsten gesagt hätte: "Lass mich in Ruhe!", andererseits wiederum aber auch signalisiere: "Bitte kümmere dich um mich!"

Also hier sende ich verbal, dass alles in Ordnung ist und es mir gut geht, mit meiner Körpersprache signalisiere ich allerdings, dass ich gerne Hilfe hätte. Ich habe somit 2 widersprüchliche Botschaften gesendet.

LG, Kerstin

Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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#29
Liebe Kerstin Heart

Super und dann kommen hier gleich zwei neue Fragen:

(sie sind von einem Forumsmitglied eingesandt worden und es wäre toll, wenn ihr mal probieren würdet, diese mit euren Worten zu beantworten!)

1. Ein Mann glaubt, er müsse tun, was sein Hund will.
2. Eine Patientin wirft Ihnen vor, dass Sie Ihre Schweigepflicht gebrochen haben. Das ganze Dorf weiß nun von ihrer Krankheit.

Wie geht ihr als HP bzw. HPP mit diesen Patienten um?
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#30
Liebe Sybille, ich versuche mal aufzulösen,

beim Mann erinnert mich das Verhaltens bzw Denkmuster an eine Psychose bzw Ich-Störung, daher behaupte ich dass man hier als HP lt. Gesetz Behandlungsverbot hat und den Patienten an einen Psychologen überweisen muss. Womöglich ist seine Störung sogar für ihn oder andere bedrohlich, das müsste man dann abwägen.

Es ist aber wahrscheinlich nicht verboten ihn Ernst zu nehmen und ihm versuchen zu erklären, dass man den Hund entsprechend erziehen kann, dass er auf einen hört und nicht anders herum und dass dies das zusammenleben mit einem Haustier erleichtert, selbst wenn es der beste Freund des Patienten ist.


zum 2. Beispiel: Entweder hat die Frau wenig vertrauen zu anderen Menschen oder sie hat auch eine Persönlichkeitsstörung / Psychose, das kann man versuchen, über ein längeres Gespräch herauszufinden. Man sollte versuchen die Person zu beruhigen, sie fragen wie sie darauf kommt dass das ganze Dorf bescheid wisse und sie ermutigen und stärken indem man ihr sagt dass andere auch mal krank sind und das oft für sich behalten, aber wichtig ist in erster Linie, dass es ihr bald wieder besser geht und dass man versuchen wird, ihr dabei zu helfen. Dabei kann man verschiedene Gesprächskreise empfehlen und je nach schweregrad der Erkrankung, der Patientin raten noch einen Arzt zu konsultieren. Evtl helfen auch bestimmte Tees, die die Patientin sich kaufen kann bspw zur Beruhigung oder bei Einschlafproblemen, sollte dies der Grund für ihre negative Stimmung sein.

Schönen Feiertag, Daniel Smile
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#31
Zu Fall2 :
Könnte die Pat. recht haben ?
Zu Fall2 :
Könnte die Pat. recht haben ?
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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#32
Lieber Daniel, lieber Markus,
Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte!

Also, beide Fälle wurden sehr kontrovers in der Lerngruppe diskutiert.
Unser Konsens war, dass beide Fälle wohl eher nicht für den HPP sondern für den Psychiater geeignet sind, da bei Fall a) es sich am ehesten um eine inhaltliche Denkstörung in Form von Wahn handelt (subjektive Gewissheit, Unkorrigierbarkeit). In Fall b) gehen wir davon aus, dass wir nicht die Schweigepflicht gebrochen haben (!) und nun müsste auch an Wahn gedacht werden.
Wenn eine Wahnstörung isoliert vorkommt sprechen wir von Paranoia, die häufig im Grenzbereich zwischen Neurose und Psychose angesiedelt ist.
In beiden Fällen sollte eine sorgfältige Anamnese und psychopathologischer Befund stattfinden um dann zu schauen, wie wir situationsgerecht handeln können.#

Wäre diese Erklärung für euch ok? Falls noch Verbesserungen oder Anregungen dazu sind, her damit Big Grin

Und nun eine Verknüpfungsfrage für euch:

Ein Suizidgefährdeter darf nicht ohne seine Einwilligung stationär untergebracht werden,

weil

eine Einweisung gegen seinen Willen die persönliche Freiheit einschränkt.

Was meint ihr zu dieser Verknüpfungsfrage???
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#33
Hallo,

also ich meine, die Aussagen und auch die Verknüpfung ist richtig *grübel zweifel*

Allerdings bin ich nicht sicher, weil wenn derjenige eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, könnte eine Einweisung gegen seinen Willen vielleicht doch möglich sein.?
Diese muss dann aber ein Arzt vornehmen (oder sogar zwei?)

Ich bin in diesem Thema noch nicht so informiert.....kommt noch, aber ich versuche es trotzdem. Big Grin

Bin sehr gespannt auf die Lösung.

Sonja
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#34
Also, ich behaupte jetzt mal das Gegenteil, beide Aussagen und die Verknüfung sind falsch.

Ist jemand akut suizidgefährdet, erfolgt eine stationäre Einweisung (entweder der Patient stimmt zu oder ggf. auch gegen seinen Willen durch richterliche Anordnung), da in diesem Fall zum Eigenschutz eine medikamentöse Therapie unumgänglich ist.
Da die Einweisung gegen den Willen des Patienten durch einen richterlichen Beschluss (für max. 6 Wochen ?) möglich ist, stimmt auch die zweite Aussage nicht.
Somit ist auch die Verknüpfung falsch.

LG, Kerstin

Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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#35
Hallo Kerstin,

klingt logisch.....fragend wenn ich das so lese. Wink

obwohl, ist die zweite Aussage nicht doch richtig, wenn man sie so isoliert liest: Eine Einweisung gegen seinen Willen schränkt seine persönliche Freiheit ein. Naja, aber andererseits, vielleicht dankt er es dem Einweisenden irgenwann mal. Wink

Bin sehr gespannt, was Sybille antwortet.
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#36
Hallo Ihr Lieben,
Toll, dass ich euch endlich einmal mit einer Frage aufs Glatteis führen konnte Big Grin

Die Lösung: nur der 2. Halbsatz ist richtig!!!

Ein Suizidgefährdeter wird bei Eigen- und/ oder Fremdgefährdung gegen seinen Willen stationär untergebracht.

Aber: eine Einweisung gegen seinen Willen schränkt seine persönliche Freiheit ein!

Also: laut Grundgesetz ist jedem die verfassungsmäßige Freiheit garantiert. Ausnahme: ein richterlicher Beschluss (siehe Art. 104 der Grundgesetze)

Zur Belohnung geht`s gleich weiter:

Nach der bestandenen Prüfung dürfen Sie sich „Heilkundlicher Psychotherapeut“ nennen,

weil

der Begriff „Psychotherapeut“ nicht gesetzlich geschützt ist.
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#37
Ich sag mal beide Aussagen falsch.
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#38
Hallo Brigitte,
Huch, bist Du flott Heart

Kannst Du auch begründen warum?
Sagt es Dir Dein Bauchgefühl oder Rechtsempfinden?
Gibt es evtl ein Gesetz was uns hilft?

Wer kann helfen???
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#39
Der Heilpraktiker darf die Psychotherapie ausüben. Der Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie darf diese auch ausüben.

Beide dürfen sich nicht Psychotherapeut nennen.
Diese geschütze Berufsbezeichnung ist den Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten.Ein Verstoß dagegen ist unter Strafandrohung gestellt und kann bestraft werden.
Eine Berufsbezeichnung für Heilpraktiker darf heißen:Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie, oder Heilpraktiker für Psychotherapie.
Steht so in der Beruf- bzw. Durchführungsverordnung.
Den §§ habe ich nicht im Kopf müsste ich nachlesen.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#40
(03.12.2011, 11:13)Sybille schrieb: Hallo Brigitte,
Kannst Du auch begründen warum?
Sagt es Dir Dein Bauchgefühl oder Rechtsempfinden?
Gibt es evtl ein Gesetz was uns hilft?

Nein Sybille, das hat nichts mit Bauchgefühl oder Rechtsempfinden zu tun, sondern ist gesetzlich geregelt.

Im PsychThG wird das Recht auf Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie auf bestimmte Berufsgruppen mit entsprechender Qualifikation eingeschränkt (§ 1). Voraussetzung für die Berufsausübung ist die Approbation (staatliche Anerkennung), die wir als Heilpraktiker ja nicht haben.

Die Bezeichnung "Psychotherapeut/in" dürfen nur Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit staatlich anerkannter Ausbildung und Approbation führen.

Wie Werner schon geschrieben hat, muss aus der Bezeichnung für HPP ganz klar hervorgehen, dass es sich um eine/n Heilpraktiker/in handelt.

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