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venöser Zugang?
#1
So, also, ich hab heute in einem Skript etwas gelesen und direkt mal eine Frage dazu...


Also, ich werde zu einem Kind gerufen, welches, bedingt durch eine Gastroenteritis, einen enormen Flüssigkeitsverlust hat... stehende Hautfalte, trockene Schleimhäute...

Ich als HP darf ja die Gastroenteritis nicht behandeln, richtig?

Möchte ich auch gar nicht... Tongue meine Frage bezieht sich auf den venösen Zugang und die Gabe von Flüssigkeit über den Zugang.

Darf ich bei einem Patienten mit Gastroenteritis einen Zugang legen oder lasse ich das den Arzt/Notarzt/Rettungssanitäter machen?
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#2
Hallo Alexandra,

im NOTFALL darfst Du alles um Menschenleben zu retten. Grundsätzlich ist hier ja auf jeden Fall der Notarzt selbstverständlich und wenn es von der Situation des Kindes aus zu verantworten ist würde ich den Notarzt den Zugang und die Infusion machen lassen.....

Lieben Gruss
Barbara
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#3
Ja, liebe Alexandra,
da hat Barbara völlig recht.
In einem Notfall sind die Gesetze insoweit aufgehoben, dass Du alles machen darfst um Schaden vom Patienten abzuwenden. Von daher dürftest Du eine Verweilkanüle legen.

Aber wie Barbara sagt, man sollte es dann auch können. Es wäre fatal, wenn man auf beiden Seiten die Venen zersticht, weil man den Zugang nicht findet und dann der Notarzt seine Verweilkanüle nicht (oder nur verzögert) setzen kann.
GLG Isolde
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