ich erarbeite momentan Infektionskrankheiten, die ja nach bestimmten Paragraphen meldepflichtig sind und ein Behandlungsverbot besteht. Muß ich denn genau wissen ob eine bestimmte Krankheit z.b ein Behandlungsverbot nach §§ 6, 7 und 24 oder nur §§6 und 24 hat? Oder reicht es zu wissen, DASS es ein Behandlungsverbot bzw Meldepflicht gibt?
LG
Esther
Esther
Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace