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Guten Morgen zusammen!
Da sich mein Mann und ich z.Zt in der Bauplanung befinden und ich später def. auch "von zu Hause aus" arbeiten will, hab ich nun folgende Frage:
Ich wollte einen Praxisraum in unser Haus einplanen. Direkt von der Haustür nach rechts gelangt man in meine Praxis. Ich habe einen Wasseranschluss in diesem Raum vorgesehen und eine Gästetoilette direkt nebenan geplant.
Nun erzählte mir eine Bekannte, dass ich das so wohl nicht machen dürfte.
Da in dem selben Flur in dem sich mein Praxiseingang befindet auch die Treppe zum Obergeschoss ist. Sie meinte da müsste dann eine Tür hin (also an den Treppenaufgang).
Kann das denn sein? Hab ich da einen Denkfehler in meiner Planung?
Danke schonmal für eure Antworten!
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Also meiner Meinung nach sollte das gehen, da es im Gesetz heißt die Praxis sollte von den Privaträumen klar getrennt sein (sollte!), und das ist sie dann ja auch.
Aber wenn ihr doch eh gerade plant, warum machst nicht einfach n eigenen Eingang (in etwa so etwas wie eine Terassentür oder so)?
Ich glaube man muss noch drauf achten ob es sich um ein reines Wohngebiet oder um ein allgemeines Wohngebiet handelt, da gibt es auch irgendwelche Unterschiede.
Lieben Gruß
Sandra
Hallo Jenny,
ich würde mich auf jeden Fall bei den örtlichen Behörden erkundigen, denn da gibt es von Landkreis zu Landkreis riesige Unterschiede bei den Auflagen.
In manchen Orten ist es unumgänglich, einen behindertengerechten Zugang zur Praxis und eigene Parkplätze vorweisen zu können, während in anderen Orten wiederum kaum Auflagen gemacht werden.
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Wow!
Behindertengerechten Zugang?!Das haben ja nichtmal manche Ärzte.
Ich glaube ich erkundige mich auch mal......wir wollen uns nämlich auch ein Haus kaufen und da wäre es ja schon besser genau Bescheid zu wissen.
Lieben Gruß
Sandra
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Bevor du an den Innenbereich denken kannst, musst du klären, ob du in dem Gebiet, wo du wohnst, überhaupt eine Praxis errichten darfst.
Es gibt in den Bebauungsplänen unterschiedliche Gruppierungen:
Reines Wohngebiet - da wäre es nicht erlaubt
Gemischtes Gebiet erlaubt
Industriegebiet erlaubt
Die Antwort bekommst du entweder beim Bürgermeister oder beim Bau- Landratsamt. Das ist ja von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Ersrt danach kannst du weiter machen...
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02.09.2011, 20:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2011, 17:33 von Isolde Richter.)
Liebe Jenny,
Du hast lauter richtige und wertvolle Hinweise bekommen.
Erkundige Dich also am besten bei der Baurechtsbehörde und bei Eurem Gesundheitsamt.
GLG Isolde
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Ich habe mal beim gesundheitsamt nachgefragt, die haben mich ans Bauamt verwiesen.Da muss ich mich jetzt mal schlau machen, mit wem ich da sprechen muss.
Wenn es also erstmal nur um bauliche Dinge geht ist das Bauamt oder "Baurechtsbehörde" der Ansprechpartner. Der Mitarbeiter vom GA sagte sie seinen dann für die "Inneneinrichtung" zuständig und Hygienevorschriften.
Lieben Gruß
Sandra
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Hallo,
falls noch von Interesse:
es sollte bei der zuständigen unteren Baubehörde ein Nutzungsänderungsantrag für den Wohnruam gestellt werden. Wichtig ist vielen Baubehörden auch ob ausreichend Parkplätze verhanden sind. Das würde ich im Antrag (erstmal formlos) mit vermerken, ggf. mit Hinweis, daß es sich um eine reine Bestellpraxis geht (falls nur ein Parkplatz voorhanden ist).
In einem allgemeinen Wohngebiet ist die Ausübung eines freien Berufes hier zulässig.
Gibt es in der Nähe nicht schon einen Arzt oder Physiotherapeut?
Viel Glück.
Schöne Grüße
V.
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Wenn Ihr neu baut, müsst Ihr unbedingt vorher bei der Baurechtsbehörde anfragen. An dem behindertengerechten Zugang kommt Ihr dann sicher nicht vorbei.
Also wenn Ihr neu baut, dann müsst Ihr Euch die Nutzung als Prasixraum genehmigen lassen.
Möchtet Ihr Räume, die Ihr bisher privat genutzt habt als Praxisräume verwenden, müsst Ihr eine Nutzungsänderungsgenehmigung beantragen.
GLG Isolde