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Impfungen
#1
Hallo ihr Lieben,
stutze gerade beim Gesetzesskript über das Thema Impfungen. Wenn ich es richtig verstanden haben, wird kein eindeutiges Impfverbot für HP's ausgesprochen, jedoch würde ein Hp aus mehreren Gründen nicht impfen. §24 und §44 verbieten ja grundsätzlich mit Material zu arbeiten, welches erregerbehaftet ist. Eine aktive Impfung wäre doch damit auch ausgeschlossen, oder? Es wird ja auch nicht nach toten oder lebendigen Erregern unterschieden. Also dürfte ein HP wenn überhaupt nur eine passive Impfung durchführen? Stimmt das?Huh
LG
Esther
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
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#2
Soweit ich weiß sind doch alle Impfstoffe verschreibungspflichtig. Wir kommen ja nicht mal an die Impfstoffe ran. Außer der Patient bringt seinen selbst mit .... aber da müsstes Du gem. Deiner Sorgfaltspflicht schon genau wissen, was Du da spritzt und welche möglichen Komplikationen evtl. sofort auftreten könnten, um handeln zu können.
LG, Anja

Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon  Rolleyes
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#3
(27.08.2011, 10:39)Anja F. schrieb: Soweit ich weiß sind doch alle Impfstoffe verschreibungspflichtig. Wir kommen ja nicht mal an die Impfstoffe ran. Außer der Patient bringt seinen selbst mit .... aber da müsstes Du gem. Deiner Sorgfaltspflicht schon genau wissen, was Du da spritzt und welche möglichen Komplikationen evtl. sofort auftreten könnten, um handeln zu können.

Liebe Anja,
genau das meine ich, wenn der Patient den Impfstoff selber mitbringt, hantiere ich doch trotzdem mit Erregern, was ich eigentlich nach den oben genannten Paragraphen nicht darf, oder?
Lg
Esther
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
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#4
Ich bin mir leider nicht sicher, aber ist es nicht sogar so, dass man eine spez. Impferlaubniss braucht?
Ich glaube unser Anästhesist hätte mal soetwas erzählt.
LG Miriam

Das höchste Gut ist die Harmonie der Seele mit sich selbst. (Seneca)
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#5
Steht nicht auch irgendwo im Script, dass man beim Erlassen des Gestzes wohl "vergessen" hat, dass Heilpraktiker nicht impfen dürfen? Es ist ja immer nur vom impfenden Arzt die Rede, was dann irgendwie beinhaltet, dass Heilpraktiker eh nicht impfen.
Aber du hast Recht, da sie ja nicht mit erregerhaltigem Material arbeiten dürfen, wäre dies ja sogar noch ein Grund mehr nicht zu impfen.
Passivimpfungen wären also möglich,mal abgesehen von den ganzen Gründen, welche dagegen sprechen, aber ich würde es genauso sehen.

Aktivimpfung also erst Recht nicht, und passiv auch nicht, da es ja genug Gründe gibt usw.....obwohl es kein Impfverbot für HP`s gibt.

Aber vielleicht weiß es ja jemand so ganz genau, wie das mit den aktiven Impfstoffen ist.
Lieben Gruß

Sandra


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#6
Dürfen HP´s theoretisch nicht alles verabreichen, was ein Arzt verschrieben hat?

Allerdings darf ein HP nichts in den Impfpass eintragen und wie es haftungsrechtlich aussieht wenn etwas passiert, keine Ahnung.
Sicher nicht gut.

Aktivimpfung darf sogar Krankenpflegepersonal etc. machen, warum dann ein HP nicht wenn er das verantworten will.

Ich würde es allerdings nicht machen weil ich auf dem Standpunkt stehe, was die Ärzte verordnen, sollen sie auch selbst verabreichen.
Zumindest wenn es verschreibungspflichtige Medikamente sind.

LG
Antje
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#7
(27.08.2011, 17:23)Antje schrieb: Dürfen HP´s theoretisch nicht alles verabreichen, was ein Arzt verschrieben hat?

Allerdings darf ein HP nichts in den Impfpass eintragen und wie es haftungsrechtlich aussieht wenn etwas passiert, keine Ahnung.
Sicher nicht gut.

Aktivimpfung darf sogar Krankenpflegepersonal etc. machen, warum dann ein HP nicht wenn er das verantworten will.

Ich würde es allerdings nicht machen weil ich auf dem Standpunkt stehe, was die Ärzte verordnen, sollen sie auch selbst verabreichen.
Zumindest wenn es verschreibungspflichtige Medikamente sind.

LG
Antje

Grundsätzlich sehe ich das genauso. Aber mich würde schon der genaue rechtliche Sachverhalt interessieren, bei dem ich immer noch nicht 100% sicher bin, ob ich nun nur passive impfen dürfte oder theoretisch auch aktiv. Oder ob auf Grund des Verbotes von Hantieren mit Erregern es eigentlich ganz verboten ist
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
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#8
Hab dazu auch was gefunden:

"Manchmal kommt die Frage, ob Heilpraktiker impfen dürfen? Es kann dann dem Amtsarzt Folgendes gesagt werden:Im Prinzip gibt es kein Gesetz, dass den Heilpraktikern das Impfen verbieten würde, trotzdem werden wir Heilpraktiker aufgrund unserer
Sorgfaltspflicht eine Impfung in der Regel nicht durch führen. Allein schon deswegen, weil die Impfstoffe verschreibungspflichtig sind, daher können wir sie auch gar nicht erst kaufen. Außerdem dürfen wir auch keinen Impfschein ausstellen und was hätte dann das
Impfen für einen Sinn. Im Prinzip wäre es aber erlaubt, dass wir einen Patienten impfen, wenn dieser den Impfstoff selbst mitbringt und
er uns bittet, dass wir ihm die Spritze geben. Aus einer ungenauen Formulierung des §22 Infektionsschutzgesetz könnte ein Amtsarzt
dennoch ableiten, dass nur Ärzte impfen dürfen, dort ist nämlich geregelt, dass der impfende Arzt einen Impfschein ausstellen muss.
Vom Heilpraktiker ist hier nicht die Rede. Dieser Paragraph wäre also eine weitere Begründung, warum nur Ärzte impfen dürfen."

aus dem Gesetzes-Skript der Deutschen Heilpraktikerschule ( https://heilpraktikerfernkurs.de/content...rnkurs.pdf )
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#9
Hallo,
weil die Frage hier schon öfter auftauchte,habe ich mal recherchiert und gefunden,dass selbst jeder Arzt nicht so einfach impfen darf.Hausärzte und Internisten ja,aber viele Fachärzte brauchen eine Impferlaubnis,eine Art Impferlaubnisschein, der belegt das sie über die nötigen Fachkenntnisse verfügen.
Ein konkretes Verbot für Heilpraktiker besteht wohl nicht,was nicht heißen soll,dass alles was nicht verboten, zwangläufig erlaubt ist.
Ansonsten möchte ich mich Sandras,Antjes und Anjas Meinung anschließen,dass ein Heilpraktiker von Impfungen absehen soll.
Die Probleme sind schon genannt!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#10
...Im Prinzip wäre es aber erlaubt, dass wir einen Patienten impfen, wenn dieser den Impfstoff selbst mitbringt und
er uns bittet, dass wir ihm die Spritze geben....




Genau das Problem meine ich. Dürften wir das wirklich, wenn wir doch ein Verbot für Hantieren mit Erregern haben? Wir würden doch auch mit Erregern hantieren, wenn der Patient den Impfstoff mitbringt? Oder heißt das eben nur keine aktive aber eine passive Impfung wäre erlaubt oder genauer nicht verboten?
LG
Esther
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
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#11
Auf jeden Fall wird man in Teufelküche kommen, sollten irgendwelche Komplikationen auftreten.
Da wird wahrscheinlich auch die Betriebshaftpflicht die Segel streichen.

Ich hab das an anderer Stelle schonmal geschrieben, dass ich öfter Anfragen bekomme ob ich nicht gerade mal dies oder jenes spritzen kann.
Meistens sind das Vitamine oder Hormonspritzen und ich lehne das inzwischen immer ab außerhalb der näheren Familie.
Als Pflegekraft hab ich ja noch nicht mal eine Haftpflicht für sowas außerhalb meiner Arbeit.

Vor Jahren bin ich mal von einem Bekannten (Arzt) gebeten worden, an jemandem eine Impfung vorzunehmen.
Der Arzt hätte das auch in den Pass eingetragen.
Ich hab das abgelehnt und nach der dritten Injektion hat die Person eine massive allergische Reaktion bekommen.
Zwar nur lokal aber richtig heftig über das ganze Bein etc..
Für mich eine Bestätigung, niemals so was zu machen und ich war heilfroh, dass ich die Finger da nicht dran hatte.Wink

LG
Antje
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#12
Liebe Esther,

ich glaube es gibt einfach "Grauzonen", die einfach nirgendwo klar definiert sind. Ich denke, dass das Verbot, welches den Umgang mit Erregern verbietet sich auf erregerhaltigen Urin, Blut, Stuhl etc bezieht.Das das evtl. auch auf Impfstoffe zutrifft musste im IFSG vielleicht nicht extra erwähnt werden, weil eh davon ausgegangen wird, dass nur Ärzte impfen.

?????
Lieben Gruß

Sandra


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#13
Ich habe gestern nochmal genau bei unserem Anästhesisten nachgefragt.
Er meinte zu mir, dass ausschließlich Ärzte Impfungen durchführen dürften und diese wie Werne schon schrieb eine Impferlaubniss haben müßen.
LG Miriam

Das höchste Gut ist die Harmonie der Seele mit sich selbst. (Seneca)
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#14
.....aber Arzthelferinnen impfen doch auch. ist doch Gang und Gebe jedes Jahr zur Grippe-Welle, das läuft doch wie am Fließband.......
Lieben Gruß

Sandra


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#15
....bei Arzthelferinnen oder sonstigem Pflegepersonal ist dies dann eine vom Arzt delegierte Tätigkeit, deren Verantwortung ausschließlich der Arzt hat, vorausgesetzt er hat es angeordnet und der/die Ausführende hat sachgerecht gearbeitet.
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#16
ok, danke für die Erklärung
Lieben Gruß

Sandra


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#17
(31.08.2011, 07:16)mithi schrieb: Ich habe gestern nochmal genau bei unserem Anästhesisten nachgefragt.
Er meinte zu mir, dass ausschließlich Ärzte Impfungen durchführen dürften und diese wie Werner schon schrieb eine Impferlaubniss haben müßen.


Liebe Mithi,
bitte unbedingt den Anästhesisten fragen, wo das steht!!!


Meiner Meinung nach wurde es im IfSG nämlich schlicht vergessen, einen entsprechenden Passus aufzunehmen in dem steht: Impfungen dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden.
Aber, wenn man so im IfSG schmökert, merkt man, dass es "stillschweigend" voraussetzt, dass die Impfung von einem Arzt vorgenommen wurde.
In dieser Hinsicht könnte man argumentieren, dass das "im Sinne des IfSG ist".
GLG Isolde
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#18
(31.08.2011, 19:26)Isolde Richter schrieb:
(31.08.2011, 07:16)mithi schrieb: Ich habe gestern nochmal genau bei unserem Anästhesisten nachgefragt.
Er meinte zu mir, dass ausschließlich Ärzte Impfungen durchführen dürften und diese wie Werner schon schrieb eine Impferlaubniss haben müßen.


Liebe Mithi,
bitte unbedingt den Anästhesisten fragen, wo das steht!!!


Meiner Meinung nach wurde es im IfSG nämlich schlicht vergessen, einen entsprechenden Passus aufzunehmen in dem steht: Impfungen dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden.
Aber, wenn man so im IfSG schmökert, merkt man, dass es "stillschweigend" voraussetzt, dass die Impfung von einem Arzt vorgenommen wurde.
In dieser Hinsicht könnte man argumentieren, dass das "im Sinne des IfSG ist".

Das mache ich sehr gerne, sehe ihn aber erst am 13.9 wieder, aber vielleicht bekomme ich ihn vorher noch an die Strippe.
LG Miriam

Das höchste Gut ist die Harmonie der Seele mit sich selbst. (Seneca)
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#19
Hallo,

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/arti...p?id=56760

Gemeinsamer Bundesausschuss: Schutzimpfungs-Richtlinie (Neufassung) vom 21. Juni 2007:

"§ 10 Qualifikation der impfenden Ärzte
Schutzimpfungen nach dieser Richtlinie können nur Ärzte im Rahmen ihrer
berufsrechtlichen Zuständigkeit
durchführen, welche über eine entsprechende
Qualifikation
gemäß der Weiterbildungsordnung zur Erbringung von Impfleistungen verfügen".

Lieben Gruß
Lilia
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#20
Danke, liebe Lilia,
dass Du Dir die Mühe gemacht hast. Heart

Ich habe es erst mal kurz überflogen,
aber es handelt sich ja um "Richtlinien für Ärzte" und Richtlinien sind ja keine Gesetze.

Werde aber am WE mal den "Hausjuristen" bitten seinen juristischen Blick darauf zu werfen, ob das für den HP Relevanz hat.
GLG Isolde
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