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Frage zum Sterilisieren
#1
Wie kann ich später in der Praxis meine "blutigen" Schröpfgläser sterilisieren? ich habe erfahren, dass Autoklaven 1. in der Anschaffung sehr teuer sind und 2. jährlich für etwa 1500 € gewartet/kontrolliert werden müssen, und dass bei jedem Sterilisiervorgang Indikatoren beigelegt werden müssen.

Heißluftsterilisation ist wohl nicht mehr zulässig. War das denn früher anders? Ich habe heute mit einer Praxisinhaberin gesprochen, die ihre Geräte zum Sterilisieren in eine Klinik bringt, weil sie die Autoklaven für eine "kleine Praxis" nicht lohnen.

Wie wird das denn sonst gemacht? Ich hab immer gedacht, dass ein Sterilisationsbad mit anschließender Reinigung und Sterilisation mit Heißluft reichen würde?!
Lieben Gruß

Sandra


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#2
Hallo Sandra,
leider ist es laut RKI nicht mehr ausreichend einen Heißluftsteri zu benutzen.
Heute sind sogenannte Vakkuklaven (z.B. von Melag) notwenigt. Wie du schon sagtes sind da Indikatoren notwendig, ein Drucker und die Ausdrucke müssen dann aufgehoben werden.

Einlegen in ein Bad reicht nicht aus, da die Instrumente danach nur Desinfiziert (also Keimarm) sind.
Aber frag doch bei einer Klinik in deiner Nähe nach, die übernehmen heutzutage immer öffters die Sterilisation für kleine Praxen.
Es gibt mittlerweile auch Firmen die sich darauf speziallisiert haben.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
LG Miriam
LG Miriam

Das höchste Gut ist die Harmonie der Seele mit sich selbst. (Seneca)
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#3
Ja, vielen Dank, ich denke, wenn es mal soweit ist, werde ich hie in den Kliniken nachfragen, ob die so etwas anbieten. Für "meine kleine Praxis" lohnt sich ein Autoklave nicht.
Lieben Gruß

Sandra


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#4
Ich habe auch schon gehört, dass mehrere Praxen sich solch ein Autoklav gemeinsam angeschafft haben und diesen gemeinsam nutzen.

Da muss man sich denke ich vor Ort erkundigen.

Bei Schröpfgläsern gehen deshalb viele auf "Einmal-Schröpfgläser" über.
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#5
ja, aber da hab ich mal nachgeschaut und die finde ich doch sehr teuer,
wenn man dann bedenkt, dass man bei einer Anwendung ja auch evtl. mehrere Gläser benötigt, ist man ja schnell bei 20 bis 30 €, die der Patient "extra" zahlen muss. Manche Kassen übernehmen jedoch auch die Kosten, wenn man ein Rezept ausstellt, und der Patient die Gläser in einer Apotheke bestellt, abe "mein Fall" ist das igendwie nicht.

Manche HP nutzen dann auch die gleichen Einmal-Schröpfgläser für den jeweiligen Patienten mehrmals (nach Heißluftsteri) , aber da springt das Gesundheitsamt natürlich im Dreieck.
Lieben Gruß

Sandra


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#6
Hallo ,
im Lehrbuch Gesetz ist der Heisluftsterilisator erwähnt, und der muss immer mittels Sporenpacks überprüft werden ob er noch aussreichend sterilisiert. .Ich bin der Meinung dies ist ausreichend.????

LG Gabi
Düfte sind die Gefühle der Blumenblume
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#7
Nein, ist es wohl nicht mehr, wurde jetzt bei der mündl. Prüfung in DO auch vom Prüfer erwähnt, dass es die Gesundheitsämter nicht mehr gerne sehen. Ich denke wir befinden uns da in einer sehr schwammigen Zone und Übergangszeit, bis es gesetzlich klar geregelt ist. Aber ich höre immer öfters, dass die Zeit der Heißluft-Steris langsam vorüber geht.
Lieben Gruß

Sandra


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#8
Na das behalte ich mal im Auge.

Kann es auch sein, dass dies noch von Bundesland zu Bundesland anders behandelt wird??
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#9
......würde mich jedenfalls nicht wundern ;-)
Lieben Gruß

Sandra


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#10
(01.12.2011, 08:54)Sandra L schrieb: Nein, ist es wohl nicht mehr, wurde jetzt bei der mündl. Prüfung in DO auch vom Prüfer erwähnt, dass es die Gesundheitsämter nicht mehr gerne sehen. Ich denke wir befinden uns da in einer sehr schwammigen Zone und Übergangszeit, bis es gesetzlich klar geregelt ist. Aber ich höre immer öfters, dass die Zeit der Heißluft-Steris langsam vorüber geht.

Genau so ist es liebe Sandra,
es hat sich schon seit einiger Zeit abgezeichnet, dass das RKI die Heißluftsteri nicht mehr gerne sieht.
Im Moment ist noch nichts entschieden. Es wird noch "kontrovers diskutiert". Sobald es hier definitiv zu einer Änderung kommt, werde ich es im Forum schreiben und die Skripte berichtigen.

Aber im Moment ist alles nur Spekulation. Vorsichtshalber habe ich beim BDH aber auch noch mal angefragt - vielleicht habe ich etwas übersehen.

GLG Isolde
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#11
Die Antwort von Herrn Siegfried Kämper und dem BDH ließ nicht lange auf sich warten. Hier ist sie:

Es gibt keine klaren Gesetze, die den Heißluftsterilisator verbieten,
aber in den RKI - Richtlinien und im Medizinproduktegesetz sowie der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung wird für das Aufbereiten von
kritischen Medizinprodukten (also wenn Blut- oder Sekretkontakt besteht)
ein validierters Verfahren gefordert.

Bei den validierten Verfahren jedoch findet man keinen
Heißluftsterilisator sondern nur noch
"gespannter Dampf" oder Nichtthermischen Sterilisierverfahren (das wäre
z.B. Gammastrahlen).

Somit ist es in der Verantwortung des "Aufbereiters" welches Verfahren
er einsetzt. Er würde aber im Vorwurfsfall schwer nachweisen können,
dass er auf dem Stand der Technik das Optimale und auch Mögliche gemacht hat, wenn er mit Heißluft statt Autoclav sterilisiert.
Viele Grüße
GLG Isolde
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