irgendwie steh ich auf dem Schlauch. Das Hordeolum wird doch durch Staphylokokken oder durch Streptokokken verursacht. Das darf ich doch nicht behandeln, oder? Aber nirgends ist davon was zu lesen....
Kann mich hier jemand aufklären?
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Hordeolum Behandlungsverbot?
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01.12.2011, 15:00
Hallo zusammen,
irgendwie steh ich auf dem Schlauch. Das Hordeolum wird doch durch Staphylokokken oder durch Streptokokken verursacht. Das darf ich doch nicht behandeln, oder? Aber nirgends ist davon was zu lesen.... Kann mich hier jemand aufklären?
01.12.2011, 15:33
Ich meine für Staphylokken gibt es kein Behandlungsverbot.
Liebe Grüße
Petra .................................. Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)
01.12.2011, 15:52
Ja, für Staphylokokken gibt es kein Behandlungsverbot.
Allerdings ist es ja so, wenn Eiter im Spiel ist können wir eh nicht sagen welcher Erreger Schuld ist und müssen zum Abklären den Patienten an den Arzt verweisen. Leichte Fälle von einem Gerstenkorn können wir also ohne weiteres behandeln, wenn es sich aber heftig entzündet, dann ab zum Arzt mit ihm, der Patient braucht verschreibungspflichtige Medikamente.
02.12.2011, 13:03
Danke für Eure Antworten. Aber ja, wie sollen wir rausfinden, was für ein Erreger das nun ist? Im Prinzip wäre es aber richtig (gesetztlich gesehen), den Patienten zum Arzt zu schicken, oder?
Denn wenn wir ihn jetzt mit dem Rat, mit Wärme behandeln, nach Hause schicken und zwei Tage später hat er eine riesige Entzündung und geht dann zum Arzt, haben wir doch ein echtes Problem... Interessant finde ich nur, dass man das so nirgends lesen kann... Oder hab ich die falsche Literatur? ;-)
02.12.2011, 15:24
Hallo,
zu dem Thema möchte ich gerne etwas dazu sagen. Ich hatte jetzt bei meiner mündlichen Prüfung in Freiburg auch das Foto eines Gerstenkornes gezeigt bekommen. Hier wollte der Amtsarzt hören, dass die Erreger Staphylokokken sind und daher der HP den Patient zum Arzt / Augenarzt schicken muss, da auch verschreibungspflichtige Salben verordnet werden müssen. Da hat dann der Amtsarzt sehr zufrieden genickt. Liebe Grüße Esther
02.12.2011, 22:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2011, 22:42 von Isolde Richter.)
Ich bin allerdings der Meinung, dass der HP sehr wohl ein unkompliziertes Gerstenkorn behandeln darf und meiner Meinung nach verlangt es auch keine verschreibungspflichtigen Medikamente. Das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Ein unkompliziertes Gerstenkorn heilt in der Regel sehr gut aus. Nur gelegentlich platzt es mal nicht auf und dann muss vom Augenarzt eine Stichinzision durchgeführt werden. Ein Behandlungsverbot besteht nur für MRSA (für den Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus). Hier handelt es sich allerdings um einen Erreger, der typischerweise im Krankenhaus erworben wurde und Patienten mit Abwehrschwäche betrifft. Wenn Ihr in der Prüfung sagt, dass Ihr den Patienten mit einem unkomplizierten Gerstenkorn zum Augenarzt schickt, dann kann es Euch auch passieren, dass er gereizt zurück frägt: Ja, was wollen sie denn dann überhaupt noch behandeln. Ihr sollt ja bei der Prüfung zeigen, dass Ihr in der Lage seid gefährliche von ungefährlichen Erkrankungen zu unterscheiden!!
GLG Isolde
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