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Ich habe heute mein Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen, dass meine Hausbesuchspraxis offiziell erlaubt, genehmigt und eingetragen ist. *freu* Jetzt warte ich nur noch auf meine Unterlagen vom Finanzamt, dann habe ich alles beisammen.
[/quote]
Hallo Alexandra,
bin eben über deinen Beitrag gestolpert, da ich gerade auf der Suche nach Infos über eine Hausbesuchspraxis war.
Heute hab ich nämlich dem Gesundheitsamt und der Berufsgenossenschaft meine Hausbesuchspraxis angezeigt und postwendend vom GA telefonisch mitgeteilt bekommen, dass ich auf jeden Fall einen Praxisraum nachweisen muss. Vor 2 Monaten hab ich eine andere Auskunft bekommen, aber mittlerweile war Personalwechsel und jetzt gehts wohl nicht mehr.
Ich würde sehr gerne von dir wissen, wo du deine Praxis angemeldet hast. Es wäre gut, wenn es in Baden-Württemberg wäre. Evtl. könnte ich mich dann darauf berufen.
Die 2 Links zum Verband Freier Heilpraktiker hab ich mir schon abgespeichert.
Vielen Dank,
Simone Kottirsch
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Hallo Simone,
da Alexandra schon einige Zeit nicht mehr hier war.
Sie lebt in NRW.
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Ich meine, ich hätt irgendwo gelesen, dass sie auch eine Praxis aufgemacht hat mit festem Standort.
LG
Antje
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(08.11.2012, 20:46)simonekottirsch schrieb: Heute hab ich nämlich dem Gesundheitsamt und der Berufsgenossenschaft meine Hausbesuchspraxis angezeigt und postwendend vom GA telefonisch mitgeteilt bekommen, dass ich auf jeden Fall einen Praxisraum nachweisen muss. Vor 2 Monaten hab ich eine andere Auskunft bekommen, aber mittlerweile war Personalwechsel und jetzt gehts wohl nicht mehr.
Liebe Simone,
setze dich bitte mit dem GA in Verbindung und verlange eine schriftliche Ablehnung mit Begründung. Also frage ausdrücklich nach, worauf sie ihre Ablehnung stützen. Wenn du dieses Schreiben hast, dann setze ich bitte mit mir in Verbindung, damit wir es "rechtlich abklopfen".
Ich halte nämlich die Ablehnung nicht für haltbar.
GLG Isolde
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Hallo zusammen,
ich habe neulich in RLP (Alzey) meine Hausbesuchspraxis angemeldet - und das war ganz easy.
Das GA wollte nur meine Erlaubnisurkunde sowie meine Fortbildungsnachweise sehen. Auf meine Frage, ob ich denn wenigstens ein Schreiben bekäme, kam ein klares "nein, Sie können loslegen".
Viel Erfolg beim Durchsetzen Deiner Hausbesuchspraxis - ich drücke die Daumen!!
Manuela
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Hallo Ihr Lieben,
mittlerweile hat sich mein Problem mit der Hausbesuchspraxis glücklicherweise in Luft aufgelöst. Nachdem ich die Links aus diesem Forum ans Gesundheitsamt geschickt hab und mir außerdem vom Gesundheitsamt Freiburg Schützenhilfe geholt habe, erkennen sie nun auch hier (Offenburg) die Praxis ohne Praxisraum an.
Vielen Dank für eure wertvollen Tips, das hat mich sehr unterstützt!!!
Vielleicht habt ihr mir nun auch noch einen Tip: Ich suche jemanden (Grafiker o.ä.), der mir Logo, Flyer, Schild und evtl. Homepage machen kann. Mit wem habt ihr gute (und vielleicht auch nicht so teure) Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße,
Simone
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Wünsche Dir alles Gute und einen tollen Start!!!
LG Nadine
Nur wer Schmetterlinge lachen hört, weiss wie Wolken schmecken....
Patenkind von Nicole
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Haben bereits viele von euch Erfahrung mit der Hausbesuchspraxis sammeln können?
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Das würde mich auch interessieren - und auch, in welchen Bundesländern das nun erlaubt ist
Auf den verlinkten Seiten habe ich das nicht gefunden, aber vielleicht bin ich auch blind....
LG Claudia
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Liebe Claudia, die Regelungen sind sehr uneinheitlich!
Zitat:Das jeweilige Gesundheitsamt hat das Sagen
Das Thema Hausbesuchspraxis wird von den meisten Gesundheitsämtern in Deutschland unterschiedlich gehandhabt. Ob es erlaubt ist oder ob es sich hier um das Verbot der Ausübung der Heilkunde im Umherziehen handelt, kann nur Ihr zuständiges Gesundheitsamt klären. - In NRW sehen die Gesundheitsämter die Hausbesuchspraxis als gleichwertige Alternative zu einer niedergelassenen Naturheilpraxis an.
- In Bayern gibt es ein rechtskräftiges Urteil (Urteil des Amtsgericht München vom 13.02.2013 – AZ 132 C 20532/11), bei der eine Versicherung gezahlte Kosten für eine Heilpraktikerin zurückverlangte, nachdem Sie festgestellt hatte, dass die Heilpraktikerin keine Niederlassung hatte. Sie hatte ihre Privatwohnung als Rechnungsadresse angegeben. Diese Adresse war aber bei dem zuständigen Gesundheitsamt nicht als Praxis angemeldet. Da die Heilpraktikerin ihre Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausgeübt hatte, wurde das gezahlte Geld zurückverlangt.
Quelle:
http://www.praxisberater-online.de/thera...ichkeiten/
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Danke Silke , das wäre ja auch zu schön gewesen, wenn es einfach eine Liste von Bundesländern gäbe, wo es erlaubt ist
Dann muss ich wohl bei meinem kleinen Gesundheitsamt mal anfragen, wenn ich ein bisschen weiter bin....
LG Claudia
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Hallo,
da ich noch keine Praxisräume habe, möchte ich ebenfalls mit einer Hausbesuchspraxis starten. Die Anmeldung war ganz unkompliziert beim GEsundheitsamt, die Dame wollte lediglich wissen, was ich für Therapien anbieten möchte und einen ausführlichen Hygieneplan musste ich ihr zusenden, dann habe ich die schriftliche Bestätigung erhalten, dass ich als Hausbesuchspraxis angemeldet bin. Momentan kümmere ich mich um Behandlungsvertrag etc. und die Homepage und kann hoffentlich bald loslegen.
Liebe Grüße
Marcella
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(11.10.2018, 22:09)Mellchen schrieb: Hallo,
da ich noch keine Praxisräume habe, möchte ich ebenfalls mit einer Hausbesuchspraxis starten. Die Anmeldung war ganz unkompliziert beim GEsundheitsamt, die Dame wollte lediglich wissen, was ich für Therapien anbieten möchte und einen ausführlichen Hygieneplan musste ich ihr zusenden, dann habe ich die schriftliche Bestätigung erhalten, dass ich als Hausbesuchspraxis angemeldet bin. Momentan kümmere ich mich um Behandlungsvertrag etc. und die Homepage und kann hoffentlich bald loslegen.
Liebe Grüße
Marcella
Jetzt bin ich noch mal ganz Ohr. Ich habe schon lange eine Rufpraxis- damals mit dem Gesundheitsamt so besprochen- gab auch nur ein telefonisches o.k.
Nun ist das viele Jahre her und ich habe zwischenzeitlich ganz wenig gearbeitet- Eltern gepflegt, Kinder etc. jetzt habe ich aktuell meine Webite auf Fordermann gebracht und habe jetzt irgendwas gesehen das ich das auf dem Website deklarieren muss und frage mich auch wie ich das in Brancheneinträgen benennen mus.
Bisher hatte ich das nicht besonders genannt. Will aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
Danke
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(27.11.2018, 17:15)Susanne Zulauf schrieb: (11.10.2018, 22:09)Mellchen schrieb: Hallo,
da ich noch keine Praxisräume habe, möchte ich ebenfalls mit einer Hausbesuchspraxis starten. Die Anmeldung war ganz unkompliziert beim GEsundheitsamt, die Dame wollte lediglich wissen, was ich für Therapien anbieten möchte und einen ausführlichen Hygieneplan musste ich ihr zusenden, dann habe ich die schriftliche Bestätigung erhalten, dass ich als Hausbesuchspraxis angemeldet bin. Momentan kümmere ich mich um Behandlungsvertrag etc. und die Homepage und kann hoffentlich bald loslegen.
Liebe Grüße
Marcella
Jetzt bin ich noch mal ganz Ohr. Ich habe schon lange eine Rufpraxis- damals mit dem Gesundheitsamt so besprochen- gab auch nur ein telefonisches o.k.
Nun ist das viele Jahre her und ich habe zwischenzeitlich ganz wenig gearbeitet- Eltern gepflegt, Kinder etc. jetzt habe ich aktuell meine Webite auf Fordermann gebracht und habe jetzt irgendwas gesehen das ich das auf dem Website deklarieren muss und frage mich auch wie ich das in Brancheneinträgen benennen mus.
Bisher hatte ich das nicht besonders genannt. Will aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
Danke Hallo Susanne,
ich habe auf meiner Internetseite stehen, dass ich eine Hausbesuchspraxis habe und den Ablauf erklärt. Wie ich das bei Brancheneinträgen handhabe, habe ich noch nicht überlegt.
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Liebe Susanne, liebe Mellchen,
es ist immer davon abhängig welches GA zuständig ist ob eine Hausbesuchspraxis erlaubt wird. Wenn da das OK vorhanden ist sollte es keine Probleme geben.
Ohne Erlaubnis würde ich davon abraten eine Hausbesuchspraxis zu führen!
In dem Fall solltest ihr ggf. einen Raum in einer bestehenden Praxis zur Untermiete überlegen oder wenn es im Privathaus ist eben entsprechend umwidmen als Praxis und offiziell anmelden!
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Hallo Zusammen,
ich wollte mal nachfragen ob es aktuelle Infos gibt gzgl. dem Freiburger Gesundheitsamt, in wie weit dort eine Hausbesuchspraxis machbar ist. Ich hatte schon telefonisch angefragt und man wollte mich zurück rufen. Jetzt geht es in die 3. Woche und ich habe bisher noch nichts von denen gehört und ich erreiche auch niemanden.
Gibt es jemanden mit aktueller Erfahrung?
Vielen Dank schon mal und herzliche Grüße
Lars
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Hallo Lars,
in diesem Zuständigkeitsbereich kenne ich mich leider nicht aus, aber ich würde dir raten, einfach mal dort vor Ort nachzufragen, wenn du telefonisch niemanden erreichen kannst. Bestimmt bekommst du dann deine Informationen. In einem persönlichen Gespräch lassen sich dann sicher noch andere Fragen, die sich ergeben, beantworten.
Viel Glück!
Liebe Grüße
Marcella
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Hallo ich habe mich einfach mal neugierig hier reingeklickt und möchte nur einfach folgenden Tipp geben: Schriftlich anfragen (z.B. per E-Mail oder Einschreiben). So hat man bei einer Antwort etwas in der Hand, kann Dinge belegen und auch bei Verzögerungen immer wieder darauf verweisen.
It's gonna be okay in the end.
If it's not okay, it's not the end.
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Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
Das ganze hat etwas gedauert, aber ich habe mittlerweile meine Antwort bekommen und heir in Freiburg wird das mit der Heilkunde im Umherziehen begründet, dass es nicht möglich ist eine reine Hausbesuchspraxis zu eröffnen! Man sagte mir dass auf jeden Fall ein Raum vorhanden sien muss, zu dem die Patienten kommen können, dann ein Parkplatz und ein Schild mit Öffnungszeiten. Das ist ein Muss sagte mir die Dame vom GA. Da ich heir im Aussenbezirk bin, weiss ich allerdings nicht ob das auch in der Stadt gleichwertig gilt und wo anders auch so gehandhabt wird. Zumindest muss ich mich dann noch hier ein wenig gedulden und schauen was ddie Umnutzung etc. tut.
Herzliche Grüße aus dem Münstertal
Lars
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